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Pressemitteilung

Giftige Abgase von motorbetriebenen Gartengeräten – Landesbehörden verzichten überwiegend auf Kontrolle der Einhaltung der Abgas-Grenzwerte

Berlin, Mittwoch, 30.03.2016 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Länderranking zur Marktüberwachung – Nur Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erhalten die „Grüne Karte“ – Über die Hälfte der Bundesländer erhalten die „Rote Karte“ für behördliche Untätigkeit

© Osterland / Fotolia
© Osterland / Fotolia

Motorgetriebene Gartengeräte stoßen giftige Abgase aus, die ihre Benutzer und die Umwelt belasten. Hinzu kommt, dass bei einem Teil der Geräte die Abgasemissionen weit über den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten liegen. Möglich ist dies, da die für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden die Industrie und den Handel über Jahre hinweg nicht kontrolliert haben. Im Frühjahr 2014 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals eigene Abgas-Untersuchungen von motorbetriebenen Gartengeräten. Acht von 12 geprüften Geräten verpesteten die Luft mit einer Grenzwertüberschreitung um das bis zu 8,5-fache. 2013 fragte die DUH erstmals das Kontrollverhalten der Landesbehörden ab. Sie vergab zehn „Rote Karten. Nur ein Bundesland erhielt eine „Grüne Karte“. Die aktuelle DUH-Umfrage des Kontrollverhaltens der Landesbehörden 2015 zeigt allenfalls geringfügige Verbesserungen. Nur Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kontrollieren das Marktgeschehen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Vier „Gelbe Karten“ und neun „Rote Karten“ für die verbleibenden Bundesländer zeigen, dass die zuständigen Behörden den Markt nach wie vor nur unzureichend überwachen und damit die Gesundheit der Verbraucher nicht ausreichend schützen.

Bei der Umfrage an die obersten Landesbehörden aller 16 Bundesländer fragt die DUH nach Art und Anzahl der Marktüberwachungsaktivitäten zu mobilen Maschinen. Dazu zählen Motorkettensägen, Trimmer und Freischneider. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation prüft, ob die Emissionsgrenzwerte und die Einhaltung formaler Vorgaben kontrolliert werden. Sie fragt außerdem nach eingeleiteten Maßnahmen und dem tatsächlichen Vollzug angedrohter Sanktionen.

„Wer als Bürger im Halteverbot parkt oder bei Rot über die Ampel fährt, wird dafür mit einem Bußgeld oder Fahrverbot bestraft. Unternehmen, die Kunden mit minderwertigen motorgetriebenen Gartengeräten täuschen und durch gesetzwidrig hohe Abgase regelrecht vergiften, müssen in den meisten Bundesländern nicht einmal mit einem behördlichen Einschreiten rechnen. Es ist zynisch, dass der Großteil der zuständigen Behörden die gesundheitlichen Risiken ignoriert. Die drei zwischenzeitlich kontrollierenden Behörden zeigen auf, dass es auch für die Landesregierungen grundsätzlich möglich ist, sich für Verbraucherschutz und gegen Wirtschaftsinteressen einzusetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Auswertung der DUH-Umfrage zeigt: Nur in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen können sich die Bürger auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen. Diese Länder haben Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Sie erhalten dafür die „Grüne Karte“. Hamburg, Hessen, das Saarland und Sachsen erhalten die „Gelbe Karte“. Sie führen keine technischen Kontrollen durch und verweigern die Einleitung von Verwaltungsverfahren bei festgestellten Verstößen, führen aber immerhin formale Kontrollen durch. Dazu gehören die Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, die Sichtung technischer Unterlagen und eine Prüfung, ob das sogenannte CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist. Neun Bundesländer erhalten die „Rote Karte“, da sie weder kontrollieren noch Verstöße ahnden.

„Viele der Bundesländer, die von uns die „Rote Karte“ erhalten, flüchteten sich in Ausreden. Sie verweisen auf Vorjahresprüfungen oder unklare Zuständigkeiten“, weiß Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Die Umweltministerkonferenz hat im November ein Konzept für eine bundesweit koordinierte Marktüberwachung für handgeführte Gartengeräte und andere mobile Maschinen beschlossen. „Wir fordern von den Bundesländern, dieses Marktüberwachungskonzept zügig und effektiv umzusetzen und für eine Einhaltung der nationalen und europäischen Grenzwerte zu sorgen“, so Sauter weiter.

Der Schutz der menschlichen Gesundheit ist ein Kernanliegen der Deutschen Umwelthilfe. Pünktlich zur Gartensaison müssen die Länder die Abwehr von Gesundheitsgefahren auch im Hobbybereich ernstnehmen.

Aufgrund der mangelhaften Marktüberwachungstätigkeiten der Bundesländer kündigt die DUH an, erneut eigene Messungen handgeführter Gartengeräte durchzuführen. Hier sollen auch erstmals Motorsägen des französischen und schwedischen Markts einbezogen werden.

Links:

Informationen und Hintergründe
Zu den Ergebnissen der Abgasuntersuchungen 2014

Kontakt:

Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer
030 2400867-0 |0171 3649170 | resch@duh.de  

Agnes Sauter | Leiterin Verbraucherschutz
07732 9995-11 |sauter@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel
030 2400867-20 | presse@duh.de

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