pageBG

Pressemitteilung

NRW-Umweltminister Uhlenberg soll E.on-Kohlekraftwerk Datteln stoppen

Berlin, Dienstag, 08.09.2009

Deutsche Umwelthilfe verlangt nach OVG-Urteil Aufhebung der sofortigen Vollziehung – Kein öffentliches Interesse zum Weiterbau auf Grundlage eines rechtswidrigen Bebauungsplanes – Milliardenschwere Fehlinvestition vermeiden – Urteil beweist, dass regionaler Widerstand gegen Klimakiller-Kraftwerke auch noch nach Baubeginn erfolgreich sein kann

Nach dem wegweisenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Eon-Kohlekraftwerk Datteln ist ein sofortiger Baustopp des im Rohbau bereits fertig gestellten Großprojekts unausweichlich. Darauf hat der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Rainer Baake, hingewiesen. Baake forderte den verantwortlichen Düsseldorfer Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) auf, seine nachgeordnete Genehmigungsbehörde umgehend zur Aufhebung der sofortigen Vollziehung des offensichtlich rechtswidrigen Kraftwerkneubaus zu veranlassen. „Es kann nicht sein, dass auf der Baustelle weiter Millionen vergraben und Fakten geschaffen werden, obwohl nach dem Urteil des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts klar ist, dass die Bauarbeiten ohne tragfähige Rechtsgrundlage begonnen wurden“, erklärte Baake.

Seit dem OVG-Urteil vom vergangenen Donnerstag handele es sich bei der Errichtung des europaweit größten Kohle-Monoblocks, der nach seiner Fertigstellung die Atmosphäre mit jährlich 6,5 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belasten würde, „faktisch um einen Schwarzbau“. An der sofortigen Vollziehung des Kraftwerkprojekts gebe es mithin keinerlei öffentliches Interesse. Das sei aber Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Bau des Kraftwerks gewesen, obwohl noch Klagen von Anwohnern vor dem OVG Münster gegen die entsprechenden Genehmigungen anhängig seien.

Baake wertete das OVG-Urteil als „Riesenschlappe für die Kohlelobby, die glaubt, Strom in diesem Land im Jahr 2050 noch genauso produzieren zu können wie 1970“. Die Aufhebung der sofortigen Vollziehung sei auch die einzige Möglichkeit, Eon vor milliardenschweren Fehlinvestitionen zu bewahren und den durch den vorzeitigen Baubeginn bereits entstandenen Schaden insgesamt zu begrenzen. Für die regionalen Widerstandsgruppen, die sich an allen Standorten von geplanten oder bereits im Bau befindlichen Kohlekraftwerken gebildet haben, sei das Münsteraner Urteil ein Mutmacher: „Erstmals ist klar, dass Bürgerinitiativen auch dann noch eine Chance zur erfolgreichen Intervention haben, wenn ein Kohlekraftwerk schon im Bau ist.“

Nach Überzeugung der DUH verhindert der geplante Bau einer neuen Generation von Kohlekraftwerken in Deutschland massiv den Übergang in ein klimaschonendes Energiesystem auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien. Ebenso würde die von den Atomkonzernen und ihren Anhängern in der Politik betriebene Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wirken. Statt unflexibler Großkraftwerke seien zum Ausgleich des naturgemäß unstet anfallenden Ökostroms aus Wind und Sonne schnell regelbare Kraftwerke auf Basis von Erd- und Biogas und Ausbau und Entwicklung von Stromspeichern notwendig.

Das OVG Münster hatte am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt Datteln, auf dessen Grundlage der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid für das Eon-Steinkohlekraftwerk erteilt worden waren, für unwirksam erklärt. Die Planung am vorgesehenen Kraftwerkstandort verstoße gegen Ziele der Landesplanung. Außerdem habe die Stadt das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung im Fall eines Unfalls nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Natur- und Landschaftsschutz sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden.

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz