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Green Deal muss indirekten Import von Entwaldung und Zerstörung von Ökosystemen wirksam verhindern

Montag, 15.06.2020

Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherstellung nachhaltiger Lieferketten frei von Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen auf der Basis von verbindlichen Sorgfaltspflichten. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte sich dringend um eine Einigung der EU-Mitgliedsländer bemühen. Die Grundlage dafür bieten die EU-Ratsschlussfolgerungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder der Welt von 2019.

© Thorsten Katz / Fotolia

Freiwillige Selbstverpflichtungen für Unternehmen, ein Lieblingsansatz des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, reichen bei weitem nicht aus. Ein gesetzlicher Rahmen muss her, und dieser muss auch für den Finanzsektor gelten, denn solange milliardenschwere Investitionsmodelle wie Fonds oder Anleihen auf der Ausbeutung zum Beispiel von tropischen Wäldern beruhen, wird echter Klima- und Biodiversitätsschutz nicht erreichbar sein.

Ansätze, die erneut nur auf freiwilligen Maßnahmen und mehr Verbraucheraufklärung mit neuen Labeln aufbauen, greifen zu kurz. Ein neues Label etwa, das Produkte mit entwaldungsfreien Lieferketten auszeichnet, würde nur einen relativ kleinen Anteil des Marktes positiv beeinflussen und die Verantwortung zu sehr an die Konsument*innen abgeben.

Die Einführung einer europäischen Lieferkettenregulierung zu umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen würde Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile für Unternehmen schaffen, die sich jetzt schon auf freiwilliger Basis um deren Einhaltung bemühen.

Ein relevanter Anteil der nach Deutschland importierten Entwaldung steht im Zusammenhang mit der Produktion von Fleisch- und Milchprodukten. Wir brauchen daher Maßnahmen, die die nicht nachhaltige Produktion und den Konsum tierischer Produkte reduzieren - auch im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Gleichzeitig sind Maßnahmen notwendig, die eine Ernährungsweise unterstützen, die sowohl einem geringeren ökologischen Fußabdruck als auch einen positiven Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben. Das schließt auch Maßnahmen gegen die dramatische Lebensmittelverschwendung mit ein.

Auch der internationale Handel muss sich künftig an den Zielen des Green Deal, nämlich der Klimaneutralität, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Einhaltung der Menschenrechte ausrichten. Die Bundesregierung muss ihre Rolle als Vermittlerin während der deutschen Ratspräsidentschaft dazu nutzen, dass die Mitgliedstaaten die Handelspolitik gänzlich überdenken und so eine naturverträgliche Transformation ermöglichen, die weg kommt von natur- und klimaschädlichen Praktiken.  Der Im- und Export von Produkten, die den Zielen des Green Deal entgegenstehen – und das sind zahlreiche - muss zurückgefahren statt erleichtert werden. Das gilt für Verbrennungsmotoren, Rindfleisch und Fertignahrung genauso wie für Tropenhölzer, Biokraftstoffe oder Nutztierfutter aus tropischen Regionen. Das EU-Mercosur-Abkommen darf zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Form nicht weiter vorangetrieben werden. Denn es treibt in seiner jetzigen Ausgestaltung die Abholzung des Amazonasregenwaldes, des Cerrados und der Trockenwälder des Chaco weiter voran, die eine essentielle Bedeutung für die Stabilisierung des Weltklimas und für die biologische Vielfalt haben.

Unsere Positionen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020

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