Das Pilotprojekt Wasserrahmenrichtlinie und Kleinwasserkraft
Die ökologische Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen ist ein Thema, das ebenso problembehaftet wie von großer Brisanz ist. Hierbei sensibel und doch effektiv vorzugehen und neue Wege zu finden, ist eine Aufgabe, mit der sich das Pilotprojekt Wasserrahmenrichtlinie und Kleinwasserkraft beschäftigt.
Wasserkraftanlagen sind Querbauwerke, die in den natürlichen Flusslauf eingreifen und die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Flussbewohner sowie den Transport von Geschieben negativ beeinflussen. Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Fischtreppen können diese negativen Auswirkungen der Wasserkraft abschwächen und ihr den bitteren Beigeschmack nehmen. Denn Wasserkraft ist eine saubere Art der Energiegewinnung und sollte daher in Hinblick auf den Klimawandel und die Gefahren, die Atomkraftwerke bergen, ausgebaut werden, ebenso wie die anderen Formen der regenerativen Energien.
Gründe für die Nutzung der Wasserkraft muss man nicht suchen - sie liegen auf der Hand: Wasser ist eine flexible und sich immerzu erneuernde Energiequelle und damit nicht wie die fossilen Energieträger endlich. Die unglaubliche Kraft des Wassers nicht zu nutzen, wäre eine Verschwendung. Die Wasserkraft ist im eigenen Land zu beziehen, so dass kritisch zu beurteilende Abhängigkeiten ausgeschlossen werden können. Dies macht sie zu einem krisensicheren Gut und nutzt zusätzlich der heimischen Wertschöpfung.
Fossile und nukleare Energieträger sollten so schnell wie möglich aus unserem Energiemix verschwinden und durch regenerative Energieformen ersetzt werden. So werden klimaschädliche Emissionen vermieden, und die Gefahr eines GAUs wird minimiert.
