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Pressemitteilung

Neuen Luftreinhalteplan durchgesetzt, Stickstoffdioxid-Grenzwert eingehalten: Deutsche Umwelthilfe erklärt Klage für Saubere Luft in Heilbronn für erledigt

Dienstag, 23.02.2021

• Nach Klageeinreichung 2018 wurde im August 2020 der veraltete Luftreinhalteplan von 2011 endlich fortgeschrieben

• Auswertung der Messwerte 2020 belegt deutliche Grenzwerteinhaltung nach jahrelanger Überschreitung

• DUH mahnt weitere Schritte zur Verkehrswende an, um pandemiebedingte Rückgänge der Luftbelastung dauerhaft sicherzustellen

© Nady - stock.adobe.com

Berlin, 23.2.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärt das Verfahren für Saubere Luft in Heilbronn wegen Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) für erledigt. Einen entsprechenden Schriftsatz hat die DUH gestern vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Nachdem zunächst ein offizielles Gutachten des Regierungspräsidiums ergeben hatte, dass auch mit dem neuen Luftreinhalteplan die Luftbelastung im Jahr 2020 an 25 Straßenabschnitten noch oberhalb des Grenzwertes liegen werden, ergaben die aktuellen Messungen nun, dass der Grenzwert an allen Messstationen eingehalten wurde. Auch an sieben aufgrund der Klage der DUH neu eingerichteten Messstellen lag die Belastung unter dem Grenzwert.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unser Ziel einer flächendeckenden Grenzwerteinhaltung in Heilbronn im Jahr 2020 ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Grenzwertes erfüllt. Dies ist vor allem den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Heilbronn zu verdanken, die im Jahr 2020 deutlich mehr zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs waren als in den Vorjahren. Die Menschen haben das Auto häufiger stehen gelassen und damit dem Klima und der Luftqualität etwas Gutes getan. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Heilbronn ist ein Erfolg unserer Klage. Nun kommt es darauf an, die Verkehrswende in der Stadt weiter voranzutreiben, sodass die Luftbelastung auch nach dem Ende des Corona-Lockdowns unterhalb des Grenzwertes bleibt.“ 

Die Auto- und Lkw-Zahlen in Heilbronn sind im Jahr 2020 stark zurückgegangen. So lag die durchschnittliche Verkehrsbelastung im April 2020 an der Weinsberger Straße bei knapp 17.000 Fahrzeugen pro Tag und damit 37 Prozent unter der Verkehrsmenge in den Monaten vor der Pandemie (knapp 27.000 Fahrzeuge pro Tag). Selbst im Oktober und damit zu einem Zeitpunkt ohne Lockdown lag die Menge an Fahrzeugen um 13 Prozent unter der des Vorjahres. Die Entwicklung der Luftqualität nach der Corona-Pandemie behält die DUH im Blick.

Den seit dem 1. Juli 2020 insgesamt 26 eingerichteten Luftfiltersäulen auf der Weinsberger Straße schreibt die DUH keinen entscheidenden Effekt zu. Denn während die NO2-Belastung an der Weinsberger Straße Ost 13 ug/m³ niedriger lag als modelliert, lag die Belastung an der Mannheimer Straße ohne Luftfilteranlagen sogar noch deutlicher unter der im Luftreinhalteplan berechneten Belastung. Luftfiltersäulen sind auch in anderen Städten im Einsatz, stehen aber aufgrund des hohen Energiebedarfs, der Lärmbelastung sowie der Kosten in der Kritik. Darüber hinaus sind Auswirkungen auf andere Umweltparameter nicht untersucht, wie zum Beispiel wie viele Insekten durch diese Filter angesaugt und getötet werden.

Hintergrund:

Bereits im August 2017 sowie Anfang 2018 hatte die DUH beim Regierungsbezirk Stuttgart beantragt, den Luftreinhalteplan für Heilbronn aus dem Jahr 2011 aufgrund der hohen NO2-Belastung fortzuschreiben und um wirksame Maßnahmen zu ergänzen. Da auf die Anträge keine zufriedenstellende Antwort gegeben wurde, reichte sie Ende März 2018 eine Klage ein. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung lag die NO2-Belastung in Heilbronn bei 55 µg/m³ im Jahresmittel, 2020 lag sie mit 32 µg/m³ deutlich unter dem NO2-Grenzwert.

Mehr als 2 Jahre nach Klageeinreichung wurde im August 2020 endlich ein neuer Luftreinhalteplan beschlossen. Dieser ist damit ein erfreuliches Resultat der DUH-Klage. Der Luftreinhalteplan enthält einige gute Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern und die Verkehrswende zu gestalten:

Zum 1. Mai 2020 wurde auf vielen Straßen des Hauptstraßennetzes von Heilbronn Tempo 40 eingeführt. Seit 1. September 2020 gilt ein Lkw-Durchfahrtverbot, um zwischen A6 und A81 Abkürzungen durch das Stadtgebiet zu verhindern. Die Parkraumbewirtschaftung wurde ausgeweitet und die Radverkehrsinfrastruktur durch die Einrichtung von Fahrradstraßen verbessert und der öffentliche Nahverkehr gestärkt.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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