Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung zur massiven Nachbesserung des Klimaschutzprogramms verurteilt.
Wir erkämpfen nach 5 Jahren ein historisches Urteil für den Klimaschutz
Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen. Wir werden genau darauf achten, dass die notwendigen Maßnahmen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden und alle künftigen Klimaschutzprogramme den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen. Stellen Sie sich dabei an unsere Seite und unterstützen Sie uns mit einer Spende oder einer Klimaklagen-Patenschaft.
Am 30.01.2026 haben wir ein historisches Urteil vor Gericht für den Klimaschutz erkämpft. Der Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts verhandelte in seiner purpurnen Robe gemeinsam mit vier weiteren Richterinnen und Richtern unsere Klimaklage gegen die Bundesregierung.
Wir setzten uns dafür ein, die Klimaemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren, so wie es das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht. Die Deutsche Umwelthilfe wurde nicht nur in ihrer Klageberechtigung infrage gestellt, sondern es wurde auch bezweifelt, ob das Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung wir uns als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfen. Diese Einwände wurden vom Vorsitzenden Richter entschieden als abwegig zurückgewiesen. Und er legte gegen die Bundesregierung bemerkenswert deutlich nach: Alle unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 seien doch von dieser selbst anerkannt worden.
Fünf Jahre haben wir auf diesen Moment hingearbeitet. Trotz des bereits im Jahr 2024 gewonnenen Verfahrens für eine Nachbesserung des unzureichenden Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung zwang die Ampelkoalition uns mit ihren Revisionsverfahren durch alle Instanzen. Nun haben wir endlich ein wegweisendes Urteil errungen: Die DUH ist klageberechtigt und die Bundesregierung muss ein Klimaschutzprogramm umsetzen, mit dem das Minderungsziel von 2030 eingehalten wird. Wir haben nun einen rechtlichen Titel, dieses Urteil auch gegenüber der Bundesregierung vollstrecken zu können.
Wir klagen am 02. März 2026 gegen BMW und Mercedes-Benz auf einen vorzeitigen Verbrennerausstieg vor dem Bundesgerichtshof. In diesem Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob fossile Konzerne, deren Produkte so viel Klimagas verantworten wie ein mittelgroßer EU-Staat, nicht auch verpflichtet sind, das Pariser Klimaabkommen zu beachten und ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten. Damit wird sich das höchste deutsche Zivilgericht erstmals grundsätzlich mit der Verantwortung von Automobilkonzernen für ihre klimaschädlichen Fahrzeuge auseinandersetzen. Der BGH hat für die Verhandlungden größten Sitzungssaal bestimmt und angekündigt, die Urteilsbegründung live zu übertragen.
Außerdem werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen die Rückabwicklung der Energiewende durch die immer öfter im Interesse der Gas-Lobby agierende Katherina Reiche kämpfen. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 wird unsere Klage gegen die Bohrgenehmigung vor Borkum erneut verhandelt. Nachdem wir in erster Instanz gewonnen hatten, hat der von uns beklagte Gaskonzern One-Dyas Revision eingelegt! Auch die Verhandlung unserer Klage gegen die bergrechtliche Genehmigung der deutschen Behörde findet in der ersten Jahreshälfte statt. Mit diesen Klagen wollen wir das Gasprojekt endgültig zu Fall bringen und so die Energiewende am Leben halten!
Wir haben die einmalige Chance, im kommenden Jahr den Schutz unserer Natur und des Klimas vor allen Obergerichten in Deutschland durchzusetzen und können verhindern, dass Umweltstandards geschliffen werden. Aber es wird nicht gelingen ohne Ihre Hilfe – bitte machen Sie uns dafür stark und unterstützen uns mit einer Klimaklagen-Patenschaft.
Gemeinsam bewegen wir die Bundesregierung vor Gericht zu wirksamen Klimaschutz für uns alle
Im August 2025 teilte uns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit, dass es unsere Verfassungsbeschwerde zur Entkernung und Rückabwicklung des Klimaschutzgesetzes gegen die Bundesregierung, alle relevanten Ministerien, den Bundestag, alle Landesregierungen, den Expertenrat für Klimafragen, den Rat für Nachhaltige Entwicklung, den Sachverständigenrat für Umweltfragen und auch das Potsdam-Institut angenommen hat und alle Beteiligten aufgefordert hat, Stellung zu beziehen. Weniger als zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt zur Entscheidung an. Was für ein starkes Zeichen für den Klimaschutz: Die umfassende Befragung aller für den Klimaschutz politisch, administrativ oder wissenschaftlich verantwortlichen Institutionen zeigt, wie ernst unsere Verfassungsbeschwerde genommen wird, mit der wir gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes angehen.
Gemeinsam erreichen wir Saubere Luft in ganz Deutschland und decken den Dieselgate-Betrug auf
Nach dem Klageerfolg im September 2025, wo wir ein bahnbrechendes Urteil gegen VW errungen haben und nach sieben Jahren Rechtsstreit die Berufung von VW zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wurde, haben wir die Durchsetzung einer wirklich Sauberen Luft in unseren Städten und damit die Verhinderung tausender jährlicher Tote durch das Dieselabgasgift NO2 endlich erreicht. Das Urteil ist wegweisend für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge mit ähnlicher Betrugssoftware, die nach unseren Schätzungen noch auf deutschen Straßen unterwegs sind und eine schallende Ohrfeige für alle Verkehrsminister der letzten zehn Jahre, die die Gewinne der Autokonzerne über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt haben.
Gemeinsam sorgen wir für Sauberes Wasser und den Erhalt von sauberen Böden
Auch beim Schutz der Natur und unseres unverzichtbaren Grundlebensmittels Wasser zahlen sich unsere Hartnäckigkeit und Ausdauer aus! Seit über drei Jahrzehnten kämpfen wir gegen die Nitratbelastung unseres Grundwassers. Vor wenigen Wochen verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht die Bundesregierung zu einer kompletten Neuauflage des Nitrataktionsprogramms. Doch erneut beugt sich die Bundesregierung dem Druck der Tierfabriken und Lebensmittelindustrie und verweigert strengere Regeln und Kontrollen für sauberes Wasser, attraktive Anreize für mehr Ökolandbau und ein Ende tierquälerischer Massentierhaltung. Das ist Rechtsbruch und wir versprechen Ihnen: Wir werden das rechtskräftige Urteil notfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Bundesregierung durchsetzen.
Überall wirkt unser Druck.
Wir bieten der neuen Anti-Klimaschutz-Mehrheit im Bundestag nicht nur die Stirn, wir setzen konkreten Umweltschutz durch. Und wenn eine neue Regierung Umwelt- und Klimaschutz abbauen möchte, sind wir zur Stelle und verpflichten sie zum Gegenteil. Zähneknirschend wird die Politik das Klimaschutzgesetz schärfen und neue Klimaschutzmaßnahmen gerade im Verkehrs- und Gebäudesektor einführen müssen, wie die Sanierung von Schulen und Kindergärten oder ein Tempolimit. Denn auch eine neue Regierung steht nicht über Gesetzen und unserer Verfassung. Dafür sorgen wir.
Helfen Sie uns, wirksamen Klimaschutz durchzusetzen
Wir bitten Sie ganz herzlich: Unterstützen Sie uns in unseren Klimaklagen mit einer Spende oder dauerhaft durch eine Klimaklagen-Patenschaft:
Ihre persönliche Urkunde
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