Sofortiger Förderstopp verlangt: Deutsche Umwelthilfe legt Widerspruch gegen Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer ein
Berlin, 1.10.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate mitten im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer eingereicht. Die DUH macht damit fehlende Prüfungen der Umweltauswirkungen des risikoreichen Förderprojektes geltend. Für die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate wurde niemals eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie durchgeführt, obwohl das Wattenmeer bereits seit 1998 als FFH-Gebiet sowie seit 2001 als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist und die Bohrinsel in einem der sensibelsten Ökosysteme Europas liegt. Das ergab sich aus einer aktuellen Anfrage der DUH an das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Erst im Mai 2024 wurde ein neuer Hauptbetriebsplan für die Ölförderung erlassen, was der DUH die Möglichkeit gab, diesen Fehler rechtlich anzugreifen. Solange keine FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgeholt wird, dürfte die Fortsetzung des Betriebs nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht unzulässig sein. Eine erfolgreiche Klage der DUH könnte weitreichende Konsequenzen für den weiteren Betrieb haben.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Erdölförderung mitten im Nationalpark Wattenmeer ist seit Jahrzehnten ein massiver Eingriff in eines der wichtigsten Naturreservate Europas. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass bis heute keine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf die geschützten Arten und Lebensräume vorgenommen wurde. Wir fordern die rechtliche Prüfung sowie ein sofortiges Ende der Ölförderung mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer. Der Nationalpark ist ein einzigartiger Lebensraum, der nicht für fossile Profitinteressen geopfert werden darf.“
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Es ist unbegreiflich, dass ein sensibles Schutzgebiet wie das Wattenmeer nie auf seine Verträglichkeit mit der Erdölförderung hin überprüft wurde. Die Risiken für die Artenvielfalt und das Ökosystem sind katastrophal. Unser Ziel ist es, diesen fossilen Eingriff in die Natur zu stoppen und die rechtlichen Schutzvorgaben endlich durchzusetzen. Nachdem die Landesregierung Schleswig-Holstein erst im Mai die Ausweitung der Ölförderung abgesagt hat, sollte sie nun den einzigen verantwortungsvollen Schritt gehen und dieses schmutzige fossile Projekt aus den achtziger Jahren jetzt beenden.“
Hintergrund:
Die DUH hatte in der Vergangenheit bereits Erfolge in ähnlichen Fällen erzielt. 2022 gewann die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ein ähnliches Verfahren gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde. Die aktuellen rechtlichen Schritte gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate sollen sicherstellen, dass die hohen rechtlichen Hürden für Projekte in FFH-Gebieten endlich durchgesetzt werden. Erst im Mai 2024 hatte sich die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Druck der Umweltverbände und des UNESCO-Komitees gebeugt und den Antrag auf weitere Ausweitung der Ölförderung Mittelplate nicht zugelassen sowie ein Ende der Ölförderung im Wattenmeer 2041 beschlossen.
Link:
Das DUH-Infopapier zum rechtlichen Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de