Die DUH hat in den vergangenen Wochen beide Verfahren gegen das Bundes-Verkehrsministerium gewonnen! Es ging um die von der DUH geforderte Veröffentlichung der Dieselgate-Akte und der Unterlagen zum CO2-Betrug bei Volkswagen. Unter der Leitung der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin wurde die Bundesregierung massiv wegen ihres fortgesetzten Rechtsbruchs gerügt und zur sofortigen Veröffentlichung der Akten verurteilt.
Einen längeren Atem brauchen wir hingegen bei unserer Grundsatzklage. Hier kämpfen wir dafür, dass Diesel-Pkw mit nachweislich verbauten illegalen Abschalteinrichtungen keine Betriebserlaubnis mehr haben. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen das Kraftfahrt-Bundesamt deutete das Gericht zwar zu unserer Freude an, unsere Position inhaltlich für überzeugender als die der Bundesregierung und VW zu halten. Allerdings kämen wir nicht bis zur Klärung dieser Frage, weil das novellierte Klagerecht für diese Fälle keine richterliche Überprüfung durch Bürger oder Verbände erlaube. Ich habe vor Gericht wie folgt bewertet: „Damit kann der größte Industrieskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte durch keinen Bürger und keine Institution vor Gericht gebracht werden.“ Die DUH kündigte an, gegen diese Entscheidung in die Revision zu gehen.
Vorgestern fand schließlich in Düsseldorf die erste von zehn Gerichtsverhandlungen zur Frage zum Entzug der Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit Betrugssoftware statt. Damit wollen wir letztlich den betroffenen neun Millionen Käufern von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw helfen, ihr Recht auf eine technische Nachrüstung auf Kosten der Hersteller durchzusetzen. Leider wies das Verwaltungsgericht unsere Klage ab, ließ aber erfreulicherweise nicht nur die Berufung, sondern auch die Sprungrevision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zu, sodass wir nun hoffen, dass auch die beklagte Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zustimmt und wir schnell eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhalten.
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