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Einheitlicher Ladeanschluss für Elektrofahrräder und andere Leichtelektrofahrzeuge

Elektrofahrräder bieten als umweltfreundliche Alternative zum Auto ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende. Mit nur 15 Gramm CO2 pro Kilometer sind sie deutlich klimafreundlicher als ein benzinbetriebenes Auto mit 194 Gramm CO2. Zudem können Elektrofahrräder durch einen geringeren Platzbedarf sowie die Vermeidung von Abgasen und Lärm zu mehr Lebensqualität in Städten beitragen.

Um möglichst viele Menschen für einen Wechsel vom Auto aufs (Elektro-)Fahrrad zu motivieren, muss dessen Nutzung so attraktiv wie möglich sein. Dabei spielt neben einem guten Radwegenetz auch eine einheitliche Ladeinfrastruktur eine große Rolle.

Während es für das Laden vom Elektroauto mit dem „Typ-2“ Stecker und für das Laden vieler Elektrogeräte mit dem USB-C-Stecker längst einen gesetzlich vorgegebenen Standard gibt, sind es bei Elektrofahrrädern und anderen Leichtelektrofahrzeugen hunderte verschiedener Ladestecker. Viele davon werden nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Häufig sind die Anschlüsse noch nicht einmal innerhalb eines Herstellersortiments vereinheitlicht. Das führt zu vielen Problemen in der Praxis.

Warum es einen einheitlichen Ladeanschluss für leichte Elektrofahrzeuge braucht

Durch die Vielzahl an verschiedenen Ladeanschlüssen ist es nahezu unmöglich, öffentliche Lademöglichkeiten etwa beim Einkaufen, in der Gastronomie, in Hotels oder am Arbeitsplatz anzubieten. Hinzu kommen ein enormer Aufwand und hohe Kosten für Flottenbetreiber (Leihfahrräder, Lieferdienste etc.), für die derzeit keine einheitliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Initiativen von Städten für öffentliche Ladestellen, beispielsweise an Bahnhöfen oder in Fahrradparkhäusern, werden so ausgebremst. Ein prominentes Beispiel für die negativen Folgen einer Ladeinfrastruktur, die nur auf einen bestimmten Hersteller ausgerichtet ist, ist Paris: Der Wechsel des Betreibers im städtischen Fahrradverleihsystem Vélib’ erforderte den vollständigen Austausch der Infrastruktur, was zu einem langen Serviceausfall, Kosten in Millionenhöhe und einem drastischen Rückgang der Nutzungszahlen führte.

Herstellerindividuelle Ladestecker sind auch ein Problem für die Reparierbarkeit. Denn wenn entsprechende Ladegeräte und zugehörige Bauteile wie Batterien nur von einem einzigen Hersteller angeboten werden, sind Verbraucher*innen komplett vom Hersteller abhängig. Dadurch sind wichtige Ersatzteile oft überteuert oder nach einer gewissen Zeit sogar überhaupt nicht mehr verfügbar. Teure Elektrofahrräder müssen dann vorzeitig ausgemustert werden, obwohl sie eigentlich noch reparierbar wären!

Des Weiteren entstehen durch einen fehlenden Ladestandard fürs Elektrofahrrad unnötige Sicherheitsrisiken. Denn teilweise passen Ladegeräte zwar in die Anschlüsse anderer Fahrradmodelle, laden dann aber nicht entsprechend den Herstellervorgaben. Dadurch entsteht ein erhebliches Brandrisiko und es kann zu Defekten am Gerät oder der Hauselektronik kommen. Das falsche Beladen von Elektrofahrrädern kann beispielsweise auftreten, wenn Unternehmen größere Flotten mit unterschiedlichen Modellen betreiben. Auch Verbraucher*innen sind diesen Sicherheitsrisiken ausgesetzt, wenn das richtige Ladegerät defekt und nicht nachkaufbar ist und sie sich trotz Warnungen der Hersteller mit anderen Ladegeräten behelfen.

Nicht zuletzt könnten durch ein einheitliches Ladegerät für Elektrofahrräder unnötige Umweltbelastungen durch die Herstellung und Entsorgung einer Vielzahl an Ladegeräten vermieden werden. Es ist also höchste Zeit für einen gesetzlich vorgegebenen einheitlichen Ladeanschluss!

Wie ein einheitlicher Ladeanschluss festgelegt werden muss

Wir haben die möglichen Varianten für einen einheitlichen Ladeanschluss für Elektrofahrräder und Co. anhand relevanter Kriterien verglichen und die Ergebnisse in einem Positionspapier veröffentlicht. Demnach ist der sogenannte NFC-Verbinder als gesetzlich vorgegebener Standard zu empfehlen. Er eignet sich gut für den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur, deckt viele Leichtelektrofahrzeugtypen ab, ermöglicht allen Herstellern einen gleichberechtigten Zugang, gewährleistet einen elektronischen Diebstahlschutz und unterstützt die Reparierbarkeit.

Der NFC-Verbinder sollte EU-weit als gesetzliche Vorschrift für Elektrofahrräder und andere Leichtelektrofahrräder in der Batterieverordnung oder der Ökodesignverordnung festgelegt werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, entsprechende gesetzliche Vorgaben für eine Standardisierung dieses Ladeanschlusses zu erarbeiten. Auch die deutsche Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine schnelle Vereinheitlichung des Ladesteckers für Elektrofahrräder und andere Leichtelektrofahrzeuge stark machen. Solange Politik und Fahrradindustrie hinterherhinken, empfehlen wir Kommunen und öffentlichen Beschaffungsstellen herstellerindividuelle Ladeanschlüsse zu meiden und stattdessen den herstellerunabhängigen NFC-Verbinder zu nutzen.

Der von der DUH empfohlene NFC-Verbinder© DUH

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Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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Dr. Marieke Hoffmann
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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