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Pressemitteilung

Die Dienstsitze der Ministerien im Klima-Check: Bundesregierung fährt Klimaschutz in Gebäuden an die Wand

Montag, 26.08.2019 Dateien: 6

Deutsche Umwelthilfe vergleicht erstmals Gebäude-Energieausweise der Bundesministerien und bewertet deren Klimaverträglichkeit – Forschungsministerium bereits jetzt mit Klimazielen 2050 vereinbar, Amtssitz von Angela Merkel auf dem vorletzten Platz – Nur vier Ministerien genügen Klimaschutz, alle anderen Bundesgebäude haben erheblichen Sanierungsbedarf – Trotz vollmundiger Versprechungen versagt Bundesregierung seit Jahren beim Klimaschutz in Gebäuden und nimmt lieber Sanktionszahlungen in Kauf, anstatt in Klimaschutz zu investieren – DUH veröffentlicht „Chronologie des Scheiterns“ und fordert konkrete Maßnahmen wie Verbot von Ölheizungen ab 2020 – DUH und Energieberaterverband GIH fordern einheitlichen Energieausweis auf Basis des Bedarfsausweises für alle Gebäude – Vollzug der Energieeinsparverordnung auf Länderebene desaströs

© Ingo Bartussek

Berlin, 26.8.2019: Die Dienstsitze der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden haben beim Klimaschutz im Gebäudebereich gehörigen Nachholbedarf. Dies geht aus einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit Unterstützung des Energieberaterverbands GIH unter 26 Ministerien und nachgeordneten Behörden hervor. Nur vier von zwölf Bundesministerien lassen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz im Gebäudebereich erkennen. Vollmundige Versprechungen der Bundesregierung vor dem Klimakabinett im September kritisiert die DUH angesichts der schlechten Performance im eigenen Amtssitz der Minister daher als unglaubwürdig.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Politik der Bundesregierung gleicht beim Klimaschutz im Gebäudebereich in den letzten Jahren einer Chronologie des Scheiterns. Gesetze werden verzögert, Versprechen nicht eingehalten. Die vor über einem Jahrzehnt angekündigte steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen, die aufgrund ihrer Verzögerung für viele Sanierungswillige zu jahrelanger Unsicherheit und einer unterirdischen Sanierungsrate geführt hat, steht auch für 2020 nicht im Bundeshaushalt.“

Metz weiter: „Auch seit 2016 scheitert die Bundesregierung am Gebäudeenergiegesetz. Aufgrund koalitions-interner Streitereien befindet es sich offen in der Schwebe und ist im aktuellen Entwurf völlig unzureichend. Warme Worte kurz vor dem Klimakabinett verkommen angesichts dessen zur reinen Farce. Es hat fatale Folgen, wenn Deutschland nicht schnell aufwacht und dem folgt, was Nachbarländer wie Dänemark längst begriffen haben: Ohne den Gebäudebereich werden die Klimaziele definitiv nicht erreicht.“

Die DUH ruft die Bundesregierung und insbesondere die Bundesminister Svenja Schulze und Horst Seehofer auf, den Stillstand im Gebäudewärmebereich zu beenden und folgende Maßnahmen unverzüglich anzugehen: Keine neuen Ölheizungen ab 2020 und einen Ausstieg aus Gasheizungen ab 2025 sowie die Einführung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung mit ausreichend hohem Finanzrahmen.

Im Gebäudeenergiegesetz müssen zudem die Effizienzanforderungen für Neubauten unverzüglich auf mindestens den KfW-40-Standard angehoben werden. Heutige Neubauten werden bis zum Jahr 2050 nicht noch einmal umfassend oder wirtschaftlich vertretbar energetisch modernisiert und müssen bereits jetzt klimaneutral errichtet werden. Zudem muss es ordnungsrechtliche Vorgaben für die Bestandssanierung geben, wie eine verpflichtende Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen bei Verkauf oder Neuvermietung.

Für den Klima-Check wurden die Energieausweise der Bundesministeriumsgebäude mit den Angaben zu deren Energiebedarf herangezogen. Damit der Gebäudebereich spätestens 2050 klimaneutral ist, müssen Gebäude dem KfW 40-Standard entsprechen und mit erneuerbarer Wärme versorgt werden. Nur vier Gebäude sieht die DUH auf dieser Grundlage auf einem guten Weg: das Ministerium für Bildung und Forschung, das Umweltministerium, das Auswärtige Amt und das Landwirtschaftsministerium. Mit einem Energiebedarf von 36 kWh/m2 ist das Forschungsministerium bereits jetzt mit den Klimazielen von 2050 kompatibel.

