Richtlinie für nicht-straßengebundene Maschinen und Geräte (NRMM)
Um die Luftverschmutzung so zu reduzieren, dass sie der Gesundheit nicht schadet, müssen alle Gesetzgebungen, die sich mit den Verursachern von Luftverschmutzung befassen und so an der Quelle der Emissionen ansetzen, entsprechend ausgestaltet werden. Hierzu gehört auch die Richtlinie für nicht-straßengebundene Maschinen und Geräte (NRMM). Sie bezieht sich u.a. auf Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und Schiffe und deren Ausstoß von Feinstaub. Bislang sind die Emissionen dieser Maschinen, Fahrzeuge und Geräte nur unzureichend reguliert. Die EU-Kommission hat 2014 einen Entwurf zur Überarbeitung der NRMM vorgelegt.
Die Partnerverbände der Kampagne „Rußfrei fürs Klima“ und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) haben wichtige Schwachstellen identifiziert, die im Zuge des Gesetzgebungsprozesses noch ausgebessert werden sollten. Aus unserer Sicht ist an folgenden Stellen eine Nachbesserung des Kommissionsvorschlages dringend geboten:
- Festlegung eines Partikelanzahlgrenzwertes für alle Maschinenarten und -größen analog zu den Vorgaben für Straßenfahrzeuge EURO VI
- Gleichzeitige Einführung aller Grenzwerte für alle Maschinenklassen und -arten ab 1. Januar 2018
- Verzicht auf Übergangszeiträume zur Einhaltung der Grenzwerte für alle verkauften Geräte
- Strenge Vorgaben für transparente Marktüberwachung
- Schnelle Einführung von Kontrollen der Realemissionen
- Keine Eigenzertifizierung im Rahmen der Zulassung.

Kontakt

Dorothee Saar
Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben