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Pressemitteilung

Mehr Gesundheitsschutz für Bauarbeiter: IG BAU und Deutsche Umwelthilfe fordern Filterpflicht für Baumaschinen

Berlin, Mittwoch, 06.06.2012

Dieselabgase auf Baustellen verdoppeln Krebsrisiko der Beschäftigten und gefährden Anwohner – Gewerkschaft und Umweltschutzorganisation fordern Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Klima

Dieselabgase auf deutschen Baustellen gefährden täglich tausende Beschäftigte und Anwohner. Aus diesem Grund forderten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) gestern (5.6.2012) auf einem Fachforum im Rahmen der Woche der Umwelt eine flächendeckende Filterpflicht für dieselbetriebene Baugeräte.

Dieselruß zählt zu den besonders gesundheitsgefährdenden Bestandteilen von Feinstaub (PM10). Wissenschaftliche Studien belegen, dass in deutschen Städten inzwischen mehr Dieselrußemissionen aus Baumaschinen stammen als aus dem Straßenverkehr. Dennoch ist für die auf Baustellen eingesetzten Maschinen bislang keine bundesweit geltende Abgasreinigung vorgesehen. Lediglich beim Einsatz in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen, wie Tunneln und Hallen, gilt die Filterpflicht.

Die bisherige Regelung reicht nicht aus, um Menschen, die ihre Arbeit in unmittelbarer Nähe zu den Maschinen verrichten, ausreichend zu schützen“, sagt Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und Umwelt der IG BAU. „Im Gegensatz zu Straßenfahrzeugen sind die Maschinen häufig über einen längeren Zeitraum, an einem Ort und den ganzen Tag im Einsatz. So kommt es zu einer hohen Konzentration von Schadstoffen, denen die Arbeiter auf der Baustelle dauerhaft ausgesetzt sind. Daran ändert auch der Betrieb im Freien nichts.“ In der Folge steige das Krebsrisiko innerhalb der Berufsgruppe gegenüber der Durchschnittsbevölkerung um das Doppelte.

Die DUH kritisierte die bisherige Sonderbehandlung für Baumaschinen als nicht nachvollziehbar und fahrlässig, zumal eine effiziente Filtertechnologie zur Feinstaubvermeidung längst verfügbar sei. „Solange das Bundesimmissionsschutzgesetz nur für Straßenfahrzeuge gilt, sind Baumaschinen selbst in Kommunen mit Umweltzone von der dort geltenden Filterpflicht ausgenommen“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Das aber führt die Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen ad absurdum und ist ein Affront gegenüber tausenden Beschäftigten und Anwohnern sowie eine klares Nein zum Klimaschutz.“

IG BAU und DUH fordern die Bundesregierung auf, das bestehende Bundesimmissionsschutzgesetz zu erweitern und eine Plakettenregelung für Baumaschinen in  Umweltzonen einzuführen. Auch müsse die „Technische Regel für Gefahrstoffe“ (TRGS 554), die den erlaubten Ausstoß von Dieselabgasen vorgibt,  um offene Einsatzgebiete ergänzt werden. Nur so könnte die umfassende und ortsunabhängige Filterpflicht für Baumaschinen garantiert werden.

Bis zur Umsetzung und Anpassung der Rechtslage sehen DUH und IG BAU kurzfristig vor allem die öffentliche Hand in der Pflicht. Vor allem bei der öffentlichen Ausschreibung von Bauvorhaben könnte sie direkt Einfluss nehmen und den Einsatz von Filtern vorschreiben. Die Städte Frankfurt und Berlin haben eine solche Regelung bereits gesetzlich verankert.

Weitere Informationen sowie eine umfassende Datenbank über Partikelfilter für Baumaschinen finden Sie im Internet unter: www.russfrei-bauen.de

Für Rückfragen:

Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und Umwelt, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Luisenstraße 38, 10117 Berlin, Tel.: 030 24639310, E-Mail: holger.bartels@igbau.de

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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