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Stelle jetzt gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe einen Antrag für Feuerwerksverbotszonen in deiner Stadt!

Um die Silvesternacht verwandeln sich unsere Städte regelmäßig in kriegsähnliche Zonen: brennende Balkone, toxische Luft und eine Feuerwehr, die bis ans Limit an unzähligen Brandherden zugleich kämpft. Denn die Silvesternacht ist vor allem eins: brandgefährlich! Doch obwohl die dramatischen Folgen der alljährlichen Böllerei umfassend bekannt sind, schaut die Bundespolitik weiter weg. Deshalb braucht es jetzt dich! Deine Stadt, dein Kiez, dein Zuhause können sicherer werden:

Solange die Bundespolitik blockiert, kommt es auf die Kommunen an. Sag mit uns #böllerciao und fordere deine Stadt auf, das auch zu tun! 

So einfach stellst du den Antrag:

  1. Formular ausfüllen
  2. Per PLZ-Auswahl wird die oder der zuständige Bürgermeister*in dem Antrag automatisch hinzugefügt
  3. Dein Antrag wird durch Klick auf den darunter stehenden Button automatisch an den oder die Bürgermeister*in deiner Stadt versandt. 
    Der Versand deines Antrags erfolgt im Laufe dieser Woche - wir versenden die E-Mails zum Teil zeitlich versetzt, damit sie gestaffelt bei den Stadtverwaltungen ankommen. Eine Kopie des Antrags senden wir an deine E-Mailadresse.

Bitte beachten: Die Antragsstellung ist erst bei Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 5.000 möglich. Sollte deine Postleitzahl nicht zu finden sein, stelle den Antrag gerne bei der nächstgrößeren Stadt.

Dieser Antragstext wird an deine Stadtverwaltung gesendet

Betreff: Antrag auf Erlass eines Feuerwerksverbots zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV

[Sehr geehrte*r Bürgermeister*in/ Name wird eingefügt],

jedes Jahr eskaliert die Silvesternacht in unseren Städten aufs Neue: Notaufnahmen stoßen an ihre Grenzen, weil Menschen mit schwersten Verbrennungen, Hörschäden oder Augenverletzungen eingeliefert werden. Einsatzkräfte werden massiv behindert oder sogar angegriffen, während auf unseren Straßen Chaos herrscht – durch dichten Rauch, explodierende Böller und vor allem Brände. Die öffentliche Ordnung wird dabei vielerorts vollständig untergraben.

Angesichts dieser Zustände ist es nicht länger verantwortbar, die Augen zu verschließen. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. fordere ich deshalb, die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) konsequent zu nutzen, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude, Anlagen und dicht bebauter Gebiete zu untersagen.Nach dem Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (16. Oktober 2025)   im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe sind Kommunen verpflichtet, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. 

Dies dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum (Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 14 GG).

Als besonders brandempfindlich gelten insbesondere:

- Häuser mit Reetdach, 
- Häuser mit einem hohen Holzanteil, 
- Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden. - Letzteres wird unter anderem bei Bauern
- und Reiterhöfen und dazugehörigen Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfen und ähnlichen Betriebsgeländen der Fall sein. 

Im Einzelfall sind auch Gebäude und Anlagen als besonders brandempfindlich anzusehen, die aufgrund ihrer Bauweise eine Vielzahl an Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerksraketen aufweisen, beispielsweise durch schlechtsitzende Ziegel und Lüftungsöffnungen. Ferner kann eine besonders enge Bebauung die Brandgefahr erheblich erhöhen, so dass Gebäude, die Teil eines solchen Ensembles sind, als besonders brandempfindlich anzusehen sein können. Dies wird von einer Einschätzung durch Brandsachverständige bzw. durch die für Brandschutz zuständigen Behörden abhängen. Kommunen sind verpflichtet, solche Gefahrenlagen im Einzelfall zu prüfen und zu schützen.

Im Namen von [Vorname Nachname], wohnhaft in [Ort], und der Deutschen Umwelthilfe e. V. beantragen wir hiermit den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 1. SprengV, um sämtliche besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche im Stadtgebiet zu erfassen und in sinnvolle, zusammenhängende Feuerwerksverbotszonen einzubeziehen. 

Gemäß der rechtlichen Bewertung ist um diese Gebäude und Anlagen ein Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern einzuhalten. Sofern – wovon üblicherweise auszugehen ist – mehrere solcher Gebäude und Anlagen vorhanden sind, ist zur sinnvollen Abgrenzung und Nachvollziehbarkeit ein gemeinsamer Schutzbereich zu ziehen, der alle relevanten Objekte umfasst; dieser kann, je nach örtlichen Gegebenheiten, auch weite Teile oder das gesamte Stadtgebiet erfassen. Wir bitten daher um Prüfung und Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesen Schutzbereichen untersagt. Sollte die Kommune ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen, drohen laut Kurzgutachten haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für Amtsträger*innen, falls infolge unterlassener Maßnahmen Schäden entstehen. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass bereits kraft Gesetz (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) ein generelles Feuerwerksverbot in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden gilt. Dieses Verbot ist auch am Silvesterabend durchzusetzen. Wir bitten um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieses Antrags, welche Maßnahmen Sie zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung eingeleitet haben oder planen. 


Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] und die Deutschen Umwelthilfe e. V.  

Datenschutzhinweise

Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten für die Teilnahme an dieser Aktion und zur Bereitstellung von Informationen über die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe findest du hier.

Kommunen in die Pflicht nehmen

Mit unserem Kurzgutachten von der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) zeigen wir, wie sinnvoll bestehende Verbotszonen vergrößert oder neue geschaffen werden können – durch den Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen, die laut Gesetz schon heute gesondert zu sichern sind, bei denen bisher aber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Ziel ist, dass Kommunen alle besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Straßenzüge erfassen und daraus zusammenhängende, sinnvoll abgegrenzte Feuerwerksverbotszonen bilden, idealerweise ganze Quartiere oder Städte.

So entsteht echter Schutz für Menschen, Tiere und Natur – ein wichtiger Schritt hin zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel.

Mit deinem Antrag unterstützt du die Deutsche Umwelthilfe dabei, deine Kommune auf ihre gesetzliche Pflicht aufmerksam zu machen. 

Häufige Fragen (FAQ)

Mit deinem Antrag erinnerst du deine Kommune an ihre gesetzliche Pflicht, brandgefährdete Gebäude, Anlagen oder Bereiche zu schützen.

Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) muss die Verwaltung prüfen, ob dort eine besondere Brandempfindlichkeit vorliegt und gegebenenfalls eine Verbotszone einrichten. Nach dem Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) ist hierfür ein Sicherheitsabstand von rund 200 Metern, also ein Schutzkreis von etwa 400 Metern Durchmesser, sachlich sinnvoll, um Brandgefahren wirksam auszuschließen.

Je mehr Menschen einen solchen Antrag stellen, desto größer wird der politische und öffentliche Druck, dass die Kommune ihre Schutzpflicht ernst nimmt und endlich großflächige, wirksame Verbotszonen schafft, die Mensch, Tier und Umwelt schützen.

Bereits kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) ist das Zünden von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.

Darüber hinaus dürfen Kommunen zusätzliche Verbotszonen festlegen, wenn Gebäude aufgrund ihrer Bauweise oder Lage besonders gefährdet sind – z. B. in dicht bebauten Altstädten oder an Standorten mit brennbaren Materialien.

Das Kurzgutachten von Geulen & Klinger erläutert, wie Kommunen diese Pflicht rechtssicher umsetzen können.

Dein Antrag wird im Namen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) und dir an die zuständige Kommune weitergeleitet.

Die Verwaltung ist verpflichtet, die besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche im Stadtgebiet zu ermitteln. Werden solche Gefahrenbereiche festgestellt, muss die Kommune diese durch geeignete Verbotszonen schützen.

Als besonders brandempfindlich gelten insbesondere:

  • Häuser mit Reetdach, 
  • Häuser mit einem hohen Holzanteil, 
  • Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden. 
  • Letzteres wird unter anderem bei Bauern- und Reiterhöfen und dazugehörigen Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfen und ähnlichen Betriebsgeländen der Fall sein. 


Im Einzelfall sind auch Gebäude und Anlagen als besonders brandempfindlich anzusehen, die aufgrund ihrer Bauweise eine Vielzahl an Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerksraketen aufweisen, beispielsweise durch schlechtsitzende Ziegel und Lüftungsöffnungen. Ferner kann eine besonders enge Bebauung die Brandgefahr erheblich erhöhen, so dass Gebäude, die Teil eines solchen Ensembles sind, als besonders brandempfindlich anzusehen sein können. Dies wird von einer Einschätzung durch Brandsachverständige bzw. durch die für Brandschutz zuständigen Behörden abhängen.

Nach dem Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) müssen Kommunen einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern rund um jedes besonders brandempfindliche Gebäude oder jede Anlage festlegen. Das entspricht einem Schutzkreis mit rund 400 Metern Durchmesser, in dem keine privaten Feuerwerke gezündet werden dürfen.

Wenn mehrere gefährdete Gebäude oder dicht bebaute Bereiche nahe beieinander liegen, sollten die Schutzkreise sinnvoll zusammengeführt werden.So entstehen größere, zusammenhängende Verbotszonen, die ganze Straßenzüge, Stadtteile oder sogar das gesamte Stadtgebiet umfassen können.

Wenn eine Kommune bekannte Gefahren ignoriert und keine Schutzmaßnahmen trifft, kann das laut Gutachten amtshaftungs- oder strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche haben – vor allem, wenn durch einen Brand Menschen verletzt wurden.

Viele Meldungen und Anträge erhöhen den politischen und rechtlichen Druck auf die Verwaltung, ihrer Schutzpflicht nachzukommen.

Der Antrag wird nach Teilnahme automatisch an deine Stadt versandt. Du musst nur das Formular ausfüllen – wir übernehmen den Versand per Mail. Du erhältst im Nachgang eine Kopie deines Antrags.

Mit deinem Antrag forderst du deine Stadt auf, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, alle besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche zu prüfen und daraus sinnvolle, zusammenhängende Feuerwerksverbotszonen zu bilden.

Je mehr Menschen den Antrag stellen, desto größer der öffentliche und politische Druck, dass die Kommune ihre Schutzpflicht ernst nimmt und endlich großflächige, wirksame Verbotszonen schafft, die Mensch, Tier und Umwelt schützen.

Du findest das Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) hier zum Download

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