Vorprojekt "Kartierung der Querbauwerke im Neckareinzugsgebiet"

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die in Baden-Württemberg mit der Novellierung des Wassergesetzes am 22. Dezember 2003 in Landesrecht umgesetzt worden ist, verlangt das Erreichen eines guten ökologischen Zustands der Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015, soweit die Wasserkörper nicht als erheblich verändert ausgewiesen sind oder Ausnahmetatbestände nach den §§ 25 c oder d des Wasserhaushaltsgesetzes in Anspruch genommen werden. Die im Jahr 2004 abgeschlossene Bestandsaufnahme im Zuge der Umsetzung der WRRL ergab für das Einzugsgebiet des Neckars, dass neben naturfernem Gewässerzustand vor allem die mangelnde Längsdurchwanderbarkeit der Fließgewässer Ursache dafür sein kann, dass das Bewirtschaftungsziel guter ökologischer Zustand verfehlt wird. Bei der in 2006 abgeschlossenen Gefährdungsabschätzung der Flusswasserkörper – Teil Durchgängigkeit (ÖKG IV) wurde für den Neckar und sein Einzugsgebiet eine fast flächendeckende Gefährdung durch mangelnde Durchwanderbarkeit festgestellt.

Die Beeinträchtigung der Fließgewässer durch künstliche Wanderungshindernisse geht auf eine große Zahl unterschiedlicher Bauwerke zurück, die nach übereinstimmender Auffassung nicht innerhalb der durch die WRRL vorgegebenen Fristen ökologisch durchgängig gestaltet werden können. Aus diesem Grund ist die Entwicklung von Instrumenten zur Priorisierung der alleine im Neckar-Einzugsgebiet mehrere tausend Wanderungshindernisse im Hinblick auf die Aufstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammen bis Ende 2008 eine vordringliche Aufgabe.

Im Jahr 2006 wurden umfassende Informationen über

• technischen Zustand und Kosten für eine Umgestaltung

• wasserrechtlichen Status und

• ökologische Relevanz und gewässersystemare Bedeutung aus fischereibiologischer Sicht

erhoben und als Arbeitsgrundlage für die Aufstellung der Maßnahmenprogramme im nördlichen Einzugsgebiet des Neckars zusammengeführt.

 

Umwetzung der WRRL in Baden-Württemberg

Die Umsetzung der WRRL erfolgt in Baden-Württemberg in einer iterativen Vorgehensweise „von Grob nach Fein“. Bereits bei der Abgrenzung der Flusswasserkörper stand die Schaffung von funktionsfähigen, sinnvoll bewirtschaftbaren Einheiten im Vordergrund. In dieser Hinsicht erweist sich die Ausdehnung der Flusswasserkörper von in der Regel 200 – 300 km² Fläche insbesondere im Hinblick auf die hochmobile, in der Regel auf mehrere Teilhabitate angewiesene Artengruppe der Fische als vorteilhaft. Erfolgt eine sehr feine Abgrenzung der Flusswasserkörper besteht regelmäßig die Gefahr, dass innerhalb dieser Gewässer(systeme) nicht alle durch die potenziell heimischen Fischarten benötigten Lebensraumtypen zur Verfügung gestellt werden können, selbst wenn innerhalb des Wasserkörpers eine weitgehende Durchwanderbarkeit erreicht werden kann.

Im Jahr 2005 erfolgte die Erstellung der fischfaunistischen Referenzen für die Fließgewässer von Baden-Württemberg (Dußling 2005). Erst diese ermöglichen mittels des fischbasierten Bewertungsverfahrens (Dußling et al. 2004) und mittels standardisierten Verfahrens gewonnenen aktuellen Bestandsdaten der Fischfauna eine belastbare Bewertung des ökologischen Zustands der Wasserkörper im Hinblick auf die Qualitätskomponete Fische. Aus den Referenzbiozönosen wurde für die Fließgewässer in Baden-Württemberg ein Migrationsindex als gewichtetes Mittel aus autökologischen Daten und dem Anteil der jeweiligen Art an der Referenzlebensgemeinschaft ermittelt. Die Migrationsindizes wurden in Baden-Württemberg an den Gewässern, die nicht als – potenzielle - Lebensräume für Ferndistanzwanderer in Frage kommen, in drei Stufen des Migrationsbedarfs der Fauna:

• normaler Migrationsbedarf

• erhöhter Migrationsbedarf und

• hoher Migrationsbedarf

unterteilt. Damit ist eine wichtige Grundlage für die spätere Priorisierung von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit geschaffen.

Im Herbst 2006 haben die Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden mit der regionalen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm begonnen. Auf der Ebene der Teilbearbeitungsgebiete erhalten verantwortliche Institutionen, betroffene und interessierte Kreise die Gelegenheit, sich aktiv in den Prozess der wasserwirtschaftlichen Planung einzubringen.

Im Herbst 2007 sollen erste Entwürfe für die Maßnahmenprogramme für die Teilbearbeitungsgebiete vorliegen.

Die ökologischen Informationen zur Bedeutung der Querbauwerke integrieren zunächst Informationen über die Referenzbiozönose im betroffenen Gewässerabschnitt/Wasserkörper und deren Migrationsbedarf, Gewässergüte und -strukturgüte in der Umgebung des Bauwerks und die Länge der bei einer Umgestaltung des Bauwerks erschlossenen Gewässerstrecke. Darüber hinaus findet fischereibiologisches Expertenwissen Eingang in eine gewässersystemare Beurteilung, bei der über eine Betrachtung einzelner Bauwerke hinaus gegangen wird und Bauwerksgruppen zusammengefasst und mit einer integrierten Priorisierung im Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit versehen werden.

Im Rahmen der Erhebung von Informationen über den Status der Querbauwerke und den potenziellen technischen und finanziellen Aufwand für ihre durchgängige Gestaltung wurden zunächst die Einschätzung der Durchgängigkeit der Bauwerke aus der Bestandsaufnahme aktualisiert. Dies wurde vor dem Hintergrund der Erkenntnis notwendig, dass diese im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht einheitlich beurteilt worden waren und und eine einheitliche Bewertung Voraussetzung für eine sinnvolle Priorisierung ist. Während der Arbeiten im Gelände zeigte es sich, dass nicht nur die Einschätzung der Durchgängigkeit bekannter Bauwerke nicht in allen Fällen nachvollzogen werden konnte, sondern in Teilen des

Alle Informationen wurden schließlich in wasserkörperbezogenen Übersichtstabellen zusammengefasst, aus denen die Flussgebietsbehörde direkt die Vorrangstrecken zur Herstellung der Durchgängigkeit inklusive der hier vorhandenen künstlichen Wanderungshindernisse, der mit deren Umgestaltung verbundenen Kosten und des rechtlichen Status erkennen kann. Ebenfalls enthalten sind Informationen über zeitliche Planungen und Genehmigungsverfahren, insbesondere zur Inanspruchnahme einer erhöhten Einspeisevergütung für Wasserkraftanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

 

Kontakt

Copyright: © Steffen Holzmann

Ulrich Stöcker
Teamleiter Wildnis und Naturkapitalungen
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