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Pressemitteilung

Feinstaub: Deutsche Umwelthilfe warnt vor Stillstand bei Rußfilter-Einführung

Berlin, Dienstag, 21.06.2005

Entscheidungsunfähigkeit der Politik und neue Verzöge-rungstaktik von Teilen der Autoindustrie führen zu Fahrverboten in fast allen deutschen Ballungszentren

Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode droht die flächendeckende Einführung sauberer Dieselfahrzeuge in Deutschland um Jahre zu verzögern. Das erklärte die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin. Fortgesetzte Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte in fast allen Ballungszentren führten deshalb bereits in diesem Jahr beginnend zu Fahrverboten für Diesel-Stinker in 70 bis 120 deutschen Städten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte Regierung und Oppo-sition dazu auf, sich kurzfristig zumindest auf die Grundsätze einer steuerli-chen Förderung sauberer Diesel-Pkw und Lkw zu einigen. Gegenüber Tei-len der Autoindustrie und hier insbesondere Volkswagen erhob die Um-welthilfe in Berlin den Vorwurf der „vorsätzlichen Verbrauchertäuschung“.

Als Hauptverantwortlichen hat die DUH Teile der Autoindustrie ausgemacht. Ihnen warf Resch vor, „den gegenwärtigen politischen Schwebezustand instinktsicher für weitere Verzögerungen bei der Einführung des voll wirksamen Partikelfilters nutzen“ zu wollen. Als dreist bezeichnet die DUH den Versuch von VW-Chef Bernd Pischets-rieder, der Bundesregierung und insbesondere Umweltminister Jürgen Trittin die Verantwortung für das Scheitern der steuerlichen Förderung des Partikelfilters zu-schieben zu wollen. „Diese Argumentation ist unanständig“, sagte Resch.

Pischetsrieder, der auch Präsident der europäischen Autoherstellervereinigung ACEA ist, führt seit Jahren die Phalanx der Blockierer gegen die Filtereinführung an. In einem bisher unveröffentlichten Brandbrief an SPD-Fraktionschef Franz Müntefering hatte sich der VW-Chef am 26. März 2004 vehement gegen die „steuerliche Inzentivierung“ des Filters ausgesprochen. Sinn des Schreibens war es damals, einen bereits zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmten Bundestags-Beschluss über die Filterförderung in letzter Minute zu verhindern. Indirekt bestritt Pischetsrieder darin die „Gesundheitsgefährdung durch Dieselabgase“ als „überzogene Interpretation“. Eine Förderung des Filters dürfe es, wenn überhaupt, erst „nach Vorliegen der neuen europäischen Abgasstandards“ geben. Sein Schreiben an den SPD-Fraktionschef schloß Pischetsrieder mit einem Angebot: „Die Fachleute aus unserem Hause stehen für vertiefende Diskussionen zur Verfügung, um den notwendigen Fortschritt gemeinsam abzubilden.“ Reschs Resumee: „Diese Parlamentsbeeinflussung mit der Brechstange hat eine entsprechende Gesetzesinitiative von Rotgrün damals erfolgreich verhindert. Ohne sie wären wir heute durch“, betonte Resch.

Ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Filterförderung ist die durch die Auto-mobilindustrie erhobene Forderung, auf eine Höherbesteuerung von Diesel-Stinkern zu verzichten und den Steueranreiz aus normalen Haushaltsmitteln zu bezahlen. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe wurde diese Forderung am 1. Februar, genau ein Tag vor dem „Rußfiltergipfel“ unter Leitung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, vom Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie Gottschalk gegenüber Bundesfinanzminister Hans Eichel erhoben. Resch: „Angesichts der dramatischen Haushaltslage war und ist eine Zustimmung der Landesfinanzminister zu einer Finanzierung über ihre Haushalte so realistisch wie die Zustimmung der OPEC-Länder zu einer Kerosinsteuer.“ Wie pragmatisch andere EU-Staaten handeln zeige dieser Tage zum Beispiel unser Nachbar Österreich: Ab 1. Juli 2005 wird dort die Normverbrauchsabgabe für Dieselfahrzeuge mit Filter im Sinne eines Bonus-Malus-Systems um 300 € abgesenkt und für Fahrzeuge ohne Filter um 150 bzw. 300 € angehoben.

Im Frühjahr hatte die Deutsche Umwelthilfe alle Autohersteller aufgefordert, ab dem 1. Juli 2005 nur mehr Diesel-Neufahrzeuge anzubieten, die den EU-Grenzwert von 5,0 Milligramm Partikelmasse pro Kilometer (mg/km) einhalten. Nachdem die bun-desdeutsche Automobilindustrie die Einführung rußfreier Diesel-Pkw zunächst jahrelang boykottiert hatte, reagierten zumindest Opel und Mercedes Benz mit einem umfassenden Angebot an Filterfahrzeugen.

