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Pressemitteilung

„Welt-Recycling-Tag“: Recyclingfähigkeit und Einsatz von Rezyklaten verpflichtend festlegen

Freitag, 15.03.2019

Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen dürfen nicht nur freiwillig sein – Für Produkte wie Elektrogeräte, Teppichböden und Spielzeug muss es ebenfalls Regeln zur Recyclingfähigkeit geben – Mindesteinsatzquote von Recyclingmaterial für stabile Nachfrage und Schließung von Stoffkreisläufen notwendig – Noch besser als Recycling ist die Vermeidung von Abfällen

© Sascha Krautz

Berlin, 15.3.2019: Zum „Welt-Recycling-Tag“ am 18. März 2019 fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten ebenso verpflichtend festzulegen wie den Einsatz von Recyclingmaterial. Nur so werden recycelte Materialien stärker genutzt und Stoffkreisläufe geschlossen. Noch besser als Recycling ist allerdings die Vermeidung von Abfällen. Der „Welt-Recycling-Tag“ wurde im letzten Jahr ins Leben gerufen, um auf den verschwenderischen Umgang mit natürlichen Ressourcen aufmerksam zu machen.

Eine Voraussetzung für das Recycling ist die Recyclingfähigkeit. Doch die ist insbesondere bei Verpackungen häufig nicht mehr gegeben, weil sie kompliziert aufgebaut sind und aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Solche Verpackungen landen zumeist in der Verbrennung, wobei die Rohstoffe verloren gehen. „Nach dem neuen Verpackungsgesetz dürfen Hersteller noch immer nicht recyclingfähige Verpackungen in Verkehr bringen. Es fehlen ausreichend starke Anreize für die Markenhersteller und Händler, wirklich etwas besser zu machen. Damit alle Verpackungen recyclingfähig werden, müssen Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit verbindlich festgelegt werden“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Damit zukünftig mehr recycelt wird, müssen neben Verpackungen auch Produkte, wie beispielsweise Elektrogeräte, Teppichböden, Kunststofftextilien und Spielzeuge recyclingfähig sein. Allerdings enthalten diese Produkte häufig Schadstoffe oder nicht trennbare Komponenten aus unterschiedlichen Materialien. Deshalb müssen auch für Produkte Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit erarbeitet und verbindlich festgelegt werden.

„Verpackungen und Produkte werden noch viel zu selten aus Recyclingmaterial hergestellt, weil Neumaterial häufig günstiger angeboten wird. Um eine stabile Nachfrage und Investitionssicherheit für moderne Recyclinganlagen zu schaffen, müssen Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen und Produkten festgelegt werden. Wenn dauerhaft mehr Recyclingmaterial nachgefragt wird, dann sinken auch deren Preise“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Ein vom Umweltbundesamt verwaltetes Fondsmodell könnte weitere finanzielle Anreize schaffen, um den positiven Effekt einer Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial noch deutlich zu übertreffen. Zudem sollte die Bevorzugung von Produkten mit Rezyklatanteil in der öffentlichen Beschaffung verpflichtend sein.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de 

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