Alle weiteren Ministerien haben Sanierungsbedarf und heizen zum Fenster raus. Besonders schlecht schneiden Wirtschafts-, Verteidigungs- und Finanzministerium sowie das Bundeskanzleramt ab. Sie alle veranschlagen einen Energiebedarf über 140 kWh/ m2. Schlusslicht bildet das Familienministerium mit 211 kWh/m². Negativ fällt auch der neue Dienstsitz von Horst Seehofer auf, der erst 2014 gebaut wurde und trotz gleichem Baujahr drei Mal so viel Energie benötigt wie der Spitzenreiter. Von den 14 angefragten nachgeordneten Behörden des Innen- und Verkehrsministeriums können nur zwei überhaupt Energieausweise vorlegen.

Abhilfe soll eigentlich der Energetische Sanierungsfahrplan der Bundesliegenschaften (ESB) schaffen. Der ESB betrifft 2.200 Liegenschaften. Bereits seit 2012 geplant und 2015 fertiggestellt, bleibt er jedoch noch immer unter Verschluss. Der Grund: Die Sanierungen sind aus Sicht des Bundesfinanzministeriums zu teuer.

Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: „Die zuständigen Minister Scholz und Seehofer verweigern offen den Klimaschutz im Gebäudebereich. Herr Scholz zieht es vor, ein Budget für Sanktionszahlungen wegen verpasster Klimaziele in den Haushalt aufzunehmen, statt in die energetische Verbesserung zu investieren. Es ist kurzsichtig, Klimaschutz und Sanierung aufgrund von Kosten gegeneinander auszuspielen. Die Bundesregierung muss den fertigen Sanierungsfahrplan endlich beschließen. Angesichts des desaströsen Ergebnisses insbesondere bei den nachgeordneten Behörden bleiben wir deshalb dran und prüfen weiter.“

Auch äußert die DUH Kritik an der aktuellen Ausgestaltung des Energieausweises. In Zukunft sollte der Energieausweis zu dem wirksamen Klimaschutz-Instrument gemacht werden, für das er ursprünglich gedacht war.

Hierzu Lutz Badelt, Experte des Energieberaterverbands GIH: „Wir brauchen aussagekräftige, am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude. Das ist nur mit dem Bedarfsausweis möglich, denn nur aus ihm lassen sich belastbare Rückschlüsse auf die energetische Qualität des Gebäudes ziehen. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der bei vielen Gebäuden zugelassen ist, ist er außerdem nicht vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig. Zudem muss im Gebäudeenergiegesetz endlich die Vor-Ort-Pflicht beim Energieausweis verbindlich eingeführt werden. Wie soll denn ein Energieberater von seinem Schreibtisch aus sinnvolle energetische Modernisierungsempfehlungen in den Energieausweis schreiben, wenn er das Gebäude noch nie gesehen hat?“

Dass auch die Bundesländer ihre Verpflichtungen beim Klimaschutz im Gebäudebereich nicht ernst nehmen, zeigt eine Umfrage der DUH zum Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sobald ein Bestandsgebäude grundlegend verändert wird, besteht laut EnEV für den Eigentümer die Pflicht, die Wärmedämmung zu verbessern. Ob dieser Pflicht nachgekommen wird, sollen die Bundesländer kontrollieren. Bremen konnte als einziges Bundesland Zahlen zu vorgenommenen Stichproben vorlegen – im Jahr 2018 wurden 6 Kontrollen durchgeführt. Dazu Brandmeyer: „Das Ergebnis unserer Anfrage ist ein Armutszeugnis. Ohne Kontrollmechanismen ist die Energieeinsparverordnung ein nutzloses Instrument. Freiwilligkeit hat beim Klimaschutz im Gebäudebereich offenkundig versagt. Die Bundesländer müssen ihre Verpflichtung ernst nehmen und den Vollzug der EnEV durch ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten sicherstellen.“

Links:

Folgende Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite:

  • Übersicht Energieausweise der Dienstsitze der Bundesministerien
  • Übersicht Energieausweise der nachgeordneten Behörden von Innen- und Verkehrsministerium
  • Chronologie des Scheiterns beim Klimaschutz im Gebäudebereich
  • Länderabfrage EnEV
  • Sofortprogramm Klimaschutz im Gebäudesektor
  • Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz

Forderungen des Energieberaterverbands GIH zum Energieausweis: http://www.gih.de/gih-forderungen-zum-energieausweis/

Maßnahmen des Energieberaterverbands GIH gegen den klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor: http://www.gih.de/gih-massnahmen-gegen-klimapolitischen-stillstand-im-gebaeudesektor/

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de 

Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH
0160 3201434, brandmeyer@duh.de 

Lutz Badelt, Experte des Energieberaterverbands GIH
033438 7299 855, eb.kontakt@bbt-energie.de 

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

GIH-Pressestelle:

Barbara Wittmann-Ginzel, Bundesvorstand für Presse und Öffentlichkeit
030 34062376, ginzel@gih.de

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