Leipzig entscheidet über saubere Luft!

Donnerstag, 22.02.2018

Heute verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) darüber, ob die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf zurecht entschieden haben, dass Diesel-Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge schon nach der aktuellen Rechtslage zulässig sind. Wir sind mit unseren Kollegen vor Ort und verfolgen die Verhandlung.

© Robert Lehmann / DUH

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Wir hoffen, dass eine klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu führt, dass noch in diesem Jahr saubere Luft in allen Städten Deutschlands eingeatmet werden kann. Wir wollen erreichen, dass nicht länger knapp 13.000 Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift NO2 vorzeitig sterben.

Worum geht es ganz genau?

Zuvor haben bereits das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (13.9.2016) und das VG Stuttgart (28.7.2017) nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig und notwendig sind, um die bereits seit 2010 geltenden Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich in Düsseldorf, bzw. Stuttgart einzuhalten. Das VG Düsseldorf hatte sich dabei auf streckenbezogene Verbote bezogen, während das VG Stuttgart diese Möglichkeit für Gebiete – etwa bestehende Umweltzonen – nennt. Das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Land Baden-Württemberg haben gegen die beiden Urteile Sprungrevision eingereicht, so dass nun das BVerwG über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten entscheiden wird.

Wie kann die Verhandlung heute ausgehen?


Drei Optionen gelten als denkbar. Zum ersten: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Sprungrevisionen zurück, die Urteile der ersten Instanz werden rechtskräftig - damit würde das Gericht den Weg ebnen für Fahrverbote. Dieses Urteil wäre das politisch mit Abstand folgenreichste.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Leipzig den Sprungrevisionen stattgibt, dann wären die Urteile der Verwaltungsgerichte aufgehoben - damit wäre die Rechtsaufassung bestätigt, dass Fahrverbote ohne eine bundesweit einheitliche Regelung nicht zulässig sind. Das massive Problem, dass Schadstoff-Grenzwerte weiter überschritten werden, würde allerdings weiterbestehen. Es würde dennoch zu einer breiten politischen Debatte sowie zu einer erneuten Klagewelle gegen unzureichende Luftreinhaltepläne kommen.

Die dritte Option: Das Bundesverwaltungsgericht sieht noch Aufklärungsbedarf und verweist die Fälle zu einer erneuten Verhandlung an die zuständigen Verwaltungsgerichte zurück - das Problem wäre damit aufgeschoben. Als theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich gilt, dass das BVerwG eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs wegen einer offenen Frage des Europarechts einholt.

Mehr darüber in unseren FQAs zum Thema Luftreinhaltung

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