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Pressemitteilung

Luft in Düsseldorf noch schlechter als bisher angenommen: Deutsche Umwelthilfe kritisiert NRW-Landesregierung

Donnerstag, 10.10.2019

Neue Modellierung der Luftbelastung zeigt flächendeckend hohe Luftbelastung mit Dieselabgasgift nicht nur in der Düsseldorfer Innenstadt, sondern auch in den Stadtteilen Eller und Lierenfeld – Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von Februar 2018 für die Saubere Luft in Düsseldorf immer noch nicht umgesetzt – Der von der CDU im Eller Rathaus geforderte Stopp der dritten Bus-Sonderspur ist eine Kapitulation vor dem motorisierten Individualverkehr

© ssuaphoto

Berlin/Düsseldorf, 10.10.2019: Der aktuelle Luftmessbericht für Düsseldorf offenbart nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet erhebliche Probleme mit der Einhaltung des EU-Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert deshalb die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen scharf für die bisher verweigerten Diesel-Fahrverbote in allen belasteten Stadtbereichen, so wie diese durch das rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 bestätigt wurden. Den Luftmessbericht stellt die Stadt heute vor.

Die DUH fordert nun, auch angesichts der neuen, vom Umweltbundesamt veröffentlichten, stark erhöhten Realemissionen der Betrugsdiesel bei Nutzfahrzeugen sowie Euro 3-6 Diesel-Pkws Sofortmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert noch ab Ende 2019 einzuhalten. Die am sichersten und am schnellsten umsetzbare wirksame Maßnahme sind Diesel-Fahrverbote für alle Pkws und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 5/V.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Warum verweigert die nordrhein-westfälische Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern Düsseldorfs die Saubere Luft? Niemand käme auf die Idee, eine fortgesetzte Vergiftung des Trinkwassers zu akzeptieren, nur weil dies Geld spart und bequemer ist. Nun kommt wieder die kalte Jahreszeit, in der die Diesel-Pkws zum „Motorschutz“ die Abgasreinigung abschalten und mit bis zu 25-facher Grenzwertüberschreitung die NO2-Belastung der innerstädtischen Luft zusätzlich erhöhen. Statt einer Behinderung von Busspuren, erwarten wir von den verantwortlichen Düsseldorfer Politikern die schnelle und konsequente Einleitung einer Verkehrswende mit mehr Bus, Tram und Bahnen und einer konsequenten Aussperrung aller schmutzigen, nicht mit einem Hardware-Update nachgerüsteten Busse, Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkws.“

Sechs offizielle Messstationen weisen für 2018 teils erhebliche Überschreitungen des erlaubten NO2-Grenzwerts von 40 µg/m³ auf, unter anderem an der Merowingerstraße (54 µg/m3) und der Corneliusstraße (53 µg/m3). Auch an dem 2018 neu eingerichteten Messpunkt an der Bernburger Straße wurde der gesetzliche Grenzwert mit 45 µg NO2/m3 deutlich überschritten. Dies verdeutlicht, dass allein Messungen nicht alle Belastungshotspots abdecken können.

Die DUH fordert deshalb seit Jahren die Modellierung der Stickstoffdioxidbelastung entlang des Hauptstraßennetzes aller Großstädte Nordrhein-Westfalens. Die nun erstmals für Düsseldorf vorgelegte Berechnung zeigt jedoch ein unrealistisches, geschöntes Bild, da diese auf veralteten Emissionsfaktoren des entsprechenden Handbuchs des Umweltbundesamts (HBEFA) in der Version 3.3 beruht. Die reale Belastung mit NO2 ist in Düsseldorf deutlich höher.

Nach den Realemissionsdaten des aktuellen Handbuchs HBEFA 4.1, die am 11. September 2019 veröffentlich wurden, sind die NOx-Emissionen von Diesel-Pkws der Abgasstufe Euro 5 und 6(a-c) um bis zu 21 Prozent höher als bisher angenommen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen, zu denen auch der gerade des Abgasbetrugs überführte Mercedes Sprinter zählt, sind die korrigierten Realemissionen sogar um 100 Prozent höher als bisher angenommen. Aus diesem Grund fordert die DUH gerade für diese leicht nachrüstbare Fahrzeuggruppe ein konsequentes Einfahrverbot für belastete Innenstädte. Auch bei modernen Lkws der Abgasnorm Euro VI mussten die NOx-Emissionen um den Faktor 4 nach oben korrigiert werden.

In Düsseldorf sind nach Ansicht der DUH größere Anstrengungen als bisher geplant notwendig, um die flächendeckende Grenzwerteinhaltung ab Ende 2019 sicherzustellen. Die nun umzusetzenden Maßnahmen wie Umweltspuren auf einzelnen Straßen alleine genügen nicht, die überfällige Verkehrswende einzuläuten. Nur durch konsequente Fahrverbote für die besonders schmutzigen Diesel-Pkws und Diesel-Lieferfahrzeuge sind die Halter motiviert, ihre Fahrzeuge nachzurüsten. Die Kosten für die Pkws müssen dabei von den Herstellern übernommen werden, bei Liefer- und Handwerkerfahrzeugen übernimmt die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der Kosten. Ausweichverkehre über ebenfalls hoch belastete Straßenzüge führen andernorts zu höheren oder neuen Grenzwertüberschreitungen. Aus diesem Grund hält die DUH auch zonale Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge im Düsseldorfer Stadtgebiet für die beste Lösung.

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind flächendeckenden Diesel-Fahrverbote für Euro 5/V Fahrzeuge bereits seit dem 1. September 2019 möglich und in Düsseldorf auch unausweichlich.

Hintergrund:

Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglich wirksamer Maßnahmen für die Saubere Luft in Düsseldorf ist gültig und durch das Land NRW umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuletzt mit Verweis auf einen reinen Prüfauftrag mit Beschluss vom 6. September 2018 den Antrag der DUH auf Zwangsvollstreckung im Klageverfahren für die Saubere Luft in Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die DUH hat dagegen unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht. Parallel dazu wurde eine weitere Klage gegen den neuen Luftreinhalteplan eingereicht.

Mit dem Antrag zielt die DUH auf die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren für die Saubere Luft in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Den am 21. August 2018 veröffentlichten Luftreinhalteplan bewertetet die DUH als rechtswidrig. Dieser enthält trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht schnellstmöglich, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden.

Links:

Zum aktuellen Stand der Klagen für die Saubere Luft in Deutschland: https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/ 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de  

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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