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RWE bekommt den Goldenen Geier für die dreisteste Umweltlüge
Klare Position des EuGH-Generalanwalts: Typengenehmigungen für Euro 6-Diesel waren rechtswidrig
Totalausfall im Kampf für Klimaschutz und gegen Entwaldung
EuGH verurteilt Deutschland wegen systematischen Verstoßes gegen die Luftqualitätsgrenzwerte
 
 

RWE bekommt den Goldenen Geier für die dreisteste Umweltlüge

Mit grünen Slogans wirbt RWE fürs eigene Unternehmen. Der Realitätscheck zeigt aber: RWE ist einer der größten CO2-Verursacher Europas. Der Konzern wehrt sich zudem massiv gegen den Kohleausstieg vor 2038. Schlimmer noch: Weiterhin werden ganze Dörfer für den Tagebau umgesiedelt. Gleichzeitig verklagt RWE die Niederlande, die richtigerweise einen Kohleausstieg für das Jahr 2030 beschlossen haben. RWE passt das überhaupt nicht, denn fast 80 % erwirtschaftet RWE über Erdgas und Kohle. Der Anteil der Erneuerbaren Energien macht hingegen nur etwa 20 % der Stromerzeugung aus. Damit heizt RWE das Klima weiter an. Alles Gründe warum 44 % der 25.000 Teilnehmenden finden, dass RWE den Goldenen Geier für die dreisteste Umweltlüge 2021 verdient hat.

Denn anstatt die Sparte der Erneuerbaren Energien in der angemessenen Geschwindigkeit auszuweiten, stürzt sich RWE ins Erdgasgeschäft und ermöglicht den Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel, indem es einen erheblichen Teil des dort importierten Flüssigerdgases abnehmen möchte. Sollte dieses LNG-Terminal gebaut werden, würde RWE darüber wohl massiv hochgradig klimaschädliches Frackinggas aus den USA importieren. Wir wollen, das RWE seine Unternehmenspolitik den grünen Werbeversprechen anpasst. Deshalb fordern wir jetzt von RWE:
  1. Stoppen Sie alle Braunkohletagebaue in Deutschland und geben Sie Ihren Widerstand gegen einen Kohleausstieg bis 2030 auf.
  2. Unterlassen Sie die unnötige Zerstörung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath.
  3. Stoppen Sie den Ausbau Ihres Erdgasgeschäfts und legen Sie einen Fahrplan für den Ausstieg aus fossilem Gas in Einklang mit den Pariser Klimaschutzzielen vor.
  4. Beenden Sie die Klage gegen die Niederlande vor einem Schiedsgericht im Rahmen des Energiecharta-Vertrages für den niederländischen Kohleausstieg 2030.
Machen Sie mit bei unserer Protestmail und fordern Sie Konzernchef Dr. Markus Krebber auf: Stoppen Sie das dreiste Greenwashing Ihres Konzerns und setzen Sie Ihre vermeintlich grünen Versprechen endlich in die Tat um! Und wie schon bei der Abstimmung gilt auch hier: Die Masse macht's - je mehr mitmachen, umso besser. Also leiten Sie diesen Aufruf bitte an Ihre Freundinnen und Freunde und Bekannten weiter - vielen Dank!
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Klare Position des EuGH-Generalanwalts: Typengenehmigungen für Euro 6-Diesel waren rechtswidrig

Einmal mehr muss ein Gericht die deutsche Regierung und die EU-Kommission in die Schranken weisen: Lobbyarbeit für die Dieselkonzerne an den demokratischen Institutionen vorbei ist absolut inakzeptabel. Das hatte bereits 2018 das Europäische Gericht entschieden und auch jetzt im Revisionsverfahren zeichnet sich eine schallende Ohrfeige für Merkel und Juncker ab: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes machte in seinem Schlussplädoyer deutlich, dass der Grenzwert für Stickoxid (NOx) von 80mg/km für Euro 6 Diesel-Pkw bei den vorgeschriebenen Abgasmessungen auf der Straße einzuhalten ist. Die von der EU-Kommission nachträglich festgelegten Konformitätsfaktoren, die eine Überschreitung des geltenden Abgasstandards für Stickoxide in Straßenmessungen ermöglichen, seien hingegen rechtswidrig, da sie an Parlament und Rat vorbei verabschiedet worden seien. Dazu sei die Kommission nicht befugt gewesen und daher die geltende Abgasnorm unzulässig verwässert worden.

