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Pressemitteilung

Rechtliche Zulässigkeit des Weiterbaus der Pipeline Nord Stream 2 zweifelhaft: Deutsche Umwelthilfe fordert Untersagung von Bautätigkeiten

Donnerstag, 03.12.2020

• Weiterbau der Ostsee-Erdgaspipeline Nord Stream 2 ab 5. Dezember geplant

• Rechtliche Zulässigkeit des geplanten Weiterbaus ist zweifelhaft, Baustopp muss aufrecht erhalten bleiben

• DUH fordert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf, die erteilte Zustimmung zu den Bauarbeiten zurückzunehmen

 

© fotograupner - stock.adobe.com

Berlin, 3.12.2020: Der geplante Weiterbau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 in der Ostsee ist nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) rechtlich nicht zulässig. Hintergrund ist der offenbar beabsichtigte Einsatz russischer Verlegeschiffe wie zum Beispiel der „Akademik Tscherski“. Diese müssen für die Verlegung der Pipeline auf dem Meeresgrund verankert werden. Dieses Verfahren, das mit großen Umweltzerstörungen wie Sedimentaufwirbelungen einhergeht, darf laut Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) aus 2018 jedoch nicht in den Monaten von September bis Mai angewandt werden. Aus einer Änderung der Genehmigung im Dezember 2019 durch das BSH wird dies nochmals deutlich.

Die ursprünglich für den Bau eingeplanten Schiffe des schweizerischen Dienstleisters Allseas hätten die Pipeline dagegen ohne Verankerung auf den Meeresgrund verlegen können und auch im Zeitraum von September bis Mai eingesetzt werden dürfen. Allseas hatte sich nach der Ankündigung der Sanktionen der US-Regierung jedoch aus dem Projekt zurückgezogen, sodass das Nord Stream 2-Konsortium nun auf den Einsatz der russischen Schiffe angewiesen ist.

Dass für die geplante Fortsetzung der Arbeiten eine neue Genehmigung erforderlich sein dürfte, macht auch ein weiterer Vorgang deutlich: Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Nord Stream 2 AG im Juli 2020 eine Änderung der Baugenehmigung beim BSH beantragt. Dieser Antrag hat zum Gegenstand, den Bau der Pipeline im Zeitraum von September bis Mai mit Verlegeschiffen fortzusetzen, die auf dem Meeresgrund verankert werden müssen. In diesem Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, hat die DUH wegen der großen Gefahren für Meeresumwelt und der Auswirkungen des Projektes auf das Klima Einwendungen erhoben.

 Die DUH kritisiert scharf, dass das BSH dem Weiterbau der Pipeline trotz erheblicher Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit und vor Abschluss des neuen Genehmigungsverfahrens anscheinend seine Zustimmung gegeben hat. Diese Zustimmung ist bisher nicht öffentlich gemacht worden. 

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Der Weiterbau von Nord Stream 2 ist rechtlich in hohem Maße zweifelhaft – das hat unsere Analyse der Genehmigungsunterlagen ergeben. Dennoch hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Arbeiten zugestimmt. Offenbar sollen hier in der Phase zwischen Wahlen und Amtseinführung des neuen US-Präsidenten Fakten geschaffen werden. Dabei ist der Weiterbau von Nord Stream 2 mit schweren Zerstörungen des sensiblen Naturraums der Ostsee verbunden. Mit ihren Ankern wirbelt die ‚Akademik Tscherski‘ Sediment auf und zerstört den Meeresboden. Auch sind die Schallemissionen, die besonders für Meeressäuger wie dem Schweinswal gefährlich werden können, bisher nicht ausreichend geklärt. Deshalb fordern wir das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf, die Zustimmung zum Weiterbau zurückzunehmen und zunächst das anhängige Genehmigungsverfahren zu beenden.

Gegenüber dem BSH hat die DUH bereits deutlich gemacht, dass sie eine Zustimmung zu den Bauarbeiten sowie eine neue Genehmigung aus Gründen des Klima- und Meeresnaturschutzes ablehnt. Zusätzlich zur umweltschädlichen Verlegemethode der „Akademik Tscherski“ ist die Klimawirkung der Mega-Pipeline verheerend.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Der Bau von Nord Stream 2 widerspricht europäischen und deutschen Klimazielen. Die Pipeline würde Erdgas transportieren, das rund 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr entspräche. Dabei sind die völlig unklaren und extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Erdgas-Förderung in Russland noch nicht mitgerechnet. Auch die Klimawirkung und die Methan-Emissionen müssen bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden. Der aktuelle Baustopp muss deshalb bestehen bleiben. Wir fordern die Nord Stream 2 AG auf, ihre Schiffe unverzüglich wieder abzuziehen.“ 

Kontakt:
 

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 433 40 14, zerger@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de


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