Einkaufsführer
Mehrweg to go
Bambus

- In Mehrwegbechern und –boxen wird in der Regel gemahlener Bambus verwendet, obwohl solche Verbundstoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 in Verbindung mit EU-Verordnung 10/2011 nicht für die Bereitstellung von Speisen und Getränken zugelassen sind. Von Bambusbechern und -boxen wird daher dringend abgeraten. Auch Bambusbesteck kann aus gemahlenem Bambus bestehen.
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Herstellung
- Bambusprodukte werden häufig in China produziert und legen weite Wege zurück
- Produkte bestehen oft zu weniger als 50 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen
- Um die Festigkeit der Materialien sicherzustellen, werden synthetische Kunststoffe zugesetzt, wie zum Beispiel Melamin und Formaldehyd
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Nutzung
- Geschmacksneutral
- Auslaufsichere Produkte sind erhältlich
- Lebensmittelechtheit ist nicht gegeben – Bei Temperaturen von über 70 Grad können Melamin und Formaldehyd in Speisen / Getränke übergehen
- Nutzung in Verbindung mit heißen Getränken und Speisen ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden
- Nicht mikrowellengeeignet
- Hitze wird nicht abgeschirmt
- Material ist nicht kratzfest und nutzt sich daher bei intensiver Nutzung vergleichsweise schnell ab
- Nur bei niedrigen Temperaturen spülmaschinengeeignet
- Erforderliche Pfandhöhe: €€
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Entsorgung
- Bambusprodukte werden nicht recycelt. Sie müssen über den Restmüll entsorgt werden und gehen anschließend in die Verbrennung
- Die häufig beworbene Option eines biologischen Abbaus würde sich nicht positiv auf die Umweltbilanz des Produktes auswirken und sorgt schlimmstenfalls für den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt
Die Nutzung für Speisen und Heißgetränke kann die Gesundheit gefährden. Von einer Verwendung in Verbindung mit heißen Lebensmitteln wird dringend abgeraten. Bambusprodukte für den Mehrwegeinsatz aus nachhaltigem Anbau, die ohne die Beigabe von Zusatzstoffen hergestellt werden (zum Beispiel manche Besteckteile) können in Einzelfällen eine Option sein.