Sollte der EuGH dieser Einschätzung folgen, womit zu rechnen ist, sind alle unter dieser unzulässigen Verordnung erteilten Typengenehmigungen für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge ebenfalls unzulässig. Daher werden wir beim für Typengenehmigungen zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, alle betroffenen Typenzulassungen für nichtig zu erklären. Im Falle einer Ablehnung des Antrags werden wir diesen Antrag auf gerichtlichem Wege durchsetzen.
Zur Meldung
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Totalausfall im Kampf für Klimaschutz und gegen Entwaldung

Eigentlich sollte klar sein: Wer ein Produkt auf den Markt bringt, hat auch dafür zu sorgen, dass vom Rohstoff bis zum Verkauf die notwendigen Umwelt- und Menschenrechts-Standards eingehalten werden. Bisher war es für Unternehmen jedoch sehr einfach, die Verantwortung dafür zu umgehen. Die Konsequenz: Kinderarbeit in der Kakaoproduktion, Regenwaldrodung für Palmöl und Soja, giftige Abwässer in den Flüssen Asiens. Dieses Manko hat endlich auch die Politik erkannt und ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Leider, wie so oft, wurde der gute Entwurf vom CDU-Wirtschaftsflügel und den Wirtschaftsverbänden weichgespült. Minister Peter Altmaier gehorchte und zog dem Tiger die Zähne.

So wird das Lieferkettengesetz dem einstigen Präventionsgedanken für Menschenrechte und Umweltschutz nicht gerecht. Wir fordern, dass sich die Sorgfaltspflichten auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken müssen. Kein Soja aus Regenwaldzerstörung darf im Futtertrog unserer Nutztiere landen, kein Kakao aus der Kinderarbeit Westafrikas und keine Terrassendielen von der Holzmafia Asiens. Die Bundesregierung muss sich jetzt wenigstens auf EU-Ebene für ein starkes Lieferkettengesetz einsetzen, mit dem die Entwaldung in den Lieferketten gestoppt werden kann. Wir jedenfalls werden das tun – mit Ihrer Unterstützung: Mit einer Orang-Utan-Patenschaft helfen Sie uns dauerhaft, für Umwelt- und Klimaschutz einzutreten. Vor Ihrer Haustür und am anderen Ende der Welt.
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Info: Nachhaltige Lieferketten
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EuGH verurteilt Deutschland wegen systematischen Verstoßes gegen die Luftqualitätsgrenzwerte

Ein weiteres, extrem wichtiges EuGH-Urteil fiel bereits in der vergangenen Woche: Hier hatte die EU-Kommission einmal nicht gemeinsame Sache mit der Diesellobby im Bundeskabinett gemacht, sondern Deutschland wegen seiner Untätigkeit in Sachen Luftreinhaltung verklagt. In einer Grundsatzentscheidung für die Luftreinhaltepolitik bestätigte das höchste europäische Gericht unsere Rechtsauffassung, dass Deutschland seit über zehn Jahren systematisch keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um die Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid (NO2) zu senken.

Seit 2010 sind allein in Deutschland nach Berechnungen der Europäischen Umweltagentur mehrere hunderttausend Menschen vorzeitig an den Folgen zu hoher Luftbelastung gestorben - auch, weil die Bundesregierung einseitig die Wirtschaftsinteressen betrügerischer Automobilkonzerne bedient und auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger pfeift. Schon jetzt fordern wir die kommende Bundesregierung auf: Stellen Sie sicher, dass die noch immer ca. 10 Millionen Betrugs-Diesel entweder stillgelegt oder auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden!

Auch für die Diesel-Hauptstädte Stuttgart und München hat dieses Urteil alle verbleibenden Rechtsfragen geklärt: Wir erwarten, dass dort künftig ohne Wenn und Aber der NO2-Grenzwert eingehalten wird. Wenn nicht, werden wir ihn wie in Stuttgart mit Vollstreckungsmaßnahmen kurzfristig gerichtlich durchsetzen.
Ihr Recht auf Saubere Luft
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