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Pressemitteilung

Novelle des Batteriegesetzes: Bundesrat muss deutliche Nachbesserungen des Kabinettsentwurfs einfordern

Donnerstag, 25.06.2020

Kabinettsentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes ist eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz – Sammelquote von 45 Prozent für Gerätebatterien muss deutlich erhöht werden – Festlegung von Maximalabholmengen ist ineffizient und führt zu mehr Verkehr – Deutsche Umwelthilfe fordert Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus – Verpflichtende Sammelquote für Industriebatterien fehlt ebenso wie Quoten zur Wiederverwendung

 

 

© DUH/Supplie

Berlin, 25.6.2020: Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Batteriegesetzes eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz. Die Hauptprobleme der überwiegend illegalen Entsorgung von Gerätebatterien, der wachsende Ressourcenbedarf der Branche und die zunehmende Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien bleiben ungelöst. Die DUH kritisiert, dass durch die Beibehaltung der geringen Sammelquote von nur 45 Prozent keine Anreize zur verstärkten Erfassung von Gerätebatterien geschaffen werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert den Bundesrat deshalb auf, deutliche Nachbesserungen des ambitionslosen Gesetzes einzufordern.

Mehr als jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Mit dem neuen Batteriegesetz verschlechtert sich die Situation sogar noch. Gleichzeitig kommen immer mehr Produkte mit Batterien auf den Markt. Es ist völlig unverständlich, warum Umweltministerin Svenja Schulze es weiterhin zulassen möchte, dass die in Batterien enthaltenen Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch unsachgemäße Entsorgung schädigen. Die Ministerin muss dafür sorgen, dass viel mehr Gerätebatterien gesammelt werden. Dazu muss Sie ab 2021 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent festgelegen. Wir zählen jetzt darauf, dass der Bundesrat genau dies von der Bundesregierung einfordert, damit die Novelle des Batteriegesetzes nicht vollständig zur Luftnummer wird“, sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.

Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017 eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.

Die gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit 47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass keine Anreize für Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die Rücknahmesysteme unnötig Geld. Da im Batteriegesetz kein sinnvoller Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für ‚zu viel‘ gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Ebenso unverständlich wie die niedrige Sammelquote für Gerätebatterien ist die faktische Festlegung von maximalen Abholmengen. Bei freiwilligen Sammelstellen liegt die Menge bei 90 Kilogramm und bei kommunalen Sammelstellen und Behandlungsanlagen für Altgeräte bei 180 kg. Wenn in den Sammelstellen mehr Batterien als die festgelegte Maximalmenge gesammelt werden, müssten die Rücknahmeorte in Zukunft mehrfach angefahren werden. Aus ökologischer Sicht ist dies kontraproduktiv, weil mehr Transportkilometer anfallen. Sinnvoller wären die Festlegung einer Mindestsammelmenge und die Möglichkeit für Sammelstellen in Absprache mit den Sam-melsystemen auf freiwilliger Basis höhere Mengen vereinbaren zu können.

Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, muss daher ein Pfandsystem eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.

Der Ausbau der Elektromobilität führt zu immer größeren Mengen an Industriebatterien. Für diese besteht kein eigenes Sammelziel und keines zur nachträglichen Nutzung als stationärer Energiespeicher. Deshalb sollte für Industriebatterien, die in E-Autos, E-Scootern oder E-Bikes verbaut werden, eine verpflichtende Sammel- und Wiederverwendungsquote festgelegt werden“, so Thomas Fischer.

Links:

Mehr zum Thema Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/

DUH-Stellungnahme zur Änderung des Batteriegesetzes l.duh.de/p200228

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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