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Pressemitteilung

Zeitfenster für Nachbesserung der EEG-Novelle schließt sich: Bundestag muss drohende Ökostromlücke abwenden

Dienstag, 17.11.2020

• Deutsche Umwelthilfe fordert deutlich stärkeren Ausbau von Solar- und Windanlagen

• Förderungsstopp für ältere Windanlagen wäre katastrophal für Energiewende

• Finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Wind- und Solarenergieprojekten muss verpflichtend werden

© Pixelio

Berlin, 17.11.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Anhörung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages am morgigen Mittwoch als entscheidende Chance, den missratenen Gesetzesentwurf umfassend nachzubessern. Um eine Lücke beim Ökostrom zu verhindern, müssen die jährlichen Ausbauziele gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich angehoben werden. Der Weiterbetrieb der sogenannten Ü20-Windanlagen muss gesichert sein, ansonsten läuft Deutschland Gefahr, signifikant Windenergieleistung ab- statt aufzubauen. Diese ältesten Windanlagen erhalten nach aktuellem Stand nach 20 Jahren nur noch ein Jahr lang Förderung und können bei den gegenwärtig geringen Strompreisen nicht wirtschaftlich produzieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Der Bundestag hat jetzt die Chance, die Versäumnisse der Bundesregierung und von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nachzubessern und eine Kehrtwende beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einzuleiten. Neben ausreichend neuen Anlagen müssen die Abgeordneten insbesondere auch den Weiterbetrieb möglichst vieler Altanlagen sichern. Der drohende massenhafte Verlust von Ü20-Anlagen wäre eine Katastrophe für die Energiewende in Deutschland. Diese Anlagen brauchen eine Anschlussvergütung von mindestens drei Jahren bis andere rentable Weiterbetriebsmodelle entwickelt wurden.“

Längerfristig kann ein Instrumentenmix aus Differenzkontrakten, Stromabnahmeverträgen und der Aufnahme in Energiegenossenschaften den Weiterbetrieb der bewährten Altanlagen fördern. Weil die Bundesregierung die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dafür verschlafen hat, ist für den Moment zur Sicherung der Erzeugungsleistung aus Ü20-Anlagen eine Weiterfinanzierung über drei Jahre unabdinglich.

In puncto Förderung des Eigenverbrauchs von Erneuerbarer Energie muss der Bundestag ebenfalls nachsteuern. Die Befreiung von der EEG-Umlage muss für sogenannte „Prosumer“ ausgeweitet werden, die sowohl Strom selbst produzieren als auch abnehmen. So sollten Solaranlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 Kilowatt von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen werden. Bisher ist dies nur bis 10 Kilowatt gestattet.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Windenergiebetreiber Standortkommunen finanziell an den Einnahmen beteiligen können. Die DUH fordert, daraus eine Beteiligungspflicht zu machen und auch Freiflächen-Solaranlagen einzubeziehen. Damit keine Lücke bei der Versorgung mit Ökostrom entsteht, ist ein jährlicher Zubau von 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik notwendig. Bisher sind bei der Windenergie durchschnittlich lediglich 3,4 Gigawatt und bei Photovoltaik 5 Gigawatt geplant.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wer Erneuerbare Energien voranbringt und Flächen zur Verfügung stellt, muss dafür belohnt werden. Dies ist einer der vielen Punkte, die der Bundestag bei dieser EEG-Novelle nachbessern muss: Standortkommunen müssen finanziell an den Projekten beteiligt werden, egal ob es um Wind- oder Photovoltaik-Parks geht. Neben einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist dies ein Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort.“

Die Novelle des EEG befindet sich voraussichtlich am 26. oder 27. November zur 2. und 3. Lesung im Bundestag und soll direkt im Anschluss verabschiedet werden.

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es soll zum wiederholten Male novelliert und noch in 2020 verabschiedet werden. Neben Regelungen zu den Ausbaumengen sind im EEG auch Festlegungen enthalten, wie die finanzielle Förderung von Anlagen ausgestaltet ist. Die Höhe der Vergütung wird derzeit über ein Ausschreibungssystem ermittelt und den Anlagenbetreibern für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Die DUH hat mit ihrem Positionspapier „Neustart für Erneuerbare Energien“ eine Blaupause für eine Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien vorgelegt. Darin belegt die DUH, dass aufgrund einer wachsenden Zahl von Elektroautos, elektrischen Wärmepumpen und des Einstiegs in grünen Wasserstoff von einer Steigerung des Bruttostromverbrauchs in 2030 auf rund 700 Terawattstunden auszugehen ist.

Link:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und die Stellungnahme EEG: http://l.duh.de/p201028

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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