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Pressemitteilung

EU verbannt Palmöl aus dem Diesel – Deutsche Umwelthilfe wertet Entscheidung als Fortschritt für mehr Klima- und Naturschutz

Donnerstag, 14.03.2019

EU-Kommission will Beimischung von Palmöl zum Diesel nicht länger als Erneuerbare Energie fördern – Stufenweiser Ausstieg für Palmöl im Biosprit bis 2030 gesetzt – Kampagne „NotInMyTank“ hatte Kommission erfolgreich dazu bewegt, kritische Ausnahmeregelungen in der Richtlinie zu schließen – Deutsche Umwelthilfe fordert nationale Regelung für einen früheren Ausstieg aus Palmöl nach Beispiel Frankreichs – Soja muss ebenfalls als nicht nachhaltig eingestuft werden

© cn0ra / Fotolia

Berlin, 14.3.2019: Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch, 13. März 2019 bekannt gegeben, dass die Beimischung von Palmöl zum Diesel als nicht nachhaltig eingestuft wird. Zudem wurden in dem beschlossenen Rechtsakt vorherige Schlupflöcher weitgehend geschlossen, die eine Nutzung von Palmöl im Tank weiter ermöglicht hätten. Damit wird Palmöl im Verkehrssektor nicht länger über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) der EU gefördert. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bedeutet diese Entscheidung einen Schritt in Richtung mehr Klima- und Naturschutz. Dass die Kommission ihren eigenen Entwurf kurzfristig noch nachgebessert hat, wertet die DUH auch als Erfolg der europäischen Kampagne „NotInMyTank“.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, dazu: „Die EU-Kommission hat die Kritik der EU-Bürger und ihrer Verbände wahrgenommen. Es ist eine wichtige und richtige Entscheidung, Palmöl nicht länger als nachhaltig einzustufen. Nun kommt es auf die rasche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen und wie Frankreich Palmöl komplett aus dem Verkehrssektor verbannen."

Frankreich hat in der Nationalversammlung im Dezember 2018 beschlossen, Palmöl bis 2020 aus dem Biosprit zu verbannen. Die DUH wird sich in Deutschland ebenso für ein vorzeitiges Verbot der Beimischung von Palmöl zum Dieseltreibstoff einsetzen. Zusätzlich darf auch Sojaöl als Hauptverursacher weltweiter Entwaldung nicht länger Bestandteil von Biodiesel sein. Hier kritisiert die DUH, dass die Kommission es in diesem Rechtsakt versäumt hat, Soja als nicht nachhaltig einzustufen.
Nach der nun finalen Entscheidung der EU-Kommission wird die Verwendung von Palmöl in Dieselkraftstoff ab 2023 schrittweise reduziert und soll bis 2030 beendet sein.

Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben zwei Monate Zeit, um den Rechtsakt zu verabschieden oder ein Veto einzulegen, aber sie haben keine Befugnis, die Regeln zu ändern. Eine Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ist für den 21. März vorgesehen.

Hintergrund:

Biodiesel aus Palmöl ist dreimal klimaschädlicher als herkömmlicher Diesel. Der Anbau von Palmöl führt insbesondere in Südostasien zur Abholzung großflächiger Regenwaldgebiete und kann daher keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die wachsende Nachfrage nach Biokraftstoffen wie Palmöl erhöht zudem den Druck auf die landwirtschaftliche Nutzfläche und verstärkt die Entwaldung in den Anbauländern.

Die EU ist weltweit der zweitgrößte Importeur von Palmöl. Mehr als die Hälfte des in die EU eingeführten Palmöls, rund vier Millionen Tonnen, wird derzeit für die Herstellung von Biodiesel verwendet.

Sieben von zehn Europäern lehnen einer Umfrage zufolge die Verwendung von Palmöl in Dieselkraftstoff ab. Eine Koalition aus mehr als einem Dutzend europäischer Umweltschutzorganisationen hatte sich in den vergangenen Monaten in der Kampagne „NotInMyTank“ gegen die Verwendung des wertvollen Pflanzenöls als Dieselbeimischung ausgesprochen und mehr als 650.000 Unterschriften von Unterstützern gesammelt.

Um den Wirtschaftsinteressen der palmölproduzierenden Länder wie Malaysia, Indonesien und Kolumbien entgegen zu kommen, hatte die Kommission im ersten Entwurf des delegierten Rechtsakts eine Reihe von Ausnahmen eingeführt, die erst nach der Kritik der Umweltverbände weitgehend wieder zurückgenommen wurden. So hätten die ursprünglich vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für sogenannte Klein- und Brachflächen im Extremfall sogar dazu führen können, dass der Anteil an Palmöl im Biodiesel weiter angestiegen wäre.

Links:

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Peer Cyriacks, Stellvertretender Leiter Naturschutz
030 2400867-892, cyriacks@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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