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Europas Energieinfrastruktur braucht Klima-Leitlinien

Montag, 15.06.2020

Nach wie vor werden in Europa klimaschädliche Infrastrukturen gebaut, zum Beispiel neue Ölleitungen oder Flüssiggas-Terminals für Frackinggas – und das mit Unterstützung der EU. Möglich machen das lasche Regelungen in der EU-Verordnung zu Transeuropäischen Energienetzen, besser bekannt als TEN-E-Regulation.

© fotograupner - stock.adobe.com

Die Verordnung legt fest, welche Kriterien europäische Infrastrukturprojekte erfüllen müssen, um von der EU als so genannte „Projekte von gemeinsamem Interesse“ (Projects of Common Interest, PCI) gefördert zu werden. Projekte auf dieser Liste erhalten bevorzugt finanzielle Förderung und werden bei den Genehmigungsverfahren unterstützt. Dies muss sich ändern.

Während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 soll die Überarbeitung der TEN-E-Regulation angestoßen werden. Deutschland bekommt damit die Chance, die Umgestaltung der Verordnung wesentlich zu prägen. Ziel sollte sein, jegliche Leitlinien der TEN-E-Regulation mit den Klimazielen der EU kompatibel zu machen. Für die „Projekte von gemeinsamem Interesse“ fordert die DUH deshalb die Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung, sodass nur noch Projekte gefördert werden, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Öl- und Erdgasprojekte müssen von jeglicher Förderung ausgeschlossen werden, da sie den Klimazielen im Weg stehen.

Bei der Klimaverträglichkeitsprüfung müssen die Emissionen aus der Vorkette und dem Transport in Pipelines (Leckagen) sowie aus der Nutzung von Öl und Gas (Verbrennung) in den Mittelpunkt gestellt werden. Des Weiteren sind bei der Erstellung der PCI-Listen mehr Transparenz und Beteiligung notwendig. Es liegt an Deutschland, diese Reformen voranzutreiben.

Energieinfrastruktur ist sehr langlebig. Heute gebaute Infrastruktur wird auch 2050 noch stehen. Es ist daher notwendig, JETZT die richtigen Weichen zu stellen, um nicht in zukünftig überflüssige Infrastruktur zu investieren.

Aufgrund der stetigen Entwicklung der Energietechnologien, bedürfen die Leitlinien der TEN-E -Verordnung einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung. Beispielsweise sollten Projekte zu grünem Wasserstoff in bestimmten Sektoren zu gegebener Zeit integriert werden.

Unsere Positionen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020

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