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Pressemitteilung

EU-Richtlinie gegen Plastikmüll in der Umwelt: Bundesumweltministerin Schulze muss Führungsrolle bei Abfallvermeidung und Meeresschutz übernehmen

Donnerstag, 22.11.2018 Dateien: 1

Das Ziel, 90 Prozent der Plastikflaschen ab 2025 getrennt zu sammeln, muss in der EU-Richtlinie beibehalten werden – Europaweites Minderungsziel von 25 Prozent für Einwegbecher und To-go-Lebensmittelverpackungen muss kommen – Verbote müssen auch für beschichtete Einwegprodukte aus Papier und Bioplastik gelten – EU-weite Einführung von Systemen zur erweiterten Herstellerverantwortung statt freiwilliger Vereinbarungen notwendig – Wiederverwendungsquoten für Verpackungen und Pfandsysteme müssen Kernelemente einer Strategie gegen Plastikmüll sein

© Sascha Krautz

Berlin, 22.11.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die von der EU-Kommission im Rahmen der Plastikstrategie vorgelegte Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Allerdings weisen sowohl der Richtlinienentwurf der Kommission als auch die Position des EU-Rats deutliche Schwachpunkte auf, die nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes den nachhaltigen Erfolg der angestoßenen Regelung gefährden könnten. Bei den aktuell in Brüssel stattfindenden Trilogverhandlungen zwischen den Europäischen Institutionen, die voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein sollen, muss Bundesumweltministerin Schulze deshalb ihren Einfluss geltend machen und eine europäische Führungsrolle bei der Vermeidung von Abfällen und dem Schutz der Meere übernehmen.

Die DUH fordert Ministerin Schulze auf, sich für die Beibehaltung des Ziels zur getrennten Sammlung von 90 Prozent der Plastikflaschen ab 2025 sowie für ein europaweites Minderungsziel von mindestens 25 Prozent für Einwegbecher und To-go-Lebensmittelverpackungen einzusetzen. Ebenso notwendig ist es, Einwegprodukte aus Bioplastik und mit Kunststoff beschichtetem Papier zu verbieten.

„Plastikflaschen verschmutzen Gewässer und Strände besonders häufig. Deshalb ist die von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament vorgeschlagene Getrennterfassungsquote für Plastikflaschen in Höhe von 90 Prozent ab 2025 ganz besonders wichtig. Die Position des EU-Rats, das Sammelziel auf das Jahr 2030 zu verschieben, führt zu einer weiteren jahrelangen Verschmutzung der Umwelt und nimmt den Druck für ein schnelles Handeln“, warnt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

„Aber auch der Vorschlag des EU-Rats, Plastikflaschen mit anderen Verpackungen gemischt zu sammeln und die Berechnung der Erfassungsquote anhand der anfallenden Abfallmengen und nicht der in Verkehr gebrachten Flaschen zu berechnen, bietet EU-Mitgliedstaaten mit niedrigen Ambitionen unnötigerweise Schlupflöcher. Dadurch wird der konsequente Ansatz der Getrennterfassung von Plastikflaschen und die Erreichung möglichst hoher Sammelmengen unterlaufen“, erklärt Metz weiter.

Thomas Fischer, Leiter der DUH für Kreislaufwirtschaft kritisiert: „Einweg-Coffee-to-go-Becher und Wegwerfboxen für Fast Food stellen ein besonders großes Umweltproblem dar. Immer mehr Nahrungsmittel werden unterwegs konsumiert und Verpackungsabfälle achtlos in der Umwelt entsorgt. Um diesen Trend zu stoppen, ist die Umsetzung des vom EU-Parlament vorgeschlagenen europaweiten Minderungsziels von mindestens 25 Prozent für Einwegbecher und To-go-Lebensmittelverpackungen dringend notwendig. Das würde vor allem umweltfreundlichen und abfallarmen Mehrwegalternativen einen Push geben. Die von der EU-Kommission und dem Rat vorgeschlagene Maßnahme frei wählbarer Minderungsziele, lässt es an Wirksamkeit fehlen und kommt der Verpackungsindustrie entgegen.“