Nur ein Unternehmen weigert sich standhaft. Außerhalb der Luxusklasse (Phaeton, Touareg) wird bei Volkswagen nur der 2-Liter-Passat mit einem vollwertigen Filter angeboten. Beim Fox, Lupo, Polo, Golf, Bora, New Beetle, Touran, Caddy, Sharan und Multivan verweigert VW derzeit rußfreie Motoren.

Die ohne Filter kostengünstiger zu produzierenden Diesel-Stinker verkauft VW mit einer raffinierten Marketingstrategie: Nach dem so genannten Nachrüstprogramm bietet der Wolfsburger Konzern den Kunden gegen einen „garantierten Festpreis“ von 565 € für jetzt georderte Neuwagen eine spätere Filter-Nachrüstung an. Dem Kunden wird dabei von den Händlern versprochen, ein in der Filterwirkung gleichwertiges und darüber hinaus – gegenüber den angeblich veralteten und wartungsintensiven geschlossenen Systemen – absolut wartungsfreies Filtersystem zu erwerben. Verbraucherbeschwerden hatten die DUH auf diese Praktiken aufmerksam gemacht, bei Testanrufen durch die Deutsche Umwelthilfe in VW-Vertragswerkstätten in Stuttgart, Ulm, Mannheim und Wolfsburg hat sich diese „vorsätzliche Täuschung“ des Verbrauchers voll bestätigt.

Was der Kunde allerdings von seinem Händler nach kürzlich durchgeführten stichprobenartigen Tests der Deutschen Umwelthilfe praktisch nie erfährt, ist die Tatsache, dass es sich hierbei um minder wirksame Einfachfilter handelt. Sie erreichen deshalb nicht – wie mit Partikelfilter ausgerüstete Neuwagen anderer Hersteller - den für 2010 anvisierten Euro-5-Grenzwert von 5 Milligramm Partikelmasse pro Kilometer. Verschwiegen bzw. glatt bestritten wurde selbst auf Nachfrage die mangelnde Filterleistung von 30% gegenüber 99,9% des Vollfilters. Nicht nur die Umwelt auch der Käufer hat dadurch sehr praktische Nachteile: Der Wertverlust beim Wiederverkauf ist höher und im Fall künftiger Fahrverbote in den Ballungszentren gibt es keine Mobilitätsgarantie für die Besitzer dieser Diesel-Fahrzeuge. Sie erhalten nach der dem Bundesrat zur Entscheidung vorliegenden Regelung wie Euro 3 + 4 Pkw lediglich eine gelbe Plakette. Diese Plakette steht voraussichtlich für Fahrverbote in Zeiten hoher Feinstaub-Belastungen.

VW-Kunden, die seit 1. Mai 2005 einen für die Filter-Nachrüstung vorgesehenen Diesel-Pkw gekauft haben, und denen ein voll wirksamer Partikelfilter versprochen wurde, bietet die DUH ab Ende dieser Woche einen besonderen Service an. Unter www.duh.de steht dann ein Formbrief zum Download bereit, mit dem unter Hinweis auf die zugesagte Eigenschaft der Einbau eines vollwertigen Partikelfilters verlangt bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen vorsätzlicher Täuschung ausgesprochen wird.

Die Deutsche Umwelthilfe wiederholte ihren Vorschlag einer für die Landes- und Bundeshaushalte aufkommensneutralen Finanzierung der steuerlichen Filterförderung. In dem vorgeschlagenen Bonus-Malus-System müssten Dieselstinker künftig pro Jahr etwa 150 € Steuern mehr zahlen und so die Entlastung der sauberen Neu- und Altfahrzeuge finanzieren. Um einen Anreiz zur – aufwendigen – Nachrüstung von Altfahrzeugen mit vollwertigem Filter zu setzen, müssten diese mit erheblich mehr als den bisher von der Bundesregierung vorgesehenen 250 € gefördert werden. Weil ein Durchbruch vor der Bundestagswahl nicht zu erwarten ist, appelliert die DUH an alle Parteien, sich schon jetzt und ausnahmsweise außerhalb des Wahlkampfgetümmels zu einer rückwirkenden Förderung des Filters zu verpflichten – unabhängig davon, wer im Herbst das Land regiert.

