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Stelle jetzt gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe einen Antrag für Feuerwerksverbotszonen in deiner Stadt!

Um die Silvesternacht verwandeln sich unsere Städte regelmäßig in kriegsähnliche Zonen: brennende Balkone, toxische Luft und eine Feuerwehr, die bis ans Limit an unzähligen Brandherden zugleich kämpft. Denn die Silvesternacht ist vor allem eins: brandgefährlich! Doch obwohl die dramatischen Folgen der alljährlichen Böllerei umfassend bekannt sind, schaut die Bundespolitik weiter weg. Deshalb braucht es jetzt dich! Deine Stadt, dein Kiez, dein Zuhause können sicherer werden:

Solange die Bundespolitik blockiert, kommt es auf die Kommunen an. Sag mit uns #böllerciao und fordere deine Stadt auf, das auch zu tun! 

So einfach stellst du den Antrag:

  1. Formular ausfüllen
  2. Per PLZ-Auswahl wird die oder der zuständige Bürgermeister*in dem Antrag automatisch hinzugefügt
  3. Dein Antrag wird durch Klick auf den darunter stehenden Button automatisch an den oder die Bürgermeister*in deiner Stadt versandt

Bitte beachten: Die Antragsstellung ist erst bei Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 5.000 möglich. Sollte deine Postleitzahl nicht zu finden sein, stelle den Antrag gerne bei der nächstgrößeren Stadt.

Datenschutzhinweise

Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten für die Teilnahme an dieser Aktion und zur Bereitstellung von Informationen über die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe findest du hier.

Kommunen in die Pflicht nehmen

Mit unserem Kurzgutachten von der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) zeigen wir, wie sinnvoll bestehende Verbotszonen vergrößert oder neue geschaffen werden können – durch den Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen, die laut Gesetz schon heute gesondert zu sichern sind, bei denen bisher aber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Ziel ist, dass Kommunen alle besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Straßenzüge erfassen und daraus zusammenhängende, sinnvoll abgegrenzte Feuerwerksverbotszonen bilden, idealerweise ganze Quartiere oder Städte.

So entsteht echter Schutz für Menschen, Tiere und Natur – ein wichtiger Schritt hin zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel.

Mit deinem Antrag unterstützt du die Deutsche Umwelthilfe dabei, deine Kommune auf ihre gesetzliche Pflicht aufmerksam zu machen. 

Häufige Fragen (FAQ)

Mit deinem Antrag erinnerst du deine Kommune an ihre gesetzliche Pflicht, brandgefährdete Gebäude, Anlagen oder Bereiche zu schützen.

Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) muss die Verwaltung prüfen, ob dort eine besondere Brandempfindlichkeit vorliegt und gegebenenfalls eine Verbotszone einrichten. Nach dem Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) ist hierfür ein Sicherheitsabstand von rund 200 Metern, also ein Schutzkreis von etwa 400 Metern Durchmesser, sachlich sinnvoll, um Brandgefahren wirksam auszuschließen.

Je mehr Menschen einen solchen Antrag stellen, desto größer wird der politische und öffentliche Druck, dass die Kommune ihre Schutzpflicht ernst nimmt und endlich großflächige, wirksame Verbotszonen schafft, die Mensch, Tier und Umwelt schützen.

Bereits kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) ist das Zünden von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.

Darüber hinaus dürfen Kommunen zusätzliche Verbotszonen festlegen, wenn Gebäude aufgrund ihrer Bauweise oder Lage besonders gefährdet sind – z. B. in dicht bebauten Altstädten oder an Standorten mit brennbaren Materialien.

Das Kurzgutachten von Geulen & Klinger erläutert, wie Kommunen diese Pflicht rechtssicher umsetzen können.

Dein Antrag wird im Namen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) und dir an die zuständige Kommune weitergeleitet.

Die Verwaltung ist verpflichtet, die besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche im Stadtgebiet zu ermitteln. Werden solche Gefahrenbereiche festgestellt, muss die Kommune diese durch geeignete Verbotszonen schützen.

Als besonders brandempfindlich gelten insbesondere:

  • Häuser mit Reetdach, 
  • Häuser mit einem hohen Holzanteil, 
  • Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden. 
  • Letzteres wird unter anderem bei Bauern- und Reiterhöfen und dazugehörigen Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfen und ähnlichen Betriebsgeländen der Fall sein. 


Im Einzelfall sind auch Gebäude und Anlagen als besonders brandempfindlich anzusehen, die aufgrund ihrer Bauweise eine Vielzahl an Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerksraketen aufweisen, beispielsweise durch schlechtsitzende Ziegel und Lüftungsöffnungen. Ferner kann eine besonders enge Bebauung die Brandgefahr erheblich erhöhen, so dass Gebäude, die Teil eines solchen Ensembles sind, als besonders brandempfindlich anzusehen sein können. Dies wird von einer Einschätzung durch Brandsachverständige bzw. durch die für Brandschutz zuständigen Behörden abhängen.

Nach dem Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) müssen Kommunen einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern rund um jedes besonders brandempfindliche Gebäude oder jede Anlage festlegen. Das entspricht einem Schutzkreis mit rund 400 Metern Durchmesser, in dem keine privaten Feuerwerke gezündet werden dürfen.

Wenn mehrere gefährdete Gebäude oder dicht bebaute Bereiche nahe beieinander liegen, sollten die Schutzkreise sinnvoll zusammengeführt werden.So entstehen größere, zusammenhängende Verbotszonen, die ganze Straßenzüge, Stadtteile oder sogar das gesamte Stadtgebiet umfassen können.

Wenn eine Kommune bekannte Gefahren ignoriert und keine Schutzmaßnahmen trifft, kann das laut Gutachten amtshaftungs- oder strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche haben – vor allem, wenn durch einen Brand Menschen verletzt wurden.

Viele Meldungen und Anträge erhöhen den politischen und rechtlichen Druck auf die Verwaltung, ihrer Schutzpflicht nachzukommen.

Die DUH reicht den Antrag bei der zuständigen Kommune ein. Du musst nur das Formular ausfüllen (Adresse oder Beschreibung des Objekts) – wir übernehmen den Versand per Mail. 

Mit deinem Antrag forderst du deine Stadt auf, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, alle besonders brandempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche zu prüfen und daraus sinnvolle, zusammenhängende Feuerwerksverbotszonen zu bilden.

Je mehr Menschen den Antrag stellen, desto größer der öffentliche und politische Druck, dass die Kommune ihre Schutzpflicht ernst nimmt und endlich großflächige, wirksame Verbotszonen schafft, die Mensch, Tier und Umwelt schützen.

Du findest das Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2025) hier zum Download

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