Ölkonzerne müssen die E-Mobilität befördern
Eine gesetzlich verankerte Quote soll den Anteil fossiler Energien gegenüber solchen aus erneuerbaren Quellen reduzieren. Zuständig für die Umsetzung ist die Ölindustrie.
Der Verkehrssektor setzt noch mit über 90 Prozent fossilen Energien ein. Um den Anteil zu reduzieren, hat der Gesetzgeber schon 2015 die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Ölkonzerne eingeführt. In der Praxis erfüllen die Konzerne die THG-Quote bisher nahezu ausschließlich durch Beimischen biogener Kraftstoffe, etwa Diesel aus Raps- oder Palmöl und Ethanol aus Getreide. Doch die Herstellung dieser Agrokraftstoffe auf riesigen Agrarflächen schadet Klima und Umwelt massiv.
Nun soll auch verstärkt der Einsatz von Strom im Straßenverkehr – etwa in E-Autos oder E-Bussen – zur THG-Quote zählen. Ölkonzerne können zur Erfüllung der Quote entweder selbst Ladepunkte aufstellen oder Zertifikate von Dritten kaufen, unter anderem von privaten E-Autofahrern oder von Ladesäulen-Betreibern. Auch Stadtwerke mit elektrischer Flotte erhalten über den Quotenhandel nun zusätzliche Einnahmen, die den Betrieb von E-Bussen und Ladepunkten unterstützen.
Das begrüßt die Deutsche Umwelthilfe, denn die direkte Stromnutzung in Elektrofahrzeugen ist im Vergleich zu Agrokraftstoffen eine deutlich klimafreundlichere, energie- und flächeneffizientere Antriebsoption. Klar ist aber auch: Den raschen und vollständigen Ausstieg aus fossilen Kraftstoffen kann ein solcher Zertifikatehandel auf keinen Fall gewährleisten. Dafür braucht es ein Bündel weiterer Maßnahmen: zuallererst den Abbau klimaschädlicher Subventionen sowie eine echte Mobilitätswende mit einem gestärkten Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Verkehr.
Was fordert die DUH in Sachen THG-Quote?
- Die THG-Quote fördert noch immer umweltschädliche Agrokraftstoffe und schützt sie davor, selbst bei vermehrter Stromnutzung aus dem Markt gedrängt zu werden. Dieser Mechanismus muss entfallen.
- Wenn Strom aus Nutzfahrzeug-Flotten – etwa Transporter oder Busse – in den Quotenhandel einbezogen wird, müssen die Gelder in den Ausbau der Elektromobilität fließen und nicht in die Sanierung kommunaler Haushalte oder Fuhrunternehmen.
- Die Regelung muss um Mechanismen ergänzt werden, die den Ausbau der Elektromobilität auf der Straße direkt und nicht nur indirekt fördern. Zwar besteht die Absicht, Ölkonzernen einen Anreiz für das Investieren in Ladeinfrastruktur zu geben. Ob die Konzerne aber lieber Zertifikate kaufen oder sich selbst am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen, bleibt ihnen überlassen.
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Kontakt
Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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