Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen (NEC)
Die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen – kurz NEC-Richtlinie (2001/81/EG) – reguliert den Ausstoß der gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) sowie flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Da die aktuellen Grenzwerte bei weitem nicht ausreichen, um gesundheitliche Schäden zu verhindern und nicht alle Luftschadstoffe in der bisherigen Richtlinie berücksichtigt wurden, wird die noch gültige Richtlinie von 2001 derzeit novelliert. Die Europäische Kommission hatte einen entsprechenden Vorschlag im Dezember 2013 eingebracht, zu dem sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten positioniert haben. Die Verhandlungen für die europäische Richtlinie über Nationale Emissionsreduktionsziele (NERC - National Emission Reduction Commitment), welche die Höchstmengen der NEC-Richtlinie fortschreibt und Minderungsziele vorgibt, sollen bis Ende Juni 2016 abgeschlossen sein.
Aus Sicht der DUH greift der aktuelle Diskussionsvorschlag zu kurz. Zusammen mit NABU, BUND und VCD fordert die DUH, dass die zukünftigen Grenzwerte deutlich ambitionierter sein müssen als die bisherigen Vorgaben. Nur so wird gewährleistet, dass nach Zielsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms eine Luftqualität erreicht wird, von der keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgeht. Eine strengere Grenzwertsetzung für Europa und die einzelnen Mitgliedstaaten vermeidet Gesundheitskosten, verringert vorzeitige Todesfälle, reduziert volkswirtschaftliche Kosten und vermindert die Zerstörung von Natur. Dies belegt auch das von unserem Europäischen Dachverband (EEB) veröffentlichte Air-o-meter.
Die DUH kritisiert die Abkehr von Minderungszielen für Methan, wie sie von der EU Kommission eingangs vorgeschlagen wurden. Der anvisierte Zeitraum zur Einhaltung der formulierten Minderungsverpflichtungen ist außerdem zu lang, um in den nächsten Jahren zu den dringend notwendigen Emissionsreduktionen zu führen. Ein verpflichtendes Zwischenziel für das Jahr 2025 - gegen das sich unter anderem die Bundesregierung ausgesprochen hatte - wäre dringend nötig gewesen.
Für den Schutz der Gesundheit und Umwelt in Europa ist die verbindliche und ambitionierte Minderung aller Luftschadstoffe entscheidend. Eine Schwächung der Minderungsvorgaben würde bisherige Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität zunichtemachen.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert konkret:
- verbindliche Grenzwerte für alle Schadstoffe bereits für die Jahre 2020 und 2025 und nicht erst für 2030,
- eine Festschreibung von ambitionierten Grenzwerten für Methan und Ammoniak,
- keine Flexibilitätsmechanismen, die zu einer Verzögerung oder einer Verschiebung bei der Einhaltung der Emissionshöchstmengen führen würden.
So bewerten die Umweltverbände die Vorschläge der EU-Kommission.
Auch die WissenschaftlerInnen der International Society for Environmental Epidemiology (ISEE) haben Forderungen, die denen der DUH entsprechen. Hier können Sie das Statement vom Mai 2016 einsehen.

Downloads & Dokumente
2,18 M |
Postkarte "Our Lungs in Your Hands" 666 K |
IASS Policy Brief: Bodennahes Ozon - das unterschätzte Problem 1,54 M |
Kontakt

Dorothee Saar
Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben