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FAQs zu unserer Arbeit

Organisation

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit unserer Organisation.

Die DUH ist ein gemeinnütziger und klageberechtigter Naturschutz-, Umwelt- und Verbraucherverband.

Die DUH verfolgt den Zweck, den Natur- und Umweltschutz sowie den umwelt- und gesundheitsrelevanten Verbraucherschutz, insbesondere durch Aufklärung und Beratung der Verbraucher, zu fördern. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zudem ist der Verein auch selbstlos tätig; das heißt, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Nicht die Politik oder politische Parteien entscheiden über den Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Vielmehr sind rechtliche Kriterien und damit die Vorschriften der Abgabenordnung von den zuständigen Finanzbehörden dafür entscheidend, ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen wird. Für die Umwelthilfe ist das Finanzamt Singen zuständig. Es hat der DUH in seinem letzten Freistellungsbescheid vom 10.08.2018 für das Jahr 2016 bescheinigt: „Die Körperschaft ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.“

Zum Freistellungsbescheid

Ja, die DUH ist politisch unabhängig und steht in keinerlei finanziellen oder ideologischen Verhältnissen zu Parteien. Sie setzt sich für nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpft sie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie für den Klimaschutz.

Nein, die DUH arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Satzungspapier.

Die DUH ist ein Umwelt- und Naturschutzverband und zugleich ein anerkannter, klageberechtigter Verbraucherschutzverband. Genauso wie der Deutsche Mieterbund, der BUND oder die Verbraucherzentralen ist die DUH in der Liste der qualifizierten Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet. Dieses prüft in regelmäßigen Abständen, ob die DUH weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, um als klageberechtigter Verband auch vor Gericht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten. Im Juli 2019 hat auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Frage geprüft und klargestellt, dass die ökologische Marktüberwachung der DUH rechtmäßig ist.

Darüber hinaus ist die DUH auch eine für Klagen vor den Verwaltungsgerichten anerkannte Naturschutzorganisation. In diesem Rahmen klagt sie für die ‚Saubere Luft‘, für ‚Sauberes Wasser‘ und gegen unwirksame Auflagen der Behörden beispielsweise bei amtlichen Rückrufen im Dieselgate.

Die DUH ist seit vielen Jahren beim Bundesamt für Justiz ein gelisteter und regelmäßig geprüfter Verbraucherschutzverband für ökologische Marktüberwachung. Die allen Verbraucherschutzverbänden gleiche Rechtsgrundlage ist das Unterlassungsklagegesetz. Die Eintragung wird regelmäßig durch das Bundesamt für Justiz überprüft. Die Kontrolle und der Vollzug von Gesetzen ist die Aufgabe des Staates.

Da die staatlichen Behörden in der Regel umweltbezogene Verbraucherschutzregelungen nicht kontrollieren und Verstöße bestrafen, kontrolliert die DUH stichprobenartig den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltbezug. Die DUH versteht sich damit als Anwalt des Verbrauchers. Die DUH ist damit mitverantwortlich, dass umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften tatsächlich von Handel und Industrie eingehalten werden und dass der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass Produkte, die ihm angeboten werden, auch das halten, was versprochen wird. Mehr Informationen zu der ökologischen Marktüberwachung.

Finanzierung und Transparenz

Hier finden Sie häufige Fragen zur Finanzierung unseres Vereins.

Die DUH benötigt Jahr für Jahr Finanzmittel, um ihre Aufgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz zu erfüllen. Das Geld stammt von zahlreichen Privatpersonen, die als Förderer und Spender die DUH unterstützen, von öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen beziehungsweise Stiftungen und zum kleinsten Teil aus Spenden von Unternehmen (weniger als 5 Prozent der Einnahmen). Hinzu kommen Einnahmen aus der ökologischen Marktüberwachung, die dazu dienen, die Marktüberwachungstätigkeiten zu refinanzieren und unsere zahlreichen Aktivitäten zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher möglich zu machen. Über eine Grundfinanzierung verfügt die DUH nicht. Die DUH achtet auf einen ausgewogenen Einnahmenmix. So können weder staatliche Stellen noch Unternehmen die inhaltliche Ausrichtung der DUH beeinflussen. Weitere und genauere Informationen finden sich in unseren Jahresberichten.

Die DUH hat seit ihrer Gründung 1975 die Zusammenarbeit, aber auch die Auseinandersetzung mit Unternehmen gesucht. Ihr Ziel war es immer, auch in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, tragfähige Lösungen für Umweltfragen zu finden und durchzusetzen.

Diese Vorgehensweise stärkt die inhaltliche Kompetenz und die finanzielle Handlungsfähigkeit der DUH. Förderungen, die mit dem Versuch der Einflussnahme einhergehen, lehnen wir ab.

Insgesamt liegt der Anteil der Unternehmensgelder aktuell bei unter 5 Prozent der Gesamteinnahmen. Es gibt kein Unternehmen, von dem die DUH wegen der Höhe seiner finanziellen Unterstützung abhängig werden könnte.

Bereits seit vielen Jahren nicht mehr. Toyota zählte 20 Jahre lang zu den mittelgroßen Förderern für Projekte zur CO2-Reduktion. Dies hat die DUH auch immer transparent kommuniziert. Letzmalig waren das 30.000 Euro im Jahr 2018. Das entsprach damals weniger als 0,5 Prozent unseres Jahresbudgets.  Die Unabhängigkeit von Toyota wird auch dadurch sichtbar, dass die DUH bereits im Sommer 2016 einen Toyota Diesel mit hohen NOx-Emissionen im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Institutes gemessen und diese schlechten Werte selbstverständlich wie alle anderen Werte veröffentlicht hat:

http://www.duh.de/projekte/eki-kontrollen

Der Anteil liegt bei etwa 14 Prozent im Schnitt der letzten Jahre. Wir bekommen Projektmittel von verschiedenen Bundesministerien, von der Europäischen Union sowie von Landesregierungen. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt nicht willkürlich, sondern nach festgelegten Vergabeverfahren, mit denen diese öffentlichen Institutionen ihre vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele erreichen wollen.

Die DUH sichert die Transparenz ihrer Finanzen mit gleich mehreren Maßnahmen. So veröffentlichen wir neben allen gesetzlichen Pflichtangaben viele weitere Informationen nach Maßgabe der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“. Die Aufgabe und Regeln der Initiative finden Sie hier. Sogar noch mehr Transparenz-Angaben machen wir in unseren Jahresberichten. Sie stehen für alle Menschen öffentlich online zu Verfügung. Hier geht es zu den Jahresberichten. Und die DUH lässt sich jedes Jahr unabhängig vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen prüfen, das mit der Verleihung des DZI-Spendensiegels die korrekte und verantwortungsvolle Verwendung der Finanzmittel bestätigt. Hier finden Sie mehr zum DZI-Spendensiegel.

Der Wirtschaftsprüfer überprüft als externer Sachverständiger, ob die Rechnungslegung den formalen Anforderungen genügt und ob sie die tatsächlichen Verhältnisse im Verein richtig wiedergibt. Er nimmt eine externe Kontrollfunktion wahr und unterstützt damit die Aufsichtsfunktion von Delegiertenversammlung und Vorstand gegenüber der Geschäftsführung. Das Testat des Wirtschaftsprüfers ist aber auch für die Öffentlichkeit und zahlreiche Fördermittelgeber ein wichtiges Zeugnis der Vertrauenswürdigkeit der Deutschen Umwelthilfe.
Auch das DZI greift bei der Prüfung des Spendensiegel-Antrags (siehe nächste Frage) auf das Testat des Wirtschaftsprüfers zurück.

Seit 2015 trägt die DUH das DZI Spenden-Siegel und ist damit als seriöse Spendenorganisationen anerkannt. Organisationen, die die DZI-Standards erfüllen, belegen damit, dass sie mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgehen. Insbesondere bescheinigt das Spendensiegel, dass die Ausgaben für allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung sich in angemessenem Rahmen bewegen.

Struktur der DUH

Hier finden Sie häufige Fragen zum Aufbau und der Struktur der DUH.

Die DUH hat mehr als 17.000 Fördermitglieder und 530 stimmberechtigte Mitglieder (Stand 1.3.2024). Jede natürliche Person, die hinter unseren satzungsgemäßen Zielen steht, kann stimmberechtigtes Mitglied oder Fördermitglied der DUH werden. Unsere Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten zur Entrichtung der jährlichen Mitgliedsbeiträge. Im Vergleich zu typischen Mitgliederorganisationen, hat die DUH deutlich weniger Mitglieder. Der Grund hierfür ist strukturbedingt: Die DUH setzt in ihrer Vereinsarbeit, ähnlich wie Greenpeace, stärker auf hauptamtliche Mitarbeiter als auf ehrenamtliche Mitglieder.

Die wesentlichen Organe der DUH sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Die Delegiertenversammlung nimmt u.a. den Jahresbericht des Vorstandes entgegen, wählt den Vorstand, und legt den Jahreshaushaltsplan fest. Der Vorstand legt die Ziele für die praktische Arbeit der DUH fest. Soweit geboten, erlässt er Richtlinien und Ordnungen für die Führung der Geschäfte. Er berät und überwacht verantwortlich auch die Arbeit der Geschäftsführung.

Die vom Vorstand berufenen Geschäftsführer sind zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten der Bundesgeschäftsstelle bevollmächtigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Transparenz in unserem Satzungspapier.

179 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach einem DUH-Gehaltstarif bezahlt, der mit der Vergütung im öffentlichen Dienst vergleichbar ist. Das Durchschnittsgehalt (umgerechnet auf Vollzeit) der Leitungsebene lag im Jahr 2022 bei 106.430 Euro. Unsere Mitarbeitenden mit besonderer fachlicher Qualifikation und Verantwortung, wie zum Beispiel unsere Fachreferentinnen und -referenten, Senior Expertinnen und Experten verdienten durchschnittlich 60.149 Euro. Alle anderen tariflichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wie unsere Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im Verwaltungsbereich und Projektassistenzen der Fachbereiche hatten ein Durchschnittsgehalt von 46.269 Euro. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine betriebliche Altersvorsorge.

Kontakt

Copyright: © Andreas Kochloeffel

Kerstin Dorer
Sekretariat/Spenderservice
Tel.: 07732 9995-38
E-Mail: Mail schreiben

Seit 2015 tragen wir das DZI-Spendensiegel.

Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ).

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