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Pressemitteilung

Nicht nur Berliner Filialen der Media Saturn Holding verstoßen gegen Energie-Kennzeichnungspflichten

Montag, 05.12.2005

erklärt die DUH zur heutigen Stellungnahme der Media Saturn Holding GmbH im Zusammenhang mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen zwei Filialen von „Media Markt“ und „Saturn“

1. In ihrer Replik auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen einen Media Markt in Berlin-Neukölln und eine Saturn–Filiale in Berlin-Mitte wegen klarer Verstöße gegen die Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) versucht die Media Saturn Holding GmbH den Eindruck zu vermitteln, von den 210 Media Märkten und 108 Saturn-Filialen hätten nur diese beiden die Verordnung nicht korrekt eingehalten und den Verbrauchern Informationen vorenthalten, die ihnen nach dem Gesetz zustehen. Dieser Eindruck ist falsch und suggestiv. Bei stichprobenartigen Testbesuchen in Hamburg, Kiel und Saarbrücken hat die Deutsche Umwelthilfe in den vergangenen Wochen vergleichbare Verstöße festgestellt. Dass es sich bei den Verstößen nicht um individuelles Fehlverhalten einzelner Filialleiter, sondern um ein durchgehendes Muster der Nicht-Einhaltung gesetzlicher Vorschriften handelt, ist für die DUH offensichtlich.

2. Die DUH-Klagen gegen die beiden Elektromärkte in Berlin verstehen sich als Musterklagen, mit denen die DUH die Hoffnung verbindet, dass nach einer Verurteilung auch alle anderen Märkte der beiden Metro-Ketten ihren Verpflichtungen korrekt nachkommen. Die Tatsache, dass beide aktuell betroffenen Märkte nicht auf die Abmahnung der DUH reagierten, aber unter dem Eindruck der Klagedrohung ihre bisherige Praxis aufgaben und sich jetzt um eine korrekte Umsetzung der EnVKV bemühen, rechnet sich die DUH als ersten Erfolg an. Sie ist für die DUH darüber hinaus das Eingeständnis des vorherigen Rechtsbruchs der Märkte durch die Metro-Tochter. Die DUH wird ihre Testbesuche in Filialen der beiden Ketten fortsetzen.

3. Die DUH hat Testbesuche auch in anderen großen Elektromärkten und Kaufhäusern durchgeführt. Die Kennzeichnungsverpflichtung wurde dort entweder korrekt eingehalten (Karstadt, Hertie) oder die Verstöße wurden nach Hinweisen bzw. Abmahnungen der DUH mit dem Versprechen, sie unverzüglich abzustellen, eingestanden (Ikea). Nur die beiden Media Markt- und Saturn-Filialen reagierten schroff ablehnend auf die Hinweise bzw. Abmahnungen der DUH und verweigerten die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

4. Die DUH bleibt bei ihrer Festellung, dass die Geiz-Offensive in Deutschland, als deren Speerspitze sich die Metro-Group versteht, eine Vielzahl negativer Konsequenzen für Umwelt und Gesundheit nach sich zieht und auf Dauer gesamtgesellschaftlich und individuell erhebliche Folgekosten produziert. Dies betrifft belastete Nahrungsmittel ebenso wie unnötigen Energieverbrauch. Wer auf den Preis als einziges Marketing-Instrument setzt, kann kein Interesse daran haben, mit Qualitätsmerkmalen, wie niedrigem Energieverbrauch oder Nahrungsmitteln aus biologischem Anbau um seine Kunden zu werben. Die Reaktion der beklagten Filialen bestätigt diese Erkenntnis ebenso wie die der Media Saturn Holding GmbH.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, mobil 01 71 / 3 64 91 70
e-Mail: info@duh.dewww.duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, mobil 0171/5660577
e-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/ 25 89 86-18, mobil 0160/5337376
e-Mail: ziehm@duh.de

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