Sie gilt als eine der zerstörerischsten Fischereimethoden der Welt – und wird dennoch ausgerechnet in Meeresschutzgebieten eingesetzt: Grundschleppnetzfischerei schädigt den Meeresboden, zerstört Lebensräume und gefährdet Fischpopulationen. Doch bisher fehlt es in Deutschland an ausreichenden Schutzmaßnahmen.
Bei der Grundschleppnetzfischerei wird ein schweres Netz mit Metallplatten und Rollen über den Meeresboden gezogen. Dabei wird der Boden aufgewühlt, empfindliche Lebensräume wie Riffe, Sandbänke und Seegraswiesen werden zerstört und bodenlebende Arten wie Muscheln, Seesterne oder Würmer getötet. Zusätzlich führt die Methode zu hohem Beifang: Fische, die weder Zielart noch verkäuflich sind, werden mitgefangen und häufig tot wieder über Bord geworfen. Und auch der Klimaschutz leidet: Beim Schleppen werden große Mengen Kohlenstoff aus dem Meeresboden freigesetzt, die zur Ozeanversauerung und globalen Erwärmung beitragen.
Obwohl die negativen Folgen gut dokumentiert sind, ist Grundschleppnetzfischerei in großen Teilen der deutschen Meeresgebiete weiterhin erlaubt – auch in Schutzgebieten. Im gesamten deutschen Meeresgebiet sind nur etwa 17,8 Prozent der Fläche von grundberührender mobiler Fischerei ausgeschlossen.
Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um Grundschleppnetzfischerei in deutschen Meeresschutzgebieten einzuschränken. Mittlerweile ist sie in rund 36 Prozent der Meeresschutzgebiete ausgeschlossen. Die Regelungen sind jedoch teils lückenhaft und in jedem Fall nicht ausreichend. Besonders verheerend ist die Situation im Küstenmeer der Nordsee, dem UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer: Hier sind nur rund 1,4 Prozent der Schutzgebiete ausreichend vor Grundschleppnetzfischerei geschützt.
Was tut die DUH?
Die DUH setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz der Meere ein – politisch, rechtlich und öffentlichkeitswirksam. Gemeinsam mit der Environmental Justice Foundation (EJF) und anderen Organisationen haben wir bereits im Frühjahr 2025 eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Wir fordern die EU-Kommission damit auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Denn Deutschland verletzt europäisches Umweltrecht, indem es Grundschleppnetzfischerei in Natura-2000-Gebieten weiterhin erlaubt.
Am 24. Juni 2026 haben wir zudem selbst Klage in Schleswig-Holstein eingereicht. Dort verweigert die Nationalparkverwaltung und die Landesregierung seit der Ausweisung des Meeresschutzgebiets, die gesetzlich vorgeschriebene Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung für die Grundschleppnetzfischerei durchzuführen. Mit unserer Klage wollen wir, dass europäisches Recht umgesetzt wird und das Wattenmeer endlich den Schutz erhält, den es braucht.
Jetzt aktiv werden!
Der Schutz unserer Meere braucht starke Stimmen. Unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten und helfen Sie mit, den Druck auf die Politik zu erhöhen – mit Ihrer Unterschrift unserer Petition, Ihrer Spende oder durch Teilen unserer Forderung in den sozialen Medien. Gemeinsam retten wir unsere Meere!
Unterschreibe jetzt
die Petition gegen die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei in den Nationalparks im Wattenmeer!