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Pressemitteilung

DUH fordert beim Ausbau der Stromnetze klare Abstandsregeln und Vorrang für Erdkabel

Berlin, Montag, 27.06.2011 Dateien: 1

Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG in sich widersprüchlich – DUH verlangt vor Wirtschaftsausschuss des Bundestags Verbesserungen – Förderung der Akzeptanz zur Leitschnur der Gesetzesinitiativen machen – „Vereinfachtes Verfahren“ mit eingeschränkter Beteiligung der Betroffenen nicht zum Regelfall machen

Die von der Bundesregierung und der schwarz-gelben Koalition gestarteten Gesetzesinitiativen zum Umbau der Stromnetze drohen in der vorliegenden Form ihren Zweck zu verfehlen. Diese Befürchtung hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages geäußert und gleichzeitig weitergehende Vorschläge zur Verbesserung der Akzeptanz des Netzum- und -ausbaus bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet.

Die derzeit im Bundestag beratenen Gesetze zum Umbau der Netzinfrastruktur seien in sich nicht konsistent, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Baake begrüßte einerseits die von der Koalition beabsichtige Einführung einer bundeseinheitlichen Netzplanung und die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für bundesländerübergreifende und grenzüberschreitende Stromtrassen. Beides sei für die Transformation des Energiesystems notwendig. Die DUH befürworte auch die geplante und für die Akzeptanz hilfreiche frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verpflichtung, Antragsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Leider bleibe die Regierung auf halber Strecke stehen, indem sie beispielweise bei Überlandleitungen auf klare Abstandsregelungen von der Wohnbebauung verzichte und ein „vereinfachtes Verfahren“ zum Regelfall machen wolle, dass die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblich beschneide. Baake: „So wird die Regierung die von neuen Stromtrassen Betroffenen nicht für den großen Umbau des Energiesystems gewinnen. Bis zu dem von der Ethikkommission geforderten ´Gemeinschaftswerk´ ist es ein langer Weg, solange die Regierung nach dem Motto drei Schritte vor und zwei zurück verfährt.“

Die insbesondere mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erhoffte Forcierung des Netzum- und -ausbaus hänge zuallererst davon ab, ob es gelinge, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen und mitzunehmen. Deshalb müsse die Verbesserung der Akzeptanz die Leitschnur des NABEG sein, betonte der Leiter Erneuerbare Energien der DUH, Peter Ahmels, vor dem Bundestags-Wirtschaftsausschuss.

Dem stehe bisher vor allem der Verzicht auf eine klare Abstandsregelung von Überlandleitungen der Hoch- und Höchstspannungsebene (110 kV bzw. 380 kV) zur Wohnbebauung im Wege. „Auch in Zukunft soll es rechtlich zulässig bleiben, Freileitungen im Extremfall unmittelbar über Siedlungen oder Wohnhäuser zu führen. Das halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Es bringt die Leute auf die Palme“, sagte Ahmels. Bei der von Betroffenen häufig geforderten Erdverkabelung als Alternative zur Freileitung gebe es zwar auf der 110 KV-Ebene einen Schritt in die richtige Richtung, indem die Regierung die Erdverkabelung grundsätzlich zulassen wolle, wenn die Mehrkosten gegenüber Freileitungen einen Faktor von 2,75 nicht übersteigen. Die DUH fordert, die Erdverkabelung auf der 110 kV-Ebene wie in Dänemark insgesamt zur Regel zu machen und davon nur abzuweichen, wenn sensible Ökosystem, wie etwa Hochmoore durchquert werden müssten. Ahmels: „Neue 110 kV-Leitungen gehören in Zukunft grundsätzlich unter die Erde. Auf der 380 kV-Ebene muss man mit der im Grundsatz bereits entwickelten Technik auf Pilottrassen zügig Erfahrungen sammeln, um sie dann an Brennpunkten der Auseinandersetzung regelmäßig einsetzen zu können“.

Schon im Ansatz falsch sei die Absicht der Regierung, die große Mehrzahl der anstehenden Projekte in einem so genannten „vereinfachten Verfahren“ umzusetzen, wenn gleichzeitig eine hohe Wahrscheinlichkeit für höhere faktisch Belastungen bestehe. So werde neues Misstrauen gesät, statt es abzubauen. Dies habe auch der Bundesrat mit Mehrheit missbilligt. Leider würden in den Regierungsvorschlägen „gute Ansätze durch zum Teil unverständliche Fehler an anderer Stelle konterkariert“, bedauerte Ahmels und forderte die Regierungsfraktionen auf, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Nur so könnten die Gesetzesvorschläge ihr Ziel erreichen, den Um- und Ausbau der Netzinfrastruktur zu beschleunigen.

Grundsätzlich hält die DUH den Aus- und Umbau der Übertragungsnetze für den Übergang zu Erneuerbaren Energien für dringend erforderlich. Ob das in dem Ausmaß notwendig sei, wie es in der Netzstudie der Deutschen Energieagentur (dena) aus dem Jahr 2010 angenommen werde, müsse neu bewertet werden. Schon in der Vergangenheit hatte die DUH die Annahmen und Schlussfolgerungen der Studie hinterfragt. Der Kurswechsel der Bundesregierung in der Energiepolitik und die Ankündigungen der süddeutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern, die nach dem Regierungswechsel in Stuttgart und dem Kurswechsel der CSU in Bayern die politische Blockade der Windenergie in ihren Ländern aufgeben wollen, schaffen eine neue Lage.

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0151 55016943; E-Mail: baake@duh.de

Dr. Peter Ahmels
Leiter Erneuerbare Energien
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0151 16225863; E-Mail: ahmels@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm
Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Presse
Deutsche Umwelthilfe
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de

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