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Pressemitteilung

29 Umwelt- und Naturschutzorganisationen fordern grünes Licht von CDU und CSU für Insektenschutzpaket

Freitag, 04.06.2021 Dateien: 1

Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzring Schöne: „Der bereits ausverhandelte Kompromiss darf nicht noch weiter abgeschwächt werden“

© Hans-Jürgen Sessner

Berlin, 04.06.2021: Das Insektenschutzpaket bestehend aus der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und einer Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung droht zum Ende der Legislaturperiode am Widerstand von CDU/CSU im Bundestag und auf Landesebene zu scheitern. Vor diesem Hintergrund appelliert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) gemeinsam mit 28 weiteren Umwelt- und Naturschutzorganisationen in einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU und CSU, sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Insektenschutzpaketes einzusetzen.

Der dramatische Rückgang der Insekten in unserer Landschaft hat gravierende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft, daher dürfen wir den Insektenschutz nicht weiter auf die lange Bank schieben. Das monatelang verhandelte Insektenschutzpaket liegt bereits seit Februar zur Verabschiedung auf dem Tisch. Wir fordern die Verantwortlichen von CDU und CSU auf, endlich den Weg frei zu machen und ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag nachzukommen, die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern. Der bereits ausverhandelte Kompromiss darf dabei nicht noch weiter abgeschwächt werden“, so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.

Die noch ausstehende Verabschiedung des sogenannten Insektenschutzgesetzes im Bundestag und der novellierten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat sind entscheidende Schritte zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. „Ein Scheitern dieses zentralen Vorhabens wäre ein fatales Signal für die politische Glaubwürdigkeit von CDU und CSU und eine besorgniserregende Entwicklung für den Naturschutz in Deutschland“, so Schöne weiter.

Die geplanten Änderungen sehen unter anderem Regelungen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung, zum Verbot biodiversitätsschädlicher Pestizide in Schutzgebieten oder die Erweiterung gesetzlich geschützter Biotope vor. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen umfasst das Pestizidverbot lediglich 0,4 Prozent der Ackerfläche, daher halten die Umwelt- und Naturschutzorganisationen weitergehende Abschwächungen für unvertretbar.

Links:

Den offenen Brief finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, newsroom@duh.de 

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