Pressemitteilung
Forderung der Deutschen Umwelthilfe wird umgesetzt: Verbot von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in allen Bundesbehörden
Berlin, 17.9.2021: Großer Erfolg im Kampf gegen umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte: Alle Bundesbehörden dürfen künftig fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen beschaffen. Das hat das Bundeskabinett mit einer neuen Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten beschlossen und damit eine langjährige Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) umgesetzt. Auch Einweggeschirr und Einwegbesteck stehen auf der Verbotsliste. Die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagt dazu:
„Das Einweg-Plastikflaschenverbot – auch wenn es Jahre zu spät kommt – ist ein wichtiges Signal an alle anderen Behörden von Ländern und Kommunen. Sie müssen jetzt unverzüglich nachziehen. Die öffentliche Hand hat mit einem jährlichen Volumen von bis zu 350 Milliarden Euro einen immensen Einfluss auf die Entwicklung des deutschen Marktes. Deshalb fordern wir seit langem Einweg-plastikfreie Ämter vom Bund bis zu den Kommunen. Allein in diesem Jahr haben wir beispielsweise bei über 130 Städten und Landkreisen Anträge gestellt, den Einkauf von Getränken in Einweg-Plastikflaschen, Dosen und Kartons zu verbieten. Würden alle alkoholfreien Getränke in Deutschland ausschließlich in Mehrweg- statt in Einwegflaschen abgefüllt werden, so ließen sich jedes Jahr 1,4 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Wir werden dies bereits in wenigen Monaten durch Abfragen nachprüfen und die Ergebnisse öffentlich machen. Und eines müssen alle Ämter noch besser machen als die Bundesvorschrift: Sie müssen auch Getränkekartons verbannen. Diese Verbundverpackung ist schwer zu recyceln, hat einen hohen Plastikanteil und landet häufig in der Umwelt. Sie gehört deshalb dringend ebenfalls auf die Verbotsliste.“
Links:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima): www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zur-beschaffung-klimafreundlicher-leistungen-avv-klima.html
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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