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Pressemitteilung

15 Jahre „Dosenpfand“: Deutsche Umwelthilfe zieht positive Bilanz und fordert Ausweitung der Pfandpflicht auf Getränkekartons und Fruchtsäfte

Donnerstag, 18.01.2018

Frühere Vermüllung der Landschaft durch jährlich zwei bis drei Milliarden Blechdosen und Plastikflaschen seit 2003 beendet – Pflichtpfand auf Getränkeverpackungen hat in Deutschland das größte noch intakte Mehrwegsystem der Welt mit über 150.000 grünen Arbeitsplätzen erhalten – DUH fordert Ausweitung der Pfandpflicht auf Getränkekartons und Fruchtsäfte auch zum Schutz der Flüsse, Seen und Meere vor Plastikmüll

© tinadefortunata/Fotolia

Berlin, 18.1.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht anlässlich des fünfzehnjährigen Bestehens des Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen eine positive Bilanz. Entgegen der von der Einwegindustrie prophezeiten Horrorszenarien wirkte das am 1.1.2003 in Kraft getretene Einwegpfand vom ersten Tag an segensreich als wirksames Instrument gegen eine immer stärkere Vermüllung der Umwelt – bis heute. Während in nahezu allen Ländern ohne Einwegpfand Getränke in Mehrweg aus den Verkaufsregalen verschwunden sind, hat Deutschland heute das weltweit größte und intakteste Mehrwegsystem im Getränkebereich.

„15 Jahre Dosenpfand bedeutet nicht nur das Ende der zuvor unerträglichen Vermüllung von Straßenrändern und Grünanlagen mit jährlich zwei bis drei Milliarden Blechdosen und Plastikflaschen. Es steht auch für die Rettung des umweltfreundlichen Mehrwegpfandsystems in Deutschland. Die Mehrwegquote im Bierbereich ist heute deutlich höher als 2003 und auch bei Wasser und Erfrischungsgetränken gibt es außerhalb der Discounter, nach Jahren des verlangsamten Rückgangs, heute eine stabile Mehrwegquote. Und was uns besonders freut: Über 150.000 grüne Arbeitsplätze bei Brauereien, Mineralbrunnen und im mehrwegorientierten Getränkefachhandel sind erhalten geblieben“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Ein sichtbares Ergebnis des Einwegpfandes ist, dass die Umwelt weniger vermüllt wird. Seit der Einführung konnte die Entsorgung von mehreren Dutzend Milliarden Plastikflaschen und Dosen in der Natur vermieden werden. Heute landen mehr als 98 Prozent der bepfandeten Verpackungen in den jeweiligen Sammelsystemen für Einweg- bzw. Mehrwegverpackungen.

„Was passiert, wenn Getränkeverpackungen nicht bepfandet sind, kann man am Beispiel der Getränkekartons sehen. Diese bestehen zu einem wesentlichen Teil aus Kunststoff und Aluminium. 40 Prozent der Getränkekartons landen in der Umwelt und im Restmüll. Eine maßlose Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung. Um die niedrige Sammelmenge und das Recycling von Getränkekartons erheblich zu steigern, sollten diese schnellstmöglich auch mit einem Einwegpfand von 25 Cent belegt werden“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Durch ein Pfand auf Getränkekartons könnten jährlich 2,7 Milliarden Getränkekartons allein in Deutschland den Weg in ein hochwertiges Recycling finden.

„Die kontraproduktive Pfandbefreiung von Säften und Nektaren ist für kaum jemanden nachvollziehbar. Die Einwegpfandpflicht muss vereinfacht und anhand der Getränkeverpackung festgelegt werden. Niemand kann nachvollziehen, warum dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola bepfandet, aber mit Saft unbepfandet sein soll. Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen sind unökologische Wegwerfverpackungen und sollten grundsätzlich und unabhängig vom Füllgut einer Pfandpflicht unterliegen. Die kommende Bundesregierung muss endlich handeln“, sagt Fischer.

Durch das Pfand konnte die Mehrwegquote im Bierbereich von deutlich unter 70 Prozent auf über 80 Prozent gesteigert werden und wirkt noch heute. Der Grund: die Getränkedose hatte insbesondere im Bierbereich hohe Marktanteile, ist jedoch nach der Bepfandung nicht mehr praktikabel. Austrinken, zusammendrücken und wegschmeißen bedeutet den Verlust des Pfandgeldes und ist unattraktiv. Trotz millionenschwerer Werbekampagnen liegen Getränkedosen, auch 15 Jahre nach Einführung des Dosenpfandes, weit unter den früheren Marktanteilen.

Aufgrund politischer Zugeständnisse wurde noch im Jahr 2003 das ursprünglich auf 50 Cent festgesetzte Einwegpfand für Getränkeverpackungen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt auf 25 Cent reduziert. Damit schwächte die damalige Bundesregierung die Mehrweg-Schutzwirkung für die in diesen Größen verkauften alkoholfreien CO2-haltigen Erfrischungsgetränke und für Mineralwasser ab. Die Mehrwegquote im Erfrischungsgetränkebereich betrug 2016 noch etwas mehr als zwanzig Prozent und im Mineralwasserbereich rund 30 Prozent. Was hingegen passiert, wenn kein Pflichtpfand gilt, zeigt die Situation bei Fruchtsäften. Hier betrug die Mehrwegquote im Jahr 2016 gerade noch 4 Prozent.

Hintergrund:

Mit der Einführung des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen sollte die Vermüllung der Landschaft reduziert, das Recycling verbessert und das Mehrwegsystem im Getränkebereich geschützt werden. Die ursprüngliche Pfandregelung stammt aus dem Jahr 1991 und wurde durch den damaligen Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) erlassen. Nachdem die Mehrwegquote Ende der 90er Jahre unter 72 Prozent gesunken war, wurde nach dessen Verordnung automatisch das Pflichtpfand auf Einweg ausgelöst und nach jahrelangem politischem und juristischem Kampf zum 1. Januar 2003 in Recht umgesetzt.

Links:

Getränkestudie zu Mehrwegpfand, Einwegpfand und Grünem-Punkt-System

Informationen zur Umweltfreundlichkeit von Getränkeverpackungen

Vorteile von Mehrwegflaschen

Problem Einweg-Plastikflaschen

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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