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Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz?

Freitag, 19.05.2017

Deutschland bekommt ein neues Verpackungsgesetz. Was als ambitioniertes Versprechen für mehr Umweltschutz begann, wurde am Ende zu einem ambitionslosen und wirtschaftsnahen Regelwerk. Deshalb ist es umso wichtiger, die wenigen Ziele und Maßnahmen des Verpackungsgesetzes umzusetzen, die wirklich das Potenzial haben, die Umwelt zu entlasten.

© GDB

1.    Erreichen der gesetzlich festgelegten Mehrwegquote von 70 Prozent.

Das neue Verpackungsgesetz gib eine Zielquote vor, dass mindestens 70 Prozent der verkauften Getränke in Mehrweg abgefüllt werden sollen. Sie können im Gegensatz zu Einwegflaschen bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden und sparen so wertvolle Ressourcen. Die aktuelle Mehrwegquote liegt bei 42 Prozent.

Die im Verpackungsgesetz festgelegte Mehrwegquote macht dem Handel klar, wo die Reise hingehen soll. Discounter wie Aldi und Lidl müssen sich an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Abfallvermeidung und des Ressourcenschutzes beteiligen, anstatt immer größere Müllberge aus Plastikflaschen zu produzieren. Der Handel muss nun Strategien und Fahrpläne vorlegen, wie genau der Anteil umweltfreundlicher Mehrwegflaschen deutlich erhöht werden kann.

Wird die Mehrwegzielquote innerhalb von drei Jahren nicht erreicht, könnten weitergehende rechtliche Maßnahmen, wie z.B. die Einführung einer Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand, ernsthafte Optionen werden.

2.    Deutliche Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes müssen Händler in den Verkaufsstellen in der Nähe des Produktes kennzeichnen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackungen handelt.

Eine Kennzeichnung auf dem Produkt wäre im Vergleich zur Kennzeichnung am Regal die deutlich wirksamere und auch effizientere Alternative gewesen. Mit dieser Art von Kennzeichnung könnten Kunden schneller und gezielter ökologische Mehrwegflaschen erkennen und sich für diese entscheiden.

Nun kommt es darauf an, die Kennzeichnung von Mehrweg und Einweg an den Verkaufsorten in einer verbraucherfreundlichen Weise durchzuführen. Die DUH wird die Umsetzung der gesetzlichen Kennzeichnungsregelungen durch Testbesuche prüfen und sich für die Informationsrechte der Verbraucher stark machen. Falschen Hinweisen, zu klein geratenen, kaum lesbaren oder sogar versteckten Informationsschildern bei Discountern sagt die DUH bereits im Vorfeld den Kampf an.

3.    Getränkekartons gelten nicht länger als ökologisch vorteilhaft.

Nach dem neuen Verpackungsgesetz werden Getränkekartons nicht mehr als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung eingestuft. Diese Einschätzung teilt die DUH bereits seit vielen Jahren und begrüßt die wichtige Entscheidung.

Getränkekartons sind ebenso wie Plastikflaschen eine Wegwerfverpackung mit einer Nutzungsdauer von wenigen Minuten. Getränkekartons werden zudem deutlich schwerer und bestehen immer mehr aus Plastik und weniger aus Zellstoff. Außerdem werden tatsächlich viel weniger Getränkekartons recycelt als vom Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel FKN behauptet – nämlich gerade einmal 36 und nicht etwa 71 Prozent. Getränkekartons sind eindeutig nicht ökologisch.

Weil Getränkekartons nun keinen Status als ökologisch vorteilhafte Verpackung mehr innehaben, müssen sie auch der Einwegpfandpflicht unterliegen. Im Vergleich zur Sammlung von Getränkekartons im gelben Sack könnte deren Sammelmenge durch eine Bepfandung fast verdoppelt und das Recycling deutlich erhöht werden.

4.    Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Das Verpackungsgesetz verpflichtet die in der sogenannten „Zentralen Stelle“ organisierten Hersteller und Händler zukünftig zur Erarbeitung von Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Verpackungen erhalten einen immer komplizierteren Aufbau aus unterschiedlichen Materialien und behindern dadurch Sortier- und Recyclingprozesse. Käseverpackungen mit mehr als zehn übereinandergelegten Kunststoffschichten verdeutlichen dieses Problem besonders gut.

Damit auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Recycling garantiert werden kann, müssen bereits beim Verpackungsdesign ökologische Standards festgelegt werden. Deshalb wird die DUH die Festlegung von Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch die Industrie kritisch begleiten, damit die Standards sich nach oben und nicht nach unten orientieren.

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