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Die deutsche Bundesregierung ist in den kommenden Jahren zur Umsetzung verschiedener Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union verpflichtet, die den Klimaschutz in der EU vorantreiben sollen. Mehrere dieser EU-Vorschriften betreffen den Klimaschutz im Gebäudesektor, darunter die Energieeffizienzrichtlinie, die Verordnung zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (engl. Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD). 

Die Bundesregierung hat bis Mai 2026 Zeit, um die europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dennoch muss sie bereits deutlich früher aktiv werden: Bis zum 31. Dezember 2025 ist ein erster Entwurf für einen Nationalen Gebäudesanierungsplan einzureichen. Dieser Plan soll aufzeigen, wie die Sanierung des gesamten nationalen Gebäudebestands erfolgreich gestaltet werden kann und wie die zentralen Maßnahmen aus der Richtlinie umgesetzt werden sollen. Zudem ist eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands unserer Gebäude erforderlich, ebenso wie eine Analyse der zahlreichen Haushalte, die von Energiearmut betroffen oder gefährdet sind.

Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands 2045 in Deutschland kann nur dann erreicht werden, wenn die Bundesregierung die EU-Gebäuderichtlinie als Grundlage für umfassende Maßnahmen versteht. Die Richtlinie fokussiert sich vor allem auf den Gebäudebestand und die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude. Insbesondere bei den EU-Vorgaben für Wohngebäude sind aus unserer Sicht ungenügend, hier muss in der nationalen Umsetzung deutlich nachjustiert werden. Die wichtigsten Neuregelungen der EPBD umfassen:

Ab 2030 muss jedes Nichtwohngebäude einen Mindesteffizienzstandards (engl. Minimum energy performance standard, kurz MEPS) einhalten, der schrittweise verschärft wird.

Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands muss bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20-22 % im Vergleich zu 2020 reduziert werden. 55 % dieser Energiereduktion müssen durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erfolgen.

Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude und ab 2030 alle neuen Gebäude den Standard eines Nullemissionsgebäudes erfüllen. Darüber hinaus müssen ab 2027 nationale Grenzwerte für die Lebenszyklus -Treibhausgasemissionen neuer Gebäude gelten, zunächst nur für Gebäude mit mehr als 1000 QuadratmeterNutzfläche, ab 2030 für alle neuen Gebäude.

Neue und teilweise auch bestehende Gebäude müssen sukzessive ab Ende 2026 mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bestehende Wohngebäude sind seitens der EU vom Solarstandard ausgenommen.

Es sollen zentrale Anlaufstellen geschaffen werden, die umfassende Beratung für Haushalte, KMUs und öffentliche Einrichtungen bieten, um sie bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen.

Darüber hinaus werden neue Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Gebäudetechnik, Energieausweise, Renovierungspässe und Gebäudedatenbanken gestellt. 

Stand: Oktober 2024

Downloads & Dokumente

Hintergrundpapier Gebäuderichtlinie

Kontakt

Copyright: © Finke / DUH

Daniel Edwin Moser
Referent Energie & Klimaschutz
Tel.: +49 151 15285906
E-Mail: Mail schreiben

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