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Pressemitteilung

15 von 16 Bundesländer versagen bei der Durchsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften gegenüber Handel und Industrie

Freitag, 29.10.2021 Dateien: 1

• Nur Brandenburg erhält eine „Grüne Karte“ in der diesjährigen Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe, welche Landesbehörden Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften von Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei energieintensiven Geräten wie Monitoren oder Pkw-Neuwagen korrekt umsetzen

• DUH musste die Offenlegung des existierenden, aber von den Behörden weitgehend ignorierten Bußgeldkatalogs per Gerichtsentscheid erzwingen

• DUH setzt Bundesländern Ultimatum, bis spätestens 30. Juni 2022 die neuen EU-Marktüberwachungsverordnungen und deren Vollzugskontrolle korrekt zu erfüllen, andernfalls wird die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland beantragt

© Kadmy/ Fotolia

Berlin, 29.10.2021: Bei der Durchsetzung von umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften enttäuschen mit Ausnahme des Landes Brandenburg alle Bundesländer. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer diesjährigen Untersuchung des Kontrollverhaltens festgestellt. Bei der Untersuchung wurde bewertet, inwiefern die Landesbehörden ihrer Pflicht zur Marktüberwachung nachkommen und rechtliche Vorschriften zur korrekten Angabe von Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei elektrischen Hausgeräten, Monitoren, Klimageräten, Pkw-Neuwagen sowie Lärm- und Umweltbewertungen von Reifen kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen ahnden. Wesentlich für die Bewertung waren die behördlichen Kontrollen der Kennzeichnung im stationären und im webbasierten Handel, die Überprüfung von Herstellerangaben im Labor und Sanktionen bei festgestellten Verstößen. Die DUH bewertet die ergriffenen Maßnahmen anhand dieser Kriterien mit „Grünen“, „Gelben“ und „Roten Karten“.

Sechs Länder bekommen eine „Gelbe Karte“ (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt), da sie weniger als ein Bußgeld pro 100.000 Einwohner verhängt haben. Neun Länder, und damit mehr als die Hälfte, erhalten die „Rote Karte“, unter anderem deshalb, weil sie trotz festgestellter Verstöße kein einziges Bußgeld verhängt haben (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen). Thüringen hat 2020 wie Hamburg nicht einmal Kontrollen durchgeführt. Positiv heraus sticht nur Brandenburg. Dieses Bundesland erhält als einziges die „Grüne Karte“, weil dort umfangreiche formale Kontrollen und Tests durchgeführt und Verstöße auch tatsächlich sanktioniert wurden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dazu: „Nach wie vor nehmen die allermeisten Bundesländer den Klimaschutz nicht ernst. Zu den vier offiziellen Pfeilern der EU für die Erreichung der Klimaziele gehört die Ertüchtigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie korrekte Informationen über den Energieverbrauch und die daraus resultierenden CO2-Emissionen und die laufenden Kosten bei der Nutzung von Produkten erhalten. Bereits die Anzahl behördlicher Kontrollen ist zumeist beschämend niedrig. Noch schlimmer ist die anhaltende Weigerung der meisten Bundesländer, Geldbußen zu verhängen. Während jeder Falschparker zu Recht nach einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zur Kasse gebeten wird, wollten die Länder sogar den bestehenden Bußgeldkatalog für Handel und Industrie geheim halten. Wir mussten uns diesen vor Gericht erstreiten.“

Insbesondere beim massiv gewachsenen Online-Handel müssen die gesetzlichen Informationsrechte sichergestellt werden. Dass auch unter Pandemiebedingungen eine umfangreiche Marktüberwachung möglich ist, zeigen Länder wie Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Diese haben 2020 ähnlich viele Kennzeichnungen kontrolliert wie 2019, unter anderem durch die verstärkte Überprüfung von Angeboten im Versandhandel.

In der Länderabfrage wurde auch gefragt, welche Vorbereitungen die Landesbehörden getroffen haben, um die seit 1. Juni 2021 in Kraft getretene EU-Vorschrift zur Vereinheitlichung und Stärkung der behördlichen Marktüberwachung umzusetzen. Diese neuen Vorgaben erweitern die Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden und ermöglichen auch anonyme Testkäufe. Darüber hinaus sollen Behörden mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden. Die DUH kündigte bereits jetzt an, die Umsetzung dieser Vorschriften auf Landesebene genau zu überprüfen und wird die korrekte flächendeckende Umsetzung zum 30. Juni 2022 bewerten und im Falle einer fortgesetzten Verweigerung die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland beantragen.

„Mit der neuen Marktüberwachungs-Vorschrift erhoffen wir uns eine deutliche Verbesserung bei der Umsetzung umweltrelevanter Verbraucherschutzvorschriften“
, sagt Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung der DUH. „Online-Angebote haben eine große Reichweite und viele Händler bieten ihre Produkte bundesweit an. Es kann deswegen nicht sein, dass Händler mit Sitz zum Beispiel in Thüringen weniger kontrolliert werden als Händler mit Sitz in Bundesländern, die eine intensivere Marktüberwachung betreiben.“

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Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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