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Pressemitteilung

Klage gegen den Bau der Anschlussleitung für Nord Stream 2: Behörden haben Notwendigkeit der Mega-Pipeline nicht geprüft, Baustopp gefordert

Mittwoch, 11.03.2020 Dateien: 2

Mündliche Verhandlung der Klage gegen Pipelineprojekt am 12. März 2020 – Kläger Malte Heynen fordert Baustopp – Unabhängige Prognosen für den Gasbedarf in Europa wurden nicht eingeholt – Stopp von Erdgas-Pipeline EUGAL wäre auch das Aus für Nord Stream 2 – Pipelineprojekt widerspricht Klimazielen

 

© sebra/Fotolia
Deutsche Umwelthilfe - Justitia

Berlin, 11.3.2020: Am Donnerstag, den 12. März 2020, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über eine Klage gegen die Erdgas-Pipeline EUGAL, die landseitige Anbindung der umstrittenen Erdgasleitung Nord Stream 2. Die Klage gegen EUGAL führt der Berliner Journalist Malte Heynen, Eigentümer eines Ackers in Brandenburg, durch den die Pipeline verlegt werden soll, mit Hilfe des Umwelt-Rechtsanwalts Thorsten Deppner aus Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Klage mit Recherchen, gefördert wird sie von ClientEarth. Die Klage wird mit schweren Versäumnissen der Genehmigungsbehörden begründet. Die für den Bau einer Pipeline notwendigen Prognosen zum zukünftigen Gasbedarf in Europa hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LGBR) ungeprüft von der Gasindustrie übernommen. Prognosen von unabhängigen Stellen wurden nicht eingeholt. Auf Basis dessen fordern Malte Heynen, die DUH und ClientEarth einen Baustopp der Pipeline. Ein Stopp von EUGAL würde auch das Ende von Nord Stream 2 bedeuten.

Kläger Malte Heynen erläutert: „Die Genehmigungsbehörden folgen blind den Prognosen der Gas-Lobby. Den tatsächlichen Bedarf für die Pipeline haben weder die Bundesnetzagentur noch das Landesbergamt in Cottbus geprüft. Sie verlassen sich auf die zweifelhaften Szenarien der Gasindustrie. Das ist erschreckend: Wir haben nur noch wenige Jahre, um die Entscheidungen zu treffen, die das Weltklima noch retten können. Wenn EUGAL in Betrieb geht, legen wir uns für Jahrzehnte darauf fest, weiterhin gewaltige Mengen an Gas zu verbrennen.“

Die Gasindustrie hat bereits in der Vergangenheit den Gasverbrauch regelmäßig weit überschätzt. Zum Beispiel bei der Vorgängerpipeline OPAL, die parallel zu EUGAL verläuft, und die von der gleichen Behörde genehmigt wurde. Schon fünf Jahre nach der Genehmigung der OPAL zeigte sich: Die Prognosen, auf deren Basis OPAL genehmigt wurden, lagen 60 Prozent höher als der tatsächliche Gasverbrauch.

Auch energiewirtschaftlich besteht kein Bedarf für EUGAL und Nord Stream 2. Sowohl die Import-Infrastruktur als auch das Leitungsnetz in Deutschland verfügen über ausreichend Kapazitäten. Dass tatsächlich von einem wachsenden Gas-Importbedarf in Deutschland und Europa ausgegangen werden kann, wie von der Gas-Lobby im Genehmigungsverfahren angeführt, ist höchst zweifelhaft.

Dazu kommentiert Ilona Jedrasik, Energie-Expertin von ClientEarth: „EUGAL und Nord Stream 2 sind schlicht unnötige Projekte. Das hat bereits das Europäische Parlament klargestellt: Diese neuen Pipelines sind eine Bedrohung für die Energiesicherheit. Einen positiven energiewirtschaftlichen Beitrag leisten sie nicht. Nicht zu vergessen sind die umfassenden Auswirkungen der Pipelines auf Natur-, Arten- und Klimaschutz in allen beteiligten Ländern. Zudem macht sich Deutschland damit weiter abhängig von Energieimporten – und blendet die eigenen Klimaziele komplett aus.“

Bei der Planung neuer Erdgas-Infrastruktur werden bisher keine Klimaziele berücksichtigt. Während bei der Stromnetzplanung klimapolitische Vorgaben wie der Anteil erneuerbarer Energien eine wachsende Bedeutung bekommen, ist die Planung der Gasnetze alleine auf einen wachsenden Verbrauch ausgerichtet.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Klimapolitisch ist der Bau von EUGAL ein Blindflug. Ebenso wie bei Nord Stream 2 ist die Vereinbarkeit mit den Klimazielen nicht überprüft worden. Schlimmer noch: Die mit dem Vorhaben verbundenen Treibhausgasemissionen wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei ist die Alternative klar: Statt neuer Pipelines für fossiles Erdgas, brauchen wir Vorrang für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und einen Fahrplan für erneuerbares Gas. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss schnellstmöglich konkrete Ziele für den Anteil von erneuerbarem Gas an der Gaserzeugung über mehrere Jahre bis 2050 festsetzen. Gemeinsam mit dem CO2-Reduktionsziel von 95 Prozent bis 2050 entsteht erst so der Rahmen für einen klimafreundlichen Gassektor.

Die EUGAL-Pipeline soll von Lubmin an der Ostsee – dem Übergabepunkt zu Nord Stream 2 – bis zur tschechischen Grenze bei Deutschneudorf verlaufen. Sie hat eine Gesamtlänge von rund 480 Kilometern. Die gesamte Transportkapazität beträgt 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas im Jahr. Dies entspricht mindestens 100 Millionen Tonnen CO2.

Die Verhandlung ist öffentlich. Interessierte Medienvertreter müssten wegen der Sicherheitskontrollen spätestens 9:15 vor Ort sein. Ein Urteil wird bald nach der Verhandlung erwartet, auch eine Bekanntgabe noch am selben Tag ist möglich. Interviews und Statements sind nach der Verhandlung möglich.

Datum:

Donnerstag, den 12. März 2020, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31 Berlin

Vor Ort:

·    Malte Heynen, Kläger
·    Thorsten Deppner, Rechtsanwalt
·    Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz DUH

Kontakt:

Malte Heynen, Kläger
01577 157 00 44, heynen@posteo.de   

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de  

Ilona Jedrasik, ClientEarth
+48 22 307 21 03, ijedrasik@clientearth.org

Thorsten Deppner, Rechtsanwalt
030 28 00 95 16, mail@kanzleideppner.de    

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de  

Press office ClientEarth:

Ellen Baker
+44 (0)203 030 5951, EBaker@clientearth.org 


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