pageBG

Verpackungsgesetz nachbessern!

Freitag, 31.03.2017

Am 30. März wurde im Bundestag das Verpackungsgesetz beschlossen. Das Gesetz, das ursprünglich Verpackungsabfälle vermeiden und die Flut aus Einwegverpackungen begrenzen sollte, wird in seiner jetzigen Form kaum etwas zu diesem Ziel beitragen. Die DUH fordert die Bundesländer deshalb auf, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, um das Gesetz an entscheidenden Stellen nachzubessern.

© Benjamin Duda

Ziel der ursprünglich als Wertstoffgesetz gestarteten Gesetzesinitiative war es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auf stoffgleiche Produkte auszuweiten und betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu legen. Das nun im Bundestag beschlossene Gesetz trägt nicht zur Erreichung dieser Ziele bei.

Doch das Gegenteil ist der Fall: bis zuletzt wollte Bundesumweltministerin Hendricks die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen ersatzlos streichen. Nur durch massiven Druck der DUH, hunderter Mehrwegabfüller, Getränkefachhändler, Logistiker und Gewerkschaften konnte in letzter Minute eine Wiederaufnahme der Mehrwegzielquote in das Gesetz erreicht werden, obwohl diese nur einen unverbindlichen Charakter hat. Für den Fall der dauerhaften Unterschreitung der Quote sind keine ordnungspolitischen Maßnahmen vorgesehen. Dies ist jedoch notwendig, wenn beispielsweise Discounter nicht dazu bereit sind, Mehrwegflaschen anzubieten.

Kennzeichnung von Getränkeverpackungen bleibt unübersichtlich

Auch die dringend notwendige Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf dem Produkt fand trotz klarem Votum des Bundesrats keinen Eingang in das Gesetz. Das gestern beschlossene Verpackungsgesetz ist in dieser Form nicht geeignet, an den Verkaufsregalen für mehr Transparenz zu sorgen und deutlich zu machen, ob Mehrweg- oder Einwegflaschen gekauft werden. Discountern wie Aldi und Lidl, die ausschließlich auf Einweg setzen, wird es ermöglicht, mit nur einem einzigen Hinweisschild einen ganzen Supermarkt zu kennzeichnen. Dadurch wird eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Getränkeverpackungen komplett ausgehebelt. Die DUH fordert eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung mit dem Wort „Einweg“ oder „Mehrweg“.“

Keine bundesweite Wertstofftonne

Die ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne und die Ausweitung der Sammlung von Verpackungen auf Produkte aus Kunststoff und Metall sind gescheitert. „Bratpfannen und Plastikspielzeug werden weiterhin in der Verbrennung landen und pro Jahr mehr als 400.000 Tonnen Wertstoffe verloren gehen", so Fischer. 

Kein Anreiz zu weniger Verpackungen

Mit Blick auf die zukünftige Verpackungsentwicklung gibt es im Gesetz keine ausreichenden Impulse, dass weniger Verpackungen hergestellt und Ressourcen eingespart werden. Dabei ist genau dies notwendig. Denn Deutschland ist mit 218 Kilogramm pro Kopf und Jahr europäischer Spitzenreiter beim Anfall von Verpackungsabfällen. Ohne rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise einer Ressourcenabgabe, wird das Inverkehrbringen von Verpackungen nicht deutlich teurer werden.
Das beschlossene Verpackungsgesetz ist ein Bruch des Koalitionsvertrages und Ausdruck einer verfehlten und ambitionslosen Umweltpolitik“, kritisiert Fischer. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen Pressmitteilung zum Thema

Besonders bedenklich ist auch die im Gesetz festgelegte Selbstkontrolle der Wirtschaft. Lesen Sie hier mehr zur Zentralen Stelle >>

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz