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Pressemitteilung

Zeit für Gebäudekommission läuft ab: Deutsche Umwelthilfe drängt auf zukunftsfähigen Fahrplan für Klimaschutz beim Bauen und Wohnen

Mittwoch, 06.02.2019

Einsetzung der Gebäudekommission lässt weiter auf sich warten – Kommission muss bis Juni Ergebnisse liefern – Maßnahmen für Klimaschutz im Gebäudebereich müssen Teil des Klimaschutzgesetzes werden – Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes muss zurückgezogen und neu aufgesetzt werden – Bezahlbares Wohnen und Energieeffizienz bei Neubau und Bestand müssen Hand in Hand gehen

© Ingo bartussek/ Fotolia

Berlin, 6.2.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die längst überfällige Einsetzung der Kommission „Zukunft der Gebäude“. Sie muss endlich den Stillstand beim Klimaschutz in Gebäuden beenden. Bereits jetzt würde die Kommission mit enormer Zeitverzögerung starten, denn bis Juni 2019 soll es einen wirksamen Maßnahmenplan geben. Die Maßnahmen sollen in das geplante Klimaschutzgesetz einfließen und dadurch rechtlich verbindlich werden.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die viel zu späte Einsetzung der Kommission zeigt einmal mehr, wie stiefmütterlich die Bundesregierung das Klimaschutzpotenzial im Gebäudesektor behandelt. Sie liegt bei keinem ihrer selbst gesteckten Klimaziele auf Kurs und schiebt zentrale Vorhaben auf die lange Bank. Ursprünglich sollte die Gebäudekommission laut Koalitionsvertrag bereits bis Ende 2018 Ergebnisse vorlegen. In der Zwischenzeit nimmt der Irrsinn seinen Lauf: Fortwährend werden neue Gebäude mit einem energetischen Standard errichtet, der nicht mit den Klimazielen 2050 kompatibel ist. Damit müssen die Neubauten von heute vor 2050 noch einmal energetisch saniert werden.“

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ursprünglich für 2017 vorgesehen war, lässt immer noch auf sich warten. Es soll unter anderem einen Niedrigstenergiestandard für Wohn- und Nichtwohngebäude festlegen. Dabei offenbart der bekanntgewordene Entwurf zum GEG, dass lediglich das bereits geltende Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 fortgeschrieben werden soll.

Dazu Metz: „Es ist fatal, wie einseitig die Regierung den Koalitionsvertrag zu Lasten des Klimaschutzes auslegt. Sie begründet dies mit bezahlbarem Bauen und Wohnen. Dabei sind Energieeffizienzanforderungen an den Neubau nicht die Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten. Andere Faktoren wie hohe Grundstückspreise, allgemeine Baukostensteigerungen und eine hohe Nachfrage nach Bauleistungen und Immobilien besitzen hierbei deutlich mehr Einfluss. Wider besseren Wissens besteht man auf das Einfrieren der energetischen Standards und baut sogar Schlupflöcher und Schummelklauseln ein, die eine weitere Abschwächung der Energieeffizienz ermöglichen. Wir fordern den aktuellen Entwurf des GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Dabei muss die Bundesregierung Klimaschutz und Sozialverträglichkeit zusammendenken, anstatt sie gegeneinander auszuspielen. Ansonsten scheitert sie – sowohl beim Klimaschutz als auch beim bezahlbaren Wohnen.“

Doch nicht nur der Neubau braucht bessere energetische Standards. Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer höheren Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei Bestandsgebäuden. Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent. Entscheidend ist aber auch die Sanierungstiefe – wenn saniert wird, dann richtig und auf einen guten Standard. Grundsätzlich müssen gesetzliche Standards und neue Maßnahmen für Klimaschutz im Neubau und Bestand mit einer Stärkung des Vollzugs einhergehen, damit diese flächendeckend umgesetzt werden. Sonst besteht weiterhin die Gefahr, dass Vorgaben nicht eingehalten werden.

Hintergrund:

35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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