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Öffentlicher Straßenraum ist unfair verteilt. Flächen zum Spielen, Flanieren und Verweilen sowie Parks und Grünflächen werden in unseren Städten immer weniger. Gleichzeitig verstopfen immer mehr und größere Autos den öffentlichen Raum – eine unglaubliche Flächenverschwendung, zumal sie durchschnittlich 23 Stunden am Tag stillstehen. In Berlin ist beispielsweise sechs Mal mehr Verkehrsfläche für parkende Autos als für den Radverkehr vorgesehen.

Blech-Lawinenalarm

Die Massen an parkenden Autos heizen unsere Städte weiter auf. Zur Klimakrisenanpassung brauchen wir stattdessen mehr schattenspendendes Grün und unversiegelte Fläche zur Versickerung von Regenwasser. Außerdem sind zugeparkte Straßen ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) stehen fast ein Fünftel aller innerörtlichen Rad- und Fußverkehrsunfälle im direkten oder indirekten Zusammenhang mit geparkten Kraftfahrzeugen. Besonders problematisch: Illegales Gehwegparken. Viele Behörden drücken ein Auge zu und ahnden Gehwegparken nicht, obwohl vor allem für vulnerable Gruppen große Gefahr besteht: Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen werden durch Falschparkende vom Gehweg auf die Straße gezwungen. Wir fordern:

  • Konsequente Ahndung von Gehwegparken.
  • Digitale Parkraumüberwachung mit ScanCars, um die Kontrollen zu vereinfachen.

Parkraum richtig gestalten

Um den öffentlichen Raum für die Menschen zurückzugewinnen, muss der Parkraum verknappt und angemessen bepreist werden. Weniger innerstädtische Parkmöglichkeiten fördern den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Nah- und den Radverkehr. Das kann wiederum die Lärmbelastung reduzieren und die Luftqualität verbessern.

Zurzeit gibt es mit mehr als 160 Millionen Stellplätzen in Deutschland ein enormes Überangebot. Während öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen oft zu großen Teilen leer stehen, macht der Suchverkehr nach kostenlosen Parkplätzen 30 bis 40 Prozent des innerstädtischen Gesamtverkehrs aus. Um hier gegenzusteuern, fordern wir:

  • Langfristig flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum.
  • Eine Stunde Parken muss mindestens so viel kosten wie ein Einzelfahrschein im öffentlichen Nahverkehr. Die steigenden Einnahmen aus Parkgebühren müssen direkt in die Finanzierung von Bus und Bahn sowie in den Ausbau der Rad- und Gehwege fließen.
  • Kurzfristig deutliche Vereinfachung des Verfahrens zur Ausweisung von Parkzonen.

Anwohnerparken

Eine Form der Parkraumbewirtschaftung, die Bewohner*innen gegenüber Pendler*innen privilegiert, ist das Anwohnerparken. Die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis war bis Juni 2020 bundeseinheitlich auf gerade einmal 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. Das entspricht nicht einmal dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung der Ausweise, geschweige denn den Kosten für Bau, Reinigung und Wartung der Parkplätze. Inzwischen haben die meisten Bundesländer diese Obergrenze abgeschafft, sodass Kommunen selbst die Höhe der Anwohnergebühren festlegen können. Unsere Analyse aus August 2023 hat jedoch gezeigt, dass von 111 Städten bisher nur 30 diese Möglichkeit genutzt haben. Das liegt zum einen an den Städten selbst, doch in erster Linie blockieren Länder und Bund: In Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind den Kommunen weiterhin die Hände gebunden. Auf Bundesebene fehlt eine Rechtsgrundlage, damit die Städte eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien in den Parkgebührenordnungen festlegen können. Daher fordern wir:

  • Anhebung der Jahresgebühr für Anwohnerparkausweise auf mindestens 360 Euro und deutlich mehr für besonders große Fahrzeuge. Die Einnahmen aus den Parkgebühren müssen in den Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen.
  • Der Bund muss eine Rechtsgrundlage für eine soziale Staffelung der Gebühren schaffen.
  • Auch Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein müssen die Ermächtigung zum Erlass für Parkgebührenordnungen auf die Kommunen übertragen. Die Kommunen, die bereits durch ihre Landesregierungen ermächtigt sind, müssen schleunigst die Gebühren anpassen.

Nein. Während Bus und Bahn Jahr für Jahr teurer wurden, bleiben die Parkgebühren seit Jahrzehnten unverändert niedrig. Dabei besitzen Menschen mit niedrigem Einkommen viel seltener ein eigenes Auto als Wohlhabende und sind häufiger auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Das betrifft ebenso Kinder, Jugendliche, ältere Personen, mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen. 

Nein. Eine Studie aus 2023 zeigt ganz im Gegenteil, dass viele Parkplätze an den Straßen den Geschäften dort sogar schaden (Merten & Kuhnimhof 2023). Generell wird die Autonutzung der Kundschaft oft massiv überschätzt: Die meisten Kund*innen kommen tatsächlich zu Fuß. Die Autofahrenden bilden nach den ÖV-Fahrgästen und den Radfahrenden das Schlusslicht (BMVI 2019). 

Nein. Es gibt kein Recht darauf, das Privatauto im öffentlichen Raum abzustellen. Das hat zum Beispiel im November 2023 das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit einer Berliner Fahrradstraße aufgezeigt. Der damit einhergehende Wegfall von Parkplätzen ist hinnehmbar.

Bevor in einem Stadtquartier die Parkplätze im öffentlichen Raum bewirtschaftet werden können, muss die Verwaltung in aufwändigen Machbarkeitsstudien einen hohen Parkdruck nachweisen. Dieses Verfahren kostet Zeit, Geld und Personal. Deswegen fordern wir eine deutliche Vereinfachung der Ausweisung. 

© Claudia Kunitzsch

Kontakt

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Robin Kulpa
Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
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Anna-Lena Hahn
Referentin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: +49 30 2400867-736
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