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Satzungsgestaltung kommunaler Verpackungssteuern

Städte haben mit kommunalen Verpackungssteuern ein wirksames Mittel für weniger Einweg-Verpackungsmüll in ihren Straßen und Parks. Neben Tübingen, Konstanz und Freiburg hat nun auch Potsdam die Einführung einer Einweg-Verpackungssteuer beschlossen. Viele Kommunen orientieren sich bei der Erstellung der Steuersatzung am sog. Tübinger Modell. In den vergangenen Monaten hat uns aus Städten immer wieder die Frage erreicht, ob und wie sich die Tübinger Satzung rechtssicher ökologisch noch wirksamer ausgestalten lässt. Um Kommunen hierbei zu unterstützen, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein unabhängiges Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger zur Weiterentwicklung kommunaler Verpackungssteuern erstellen lassen. Die zentralen Ergebnisse dieses Gutachtens sowie konkrete Empfehlungen für eine rechtssichere Anpassung von Verpackungssteuersatzungen möchten wir Ihnen im Rahmen unserer digitalen Kommunalwerkstatt vorstellen:

„Kommunale Verpackungssteuern – Optimale Ausgestaltung der Steuersatzung und praktische Umsetzung in Kommunen“


Datum:
Dienstag, 19.05.2026
Uhrzeit: 10:00-11:30 Uhr 
Format: Online-Veranstaltung (ca. 1,5 Stunden)

Die folgenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Tübinger Satzung werden im Gutachten aufgeführt:

  • Keine Ausnahme für stofflich verwertete Einwegverpackungen
  • Keine Ausnahme für Märkte, Feste und zeitlich befristete Veranstaltungen 
  • Keine Ausnahme für Drive-In- oder Drive-Through-Verkäufe
  • Keine Ausnahme für Lieferdienste
  • Auch Kleinst- bzw. Portionsverpackungen einbeziehen

Neben einem Input der Deutschen Umwelthilfe wird wird Herr von Zahn als Amtsleiter des Umweltschutzamts der Stadt Freiburg Einblicke in die kommunale Verpackungssteuer-Praxis und deren Auslegung geben und berichten, welche Fragen und Herausforderungen sich bei der Einführung ergeben.

Im Anschluss an die Inputs möchten wir ausreichend Zeit für Ihre Fragen einplanen, damit Sie konkrete rechtliche und praktische Fragen aus Ihrer Kommune direkt klären können.

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Termin: 19.05.2026
jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr
Ort:
Online via Zoom

Copyright: © DUH / Klein

Elena Schägg
Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
E-Mail: Mail schreiben

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