EU-Entwaldungsverodnung und Naturschutzgesetze in Gefahr
Häufige Fragen
Unter dem Deckmantel von Beschleunigung, Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau sollen europäische Gesetze zum Schutz unserer Lebensgrundlagen 2026 in einem Eil-Tempo mit Hilfe des sogenannten Omnibus-Verfahrens aufgeweicht werden. Hierbei geht es nicht nur um beliebige Gesetze, im Fokus stehen hart erkämpfte und erwiesenermaßen wirkungsvolle Richtlinien, wie beispielsweise die Wasserrahmenrichtlinie, die FFH-Richtlinie, oder die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Gerade weil diese Gesetzgebung der breiten Öffentlichkeit nicht immer ein Begriff sind, geht der Umwelt-Omnibus bisher ohne große öffentliche Aufschreie vonstatten.
Wir erwarten jetzt von Politiker*innen wie unserer Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, unserem Bundeskanzler Friedrich Merz und unserem Umweltminister Carsten Schneider, dass sie ihre Rolle in der EU als unsere gewählten Vertreter*innen ernst nehmen. Jetzt ist es an der Zeit ein Zeichen zu setzen und im Sinne aller Europäer*innen unsere Gesetze zum Schutz unserer Lebensgrundlage zu verteidigen, anstatt Profitinteressen in die Hände zu spielen.
Die Omnibuspakete sind “Sammelgesetze”, über die viele verschiedene EU-Regelwerke auf einmal geändert werden. Beim Umwelt-Omnibus, bislang das 8. Sammelgesetz, heißt das: Auch Umwelt- und Naturschutzvorgaben können „nebenbei“ aufgeweicht werden. Beispielsweise wenn Berichtspflichten, Auflagen für Unternehmen oder Regelungen für Projekte reduziert beziehungsweise abgeschwächt werden. Das ist problematisch für den Naturschutz, da dies auch für Projekte gelten soll, die die Natur gefährden. Kritisch an diesen Omnibus-Paketen sehen wir auch, dass die öffentliche Teilhabe und parlamentarische Kontrolle für einen Prozess erfolgt, bei dem man die Auswirkungen auf einzelne Fachgesetze unter Umständen nicht immer bewusst vor Augen hat und die Risikoabschätzung so erschwert wird.
Im Jahr 2024 hat die weltweite Waldzerstörung einen Rekordhöchststand erreicht. Ein zentraler Treiber der Entwaldung ist die Ausweitung der Landwirtschaft. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein echter Meilenstein für den Waldschutz. Sie hat das Potenzial, dem fortschreitenden Waldverlust wirksam entgegenzuwirken. Die EUDR soll sicherstellen, dass für die sieben wichtigsten Entwaldungstreiber (u.a. Palmöl, Soja, Rindfleisch und Kakao) und daraus hergestellte Produkte, z.B. Schokolade, keine Wälder zerstört oder geschädigt und die lokalen Gesetzgebungen z.B. zum Schutz von Menschen- und Landrechten eingehalten wurden. Dies soll für alle Produkte gelten, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, und nimmt dabei die Waldzerstörung sowohl in anderen Ländern als auch innerhalb der EU in den Blick. Konkret müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Rohstoffe nicht von Flächen stammen, die kürzlich entwaldet wurden, und dass alle relevanten Vorgaben eingehalten werden, bevor die Produkte in Verkehr gebracht werden. Die EUDR ist mit ihrer Verabschiedung im Sommer 2023 eine recht junge Verordnung. Aufgrund anhaltenden Drucks von Lobbyverbänden und Konzernen ist sie bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Es kam bereits zweimal zu Verschiebungen im Gesetzgebungsprozess, zudem wurde die EUDR bereits einmal abgeschwächt.
Nun besteht erneut die Gefahr, dass sie vor ihrer geplanten Anwendung Ende 2026 weiter verwässert wird. Als Folge könnten Agrarrohstoffe, für die Wald zerstört wurde, wieder leichter auf den europäischen Markt gelangen. Gelockerte Nachweispflichten und schwächere Kontrollmechanismen könnten den Waldverlust weiter beschleunigen, die Artenvielfalt zusätzlich gefährden und nicht zuletzt Europas Glaubwürdigkeit im Klima- und Artenschutz untergraben. Der fortschreitende Waldverlust muss angesichts der traurigen Höchststände bei entwaldeten Flächen und mit Blick auf die Klima- und Biodiversitätskrise dringend umgekehrt werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit 2000 das zentrale EU-Gesetz zum Schutz von Flüssen, Seen, Küstengewässern und Grundwasser. Ihr Kernziel ist, dass die Gewässer bis allerspätestens 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden, Verschlechterungen sind grundsätzlich verboten. In der Umsetzung der WRRL hängen bisher alle Mitgliedsstaaten hinterher. Nun soll die Wasserrahmenrichtlinie unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus auch noch geschwächt werden.