Resch: „Ohne eine solche grundsätzliche Verständigung geraten wir auf diesem Feld unweigerlich in eine Verdrossenheitsspirale nach dem Muster: Weniger Partikelfilter, höhere Belastungen an den Hauptverkehrsadern, mehr Fahrverbote in den Städten, mehr Zweifel an Willen und Fähigkeit der Politik, überhaupt noch irgendwelche realen Probleme lösen zu können“. Das Urteil des VG Stuttgart vom 31. Mai 2005, in dem die Richter den Stuttgarter Klägern für reine Luft in vollem Umfang Recht gaben, hat eindeutig festgestellt, dass ein „Schutz der menschlichen Gesundheit im Allgemeinen ohne effektiven, einklagbaren Schutz der Gesundheit Einzelner im Besonderen ein Widerspruch in sich wäre“. Jede Überschreitung des Tagesgrenzwertes für Feinstaub-Partikel über die zulässige Marge von 35 Tagen hinaus „ist verboten“, heißt es unmissverständlich in der Entscheidung. Das Urteil, dessen Begründung inzwischen schriftlich vorliegt (Az.: 16K 1121/05), ist akribisch begründet. Die DUH rechnet deshalb sicher mit einer schnellen Bestätigung in einem Hauptsacheverfahren vor dem VGH Mannheim. Es ist zudem die erste Entscheidung eines Verwaltungsgerichts in einem Hauptsacheverfahren.

Angesichts des derzeitigen Verlaufs bei der Feinstaubbelastung geht die DUH davon aus, dass es bis zum Jahresende in 70 bis 120 deutschen Städten zu mehr oder weniger stringenten Fahrverboten kommen wird. Die DUH sieht sich in ihrer Strategie der Musterklagen voll bestätigt. In drei der bisher fünf beklagten Städte sind inzwischen Fahrverbote umgesetzt, im Falle Düsseldorf mit belegbarem Erfolg. Nach Einführung eines gestuften Fahrverbots für Dieselstinker im April 2005 wurde der Grenzwert nur noch einmal überschritten – und das wegen eines Feuerwerks. „Düsseldorf zeigt, dass gezielte Fahrverbote die Luftqualität entscheidend verbessern“, so Resch.

Die Ergebnisse widerlegen nach Überzeugung der DUH zudem alle, die zwischen-zeitlich mit windigen Argumenten von der Hauptverantwortung des Straßenverkehrs ablenken wollten. In der am vergangenen Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung heißt es dazu: „Der Straßenverkehr trägt durch Partikelemissionen aus Motoren, durch Sekundäraerosole, Reifenabrieb und Aufwirbelung zu etwa 45 bis 65 % der in Verkehrsnähe auftretenden PM10-Spitzenbelastungen bei. Außerdem sind gerade im verkehrsnahen Bereich die Anteile der besonders gesundheitsrelevanten Bestandteile des Feinstaubs nämlich Rußpartikel und schwerlösliche organische Verbindungen deutlich höher als an den Hintergrundstationen.“ Außerdem erklären die Umweltweisen: „Die meisten Grenzwertüberschreitungen treten im verkehrsnahen Bereich auf.“ Das Maß der Überschreitungen werde „sehr deutlich von der Belastung durch den Straßenverkehr verursacht“.

Resch: „Dass diese Tatsachen allein nicht ausreichen, um alle Verantwortlichen zu wecken, beweist der Ende vergangener Woche vom Regierungspräsidium Stuttgart veröffentlichte Entwurf eines Luftreinhalte- und Aktionsplans, der die Vorgaben des VG Stuttgart nur unzureichend umsetzt.“ Der Plan reagiere nicht ausreichend auf die inzwischen 80 Überschreitungen der Tagesgrenzwerte am Stuttgarter Neckartor allein in diesem Jahr. Die DUH werde deshalb in Stuttgart und anderen Städten in Baden-Württemberg von Grenzwertüberschreitungen betroffene Bürgern aktiv unterstützen, die mit Einzelanträgen an das Land, Maßnahmen entsprechend dem Beschluss des VG Stuttgart einfordern.

Die Kennzeichnung sauberer Diesel-Fahrzeuge mit deutlich sichtbaren Plaketten soll bei selektiven Verkehrssperrungen die Spreu vom Weizen trennen. Erfreulicherweise zeichnet sich hier eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern ab. Nur Diesel-Pkw, die den EU-Grenzwert 5,0 mg/km einhalten, sollen nach diesen Plänen eine grünen Plakette erhalten und sind voraussichtlich uneingeschränkt mobil. Fahrzeuge mit offenen Filtersystemen bzw. Diesel-Pkw die die Grenzewerte Euro 3+4 einhalten, werden mit einer „gelben Plakette“ gekennzeichnet. Ab dem 1. Juli 2005 bietet die DUH die Möglichkeit, dass sich Besitzer sauberer Diesel-Pkw unter www.duh.de ihre grüne Plakette mit ihrem Kfz-Kennzeichen versehen herunterladen oder gegen eine geringe Unkostenpauschale zusenden lassen können.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70
E-Mail: info@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin
Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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