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Pressemitteilung

Dosenpfand-Kompromiss: ein Sieg über den Raubtierlobbyismus

Freitag, 17.12.2004

Nach der Verabschiedung der Dosenpfand-Novelle im Bundesrat warnt die Deutsche Umwelthilfe e.V. Handel und Getränkeindustrie vor weiteren Winkelzügen

Berlin/Radolfzell, 17. Dezember 2004: Nach über vierjährigem Ringen hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für eine gleichermaßen umwelt- und verbraucherfreundliche Pfandregelung. „Dies ist ein Sieg über den Raubtierlobbyismus in Deutschland, auf den wir viel zu lange warten mussten“, freute sich DUH Bundes-geschäftsführer Jürgen Resch. Gleichzeitig rief Resch Getränkeindustrie und Handel dazu auf, „den Mehrheitswillen von Bundestag und Bundesrat nun endlich zu akzeptieren und nicht mit neuen juristischen Winkelzügen fundamentale demo-kratische Regeln zu untergraben.“

Insgesamt sei der endlose Streit weder für die Politik, noch für die großen Getränke- und Handelsunternehmen ein Ruhmesblatt gewesen. Die Industrie habe „bis zum Exzess“ ihre Partikularinteressen verfochten und sämtliche deutsche Gerichtsinstanzen bis hin zum Verfassungsgericht für reinen Zeitgewinn missbraucht. Dass manche Landespolitiker dieses Spiel über Jahre nicht durchschaut – oder schlimmer: sogar forciert - hätten, sei ein Armutszeugnis für das politische System in Deutschland.

Nach Informationen der DUH verdichten sich Hinweise, dass Teile des Handels trotz der klaren Bundesratsentscheidung ihre Obstruktionsstrategie verstärkt fortsetzen wollen. Die Pfandgegner planen offensichtlich, insbesondere ausländische Erfri-schungsgetränke gesetzwidrig pfandfrei zu vertreiben. „Eine solche Missachtung gesetzlicher Regelungen und demokratischer Entscheidungen dürfe sich die Gesellschaft nicht länger gefallen lassen“, sagte Resch.

Das österreichische „Wirtschaftsblatt“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe, dass bei einem der Kläger gegen die deutsche Pfandregelung, dem österreichischen Limonadenhersteller Radlberger, „vermehrt Anfragen deutscher Lebensmittelhändler nach pfandfreien Lieferungen“ eingingen. Die Deutsche Umwelthilfe wird, wie in der Vergangenheit, die gesetzeskonforme Umsetzung der Pfandpflicht mit Testkäufen überprüfen und Verstöße unmittelbar zur Anzeige bringen. Zuletzt wurde so im Fall der Discounter-Kette Netto verfahren, die in der vergangenen Woche per Einstweiliger Verfügung zu einem Zwangsgeld von bis zu 250.000 € für jeden weiteren Verstoß verurteilt wurde.

Das österreichische „Wirtschaftsblatt“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe, dass bei einem der Kläger gegen die deutsche Pfandregelung, dem österreichischen Limonadenhersteller Radlberger, „vermehrt Anfragen deutscher Lebensmittelhändler nach pfandfreien Lieferungen“ eingingen. Die Deutsche Umwelthilfe wird, wie in der Vergangenheit, die gesetzeskonforme Umsetzung der Pfandpflicht mit Testkäufen überprüfen und Verstöße unmittelbar zur Anzeige bringen. Zuletzt wurde so im Fall der Discounter-Kette Netto verfahren, die in der vergangenen Woche per Einstweiliger Verfügung zu einem Zwangsgeld von bis zu 250.000 € für jeden weiteren Verstoß verurteilt wurde.

Die anhaltenden Querschüsse belegen nach Überzeugung der DUH, dass es bei dieser Auseinandersetzung um viel mehr ging als um 25 Cent für Dosen und Plastikflaschen. Der so genannte Dosenkrieg stehe für den Kampf zweier gegensätzlicher Zukunftskonzepte: Auf der einen Seite die ressourcenvergessene Ex- und Hopp-Wirtschaft des vergangenen Jahrhunderts mit all ihren ungewollten Folgen für die Umwelt und die hergebrachte Wirtschaftsstruktur, auf der anderen das Konzept einer zukunftsfähigen Mehrweg-Kreislaufwirtschaft, die die natürliche Begrenztheit der Ressourcen zu ihrer Richtschnur macht.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577

E-Mail: rosenkranz@duh.de

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