Teilnahmebedingungen

So konnte man "Solar-Kommune" werden:

Als Solar-Kommune sind Sie Vorreiterin auf dem Weg in das Solarzeitalter. Dieses besondere Engagement verpflichtet:

1. Die Kommune verpflichtet sich zum Bau einer Solarstromanlage (Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2002) in entsprechender Größe:

  • ab 5.000 Einwohner: mindestens 30 kWp*
  • ab 20.000 Einwohner: mindestens 40 kWp*
  • ab 50.000 Einwohner: mindestens 50 kWp*
  • ab 100.000 Einwohner: mindestens 100 kWp*
  • ab 500.000 Einwohner: mindestens 200 kWp*

* Wp = Watt peak (Einheit für die maximale Leistung einer Solarstromanlage unter Standardtestbedingungen)

Anlagen und Anlagenteile, die vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen wurden, können beim Nachweis der Anlagengröße nicht berücksichtigt werden.

2. Die Kommune, kommunale Betriebe und Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Unternehmen, die sich mehrheitlich im Eigentum der Kommune befinden, nehmen 10 Prozent des erzeugten Solarstromes ab.

3. Solarenergie wird von der Kommune als ein wichtiges Thema in der Öffentlichkeitsarbeit behandelt. Die Kommune unterhält ein Solar-Förderprogramm für ihre Bürger und Bürgerinnen oder Unternehmen.

 

Kontakt

Copyright: © Holzmann / DUH

Markus Zipf
Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995-65
E-Mail: Mail schreiben

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