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Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen

Bitte helfen Sie uns, echte Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit und die energetische Gebäudesanierung durchzusetzen!

In den vergangenen Monaten haben wir fast im Wochentakt Entscheidungen gegen den Klimaschutz erlebt. Von einer Wirtschaftsministerin Reiche, die die Energiewende rückabwickeln und massiv in Gaskraftwerke investieren möchte. Und von einem Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich vom Verband der Automobilindustrie das CDU-Positionspapier für den Wiedereinstieg in schmutzige Verbrenner formulieren lässt. Diesen dreisten Versuch der fossilen Industrien, sich vom Klimaschutz zu verabschieden, werden wir stoppen: mit unseren Klimaklagen und mit unserer Klage vor dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT!

Stellen Sie sich dabei an unsere Seite!

Genauso wie wir im April 2021 erfolgreich die damalige Merkel-Bundesregierung über eine Entscheidung aus Karlsruhe zu einem wirksameren und eher mit den Pariser Klimabeschlüssen kompatiblen Klimaschutzgesetz zwingen konnten, zeigt der Beschluss des Verfassungsgerichts, unsere Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen, dass es unsere Argumente ernst nimmt. Am 15. Oktober läuft die Frist ab, die das Gericht der Bundesregierung, einzelnen Ministerien und den Bundesländern ursprünglich gesetzt hat, um auf unsere Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz zu antworten. 

Die Bundesregierung ist in Alarmstimmung, sie will mit allen Mitteln einen Erfolg unserer Verfassungsbeschwerde verhindern. Gemeinsam mit den fossilen Industrien arbeiten die Merz-Regierung und die sie tragenden Parteien nicht nur an Positionspapieren, sondern werden umfassend auf unsere Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde antworten und mit fadenscheinigen Argumenten versuchen, die Entkernung des Klimaschutzgesetzes zu rechtfertigen. Die Spannung in unserem Klimaklagen-Team ist dementsprechend seit Tagen hoch. Denn sobald uns in diesen Tagen die Stellungnahme der staatlichen Stellen vorliegt, müssen und werden wir blitzschnell reagieren und Gegenargumentationen erarbeiten, Gutachten beauftragen und an das Bundesverfassungsgericht übermitteln, um den geplanten Betrug am Klimaschutz mit Fakten zu belegen.

Der Weg zu verbindlichen Klimaschutzmaßnahmen:

Kraft und Motivation gibt uns der Paukenschlag-Moment vor zwei Monaten, als uns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte, dass es die Bundesregierung, alle relevanten Ministerien, den Bundestag, alle Landesregierungen, den Expertenrat für Klimafragen, den Rat für Nachhaltige Entwicklung, den Sachverständigenrat für Umweltfragen und auch das Potsdam-Institut aufgefordert hatte, zu unserer Verfassungsbeschwerde Stellung zu beziehen. Die Erleichterung und der Jubel in unserem Klimaschutzteam darüber diese wichtige Hürde genommen zu haben, war riesig.
 
Was für ein starkes Zeichen für den Klimaschutz: Die umfassende Befragung aller für den Klimaschutz politisch, administrativ oder wissenschaftlich verantwortlichen Institutionen mit einer zeitlich knappen Frist von nur zwei Monaten zeigt, wie ernst unsere Verfassungsbeschwerde genommen wird, mit der wir gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes angehen. Über ein Jahr haben wir gebangt. Weniger als zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt zur Entscheidung an.
 
Gelingt es uns, das Karlsruher Verfassungsgericht von unserer Argumentation zu überzeugen, muss die Bundesregierung sofort handeln und zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Im Verkehrsbereich wäre damit das Tempolimit die sofort und ohne ein neues Gesetz abwarten zu müssen umsetzbare Entscheidung. Auch das Ende des Verbrenner-Ausstiegs ab 2035 wäre vom Tisch genauso wie die Pläne von Wirtschaftsministerin Reiche, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zugunsten von mehr Gaskraftwerken zu bremsen.

Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die – allesamt gewonnenen – Klimaklagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg sind die entscheidenden Instrumente, mit denen wir effektiv DRUCK MACHEN für gerichtlich angeordnete Klimaschutzmaßnahmen: für die sofort mögliche Einführung eines Tempolimits. Dies bringt pro Jahr alleine 11 Millionen Tonnen CO2-Einsparung. Oder eine 365-Tage energetische Sanierungsoffensive von Schulen und Kindergärten als erste Maßnahme im Gebäudebereich. Und eben eine deutliche Reduzierung der Massentierhaltung, um deren klimaschädliche Methan-Emissionen zu verringern. Ich gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso erfolgreich sein wird wie die aus dem April 2021 und dass Karlsruhe die Bundesregierung zur Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes verpflichten wird!

Wir MACHEN DRUCK nicht nur auf Bundesebene. Auch auf Landesebene klagen wir aktuell gegen nicht eingehaltene Klimaschutzgesetze wie in Baden-Württemberg. Dessen Landesregierung wird die Klimaziele bis 2030 um krachende 6 Millionen Tonnen CO2 verfehlen. Vorgestern erreichte uns die umfangreiche Erwiderung der Landesregierung. Alleine auf 45 Seiten führt sie aus, warum wir nicht klagebefugt seien. Wir müssen in den kommenden Wochen auf diese Stellungnahme der Landesregierung antworten und mit unserer Klage dafür sorgen, dass der Klimaschutz im Landeswahlkampf wieder an eine vordere Stelle rückt und die mit der Klage geforderten konkreten Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.

Noch stärker als die Gegenwehr der Bundesregierung ist die der Chemischen Industrie, der Öl- und Gaskonzerne und der Automobilindustrie. Sie alle beharren darauf, dass das im vergangenen Jahr bis zur Unkenntlichkeit entkernte Klimaschutzgesetz wirkungslos bleibt. Das werden wir mit unserer Verfassungsbeschwerde – und mit unseren weiteren Klimaklagen gegen die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen sowie gegen Mercedes-Benz und BMW verhindern! Und wir sehen es immer wieder – zuletzt auch im bahnbrechenden Urteil in unserer Dieselgate-Musterklage gegen Volkswagen – dass wir mit einer auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Argumentation auch diese Industrien vor Gericht des Betrugs überführen und zu Änderungen ihrer Geschäftspraxis bewegen können. So ist uns dies bereits bei Apple, Lufthansa, Shell, BP und Total Energies gelungen.

Helfen Sie uns, wirksamen Klimaschutz durchzusetzen

Ihre Unterstützung macht den Unterschied: Wir können uns die extrem wichtigen aber arbeitsintensiven und kostspieligen Klageverfahren nur leisten, wenn wir die notwendigen Mittel einwerben können, die wir für die aktuellen Klageverfahren, die damit verbundene inhaltliche und gutachterliche Arbeit und vor allem für die rechtliche Vertretung durch unsere Klimaschutz-Rechtsanwälte benötigen. 

Die Bundesregierung wiegt sich bei der geplanten Rückabwicklung des Klimaschutzes in trügerischer Sicherheit. Täglich verkündet sie neue Entscheidungen gegen den Klimaschutz und kämpft offen gegen unsere errungenen Urteile an. Das lassen wir uns nicht gefallen: Wir MACHEN DRUCK und werden Klimaschutz vor Gericht erkämpfen und unsere Urteile im Notfall bis zur Vollstreckung verteidigen! 

Unterstützen Sie uns in unseren Klimaklagen mit einer Spende oder dauerhaft durch eine Klimaklagen-Patenschaft:

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Gerne stellen wir Ihnen eine Urkunde für Ihre Fördermitgliedschaft, Ihre Patenschaft oder Ihre Spenden aus. Wenn Sie online spenden, erhalten Sie im Anschluss eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihre Urkunde ganz einfach herunterladen und bei Bedarf ausdrucken können. Bei Überweisungen senden wir Ihnen selbstverständlich auf Wunsch auch eine Urkunde per Post zu.

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