Das bedeutet, dass Projekte, durch die Flüsse verbaut, Lebensräume zerstört oder mehr Schadstoffe eingetragen werden, leichter eine Genehmigung erhalten. Das würde den Druck auf Staaten verringern, ihre Gewässer konsequent zu schützen. Dadurch würde sich der ohnehin schon nicht gute Zustand vieler Gewässer weiter verfestigen oder gar wieder verschlechtern. Die Verlierer*innen wäre nicht nur die Artenvielfalt, auch wir Menschen müssten Abstriche machen. Die Folge eines schwächeren Gewässerschutzes wären beispielsweise nicht nur schmutzigere Flüsse und Seen, sondern auch erhöhte Kosten in der Trinkwasseraufbereitung und damit ein höherer Trinkwasserpreis für uns alle. Hinzukommen bisher unvorhersehbare Folgen für unsere Gesundheit durch Schadstoffe im Wasser.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie sind die zentralen EU-Naturschutzgesetze und schützen gemeinsam besonders wichtige Lebensraumtypen sowie besonders wertvolle Tier- und Pflanzenarten. Die EU-Mitgliedstaaten werden durch die FFH-Richtlinie dazu verpflichtet, die besonders geschützten Lebensräume und Arten in einen guten Erhaltungszustand zu versetzen und diesen langfristig zu sichern. Die Vogelschutzrichtlinie schützt die wildlebenden Vogelarten in der EU, indem sie ihre wichtigsten Lebensräume als Schutzgebiete ausweist und strenge Vorgaben für besonders gefährdete Arten macht. Gemeinsam fordern die beiden Richtlinien, in Europa ein zusammenhängendes Schutz- und Lebensraumnetzwerk für bedrohte Arten zu etablieren, das Netzwerk Natura2000.
Diese Richtlinien definieren einen Mindeststandard, der bedrohten Arten das Überleben sichert und sie vor dem Aussterben bewahren soll. Bisher reichen die Bemühungen der Mitgliedstaaten nicht aus, um diese Ziele zu erfüllen. Das Natura2000-Netz ist lückenhaft und viele Arten und Lebensräume sind in einem schlechten Erhaltungszustand. Eine Aufweichung würde bedeuten, statt Versäumnisse aufzuholen nun hinter die Mindeststandards zurückzuweichen. Dringend benötigte Schutzgebiete könnten leichter für unverträgliche Landnutzungsformen wie intensive Landwirtschaft oder Rohstoffabbau geöffnet werden. Damit würde das Rückgrat des europäischen Naturschutzes geschwächt, der Verlust von Arten und Lebensräumen beschleunigt und die Glaubwürdigkeit des Natura2000-Netzes untergraben.
Die Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) ist das zentrale EU-Instrument zum Schutz der Meere. Seit 2008 verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, einen „guten Umweltzustand“ der Meeresgewässer zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, denn der gute Umweltzustand wird anhand von elf Deskriptoren, darunter Biodiversität, Fischbestände, Schadstoffe, Nährstoffeinträge, Meeresbodenzerstörung, Lärm und Müll bewertet. Die Staaten müssen den Zustand ihrer Meere regelmäßig evaluieren, verbindliche Umweltziele festlegen und Maßnahmen umsetzen. Das Ziel hätte bis 2020 erreicht werden müssen, wurde jedoch verfehlt. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bleiben dennoch erhalten.
Im EU-Omnibusverfahren droht eine gefährliche Schwächung der MSRL: Umweltziele könnten aufgeweicht, Fristen weiter verschoben und Berichtspflichten reduziert werden. Damit würde genau der Druck entfallen, der nötig ist, um wirksame Maßnahmen gegen Überfischung, Lärm, Schadstoff- und Nährstoffeinträge endlich umzusetzen. Besonders bedroht sind bereits stark unter Druck geratene Rückzugs- und Ruheräume sowie die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume. Eine Verwässerung der MSRL würde den Niedergang der Meere zementieren, statt ihn aufzuhalten. Dabei ist klar: Die MSRL darf nicht geschwächt, sondern muss endlich konsequent umgesetzt werden.
„‚Hands Off Nature" ist eine europaweite Bündnispetition zum Schutz zentraler Natur- und Umweltstandards der Europäischen Union. Koordiniert wird die Initiative vom Europäisches Umweltbüro (EEB) gemeinsam mit einem breiten Netzwerk aus Umweltorganisationen, darunter BirdLife Europe, ClientEarth, der WWF, der BUND sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die Petition richtet sich an die politischen Entscheidungsträgerinnen auf EU-Ebene, die an der geplanten Deregulierung bestehender Umweltvorgaben beteiligt sind – darunter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Mitglieder der Europäischen Kommission sowie die Staats- und Regierungschefinnen der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Die angezeigte Anzahl der Teilnehmenden entspricht der Gesamtzahl aller Unterstützer*innen der Petition auf europäischer Ebene.