Verbote müssen auch für Einwegprodukte aus Bioplastik und mit Kunststoff beschichtetem Papier gelten. Verbote für Papierteller mit Kunststoffbeschichtung dürfen nicht, wie vom Rat vorgeschlagen, bis 2023 aufgeschoben werden. Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen, wie vom Parlament gefordert, auch in Zukunft im Geltungsbereich der Richtlinie enthalten sein. Eine Prüfung ohnehin nicht realistischer Standards zum marinen biologischen Abbau, wie von der Kommission und vom Rat unterstützt, und eine damit verbundene Neubewertung von Einwegprodukten aus Bioplastik, sind nicht akzeptabel.

„Selbst wenn es zukünftig Kunststoffe geben sollte, die im marinen Umfeld problemlos abbaubar sind, wäre damit das Problem der Ressourcenverschwendung durch die unreflektierte Nutzung von Einwegprodukten nicht gelöst. Auch könnte ein solcher Standard dazu beitragen, dass der Verbrauch von Einwegprodukten und deren unreflektierte Entsorgung in der Umwelt dramatisch ansteigt“, warnt Fischer.

Bislang werden viele Hersteller für die Auswirkungen der von ihnen in Verkehr gebrachten und in der Umwelt entsorgten Produkte, wie zum Beispiel Zigarettenfilter aus Plastik, nicht zur Verantwortung gezogen. Damit sich dies ändert, müssen EU-weit Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung ohne Ausnahmen vorgeschrieben werden, so wie es die EU-Kommission und das Parlament vorgeschlagen haben. Wirksame Maßnahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur Verbrauchsminderung dürfen nicht, wie vom Rat empfohlen, durch freiwillige Vereinbarungen ersetzt werden.

Der vom EU-Parlament vorgeschlagene verpflichtende Anteil von 35 Prozent Recyclingmaterial für Plastikflaschen ist eine besonders wichtige Maßnahme, um ein qualitativ hochwertiges Bottle-to-Bottle-Recycling und die Schließung von Stoffkreisläufen zu erreichen. Deshalb sollte dieses Ziel unbedingt verbindlich in die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgenommen werden. Der Vorschlag des Rats, wonach der Einsatz von 35 Prozent Recyclingmaterial in Plastikflaschen lediglich „anzustreben“ sei, ist inakzeptabel und untergräbt die Wirksamkeit des Ziels.

Besonders problematisch ist der Vorschlag des EU-Rats, Einwegprodukte anhand der Wahrscheinlichkeit einer unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt definieren zu wollen. Die Möglichkeit des Litterings soll dabei von der Größe einer Verpackung oder eines Produkts abhängig sein. Dies könnte dazu führen, dass beispielsweise größere Plastikflaschen oder Essensverpackungen einfach aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden. Die Definition eines Einwegplastikprodukts sollte, wie von der EU-Kommission und dem Parlament vorgesehen, allein durch die sinnvolle Abgrenzung zu Mehrwegprodukten erfolgen.

„Leider fehlt in den bisherigen Verhandlungspositionen aller europäischen Institutionen die Festlegung verbindlicher Wiederverwendungsquoten für Getränke-, Verkaufs- und Transportverpackungen, die zu einer dauerhaften und wirksamen Reduktion des Eintrags umweltschädlicher Einweg-Plastikartikel in die Umwelt führen würden. Wir fordern Bundesumweltministerin Schulze deshalb dazu auf, sich im Sinne des Umweltschutzes und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für Mehrwegsysteme in Europa und Deutschland einzusetzen“, sagt Metz.

Links:

Das Schreiben der DUH an Bundesumweltministerin Svenja Schulze finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.

Forderungspapier einer Plastikstrategie für Deutschland:
https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/

Infopapier zu Bioplastik: https://www.duh.de/bioplastik/

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 86743, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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