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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen Vergleich für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Wuppertal

Freitag, 24.04.2020 Dateien: 1

Vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erzielter Vergleich enthält umfassendes Maßnahmenpaket für die Nachrüstung schmutziger Diesel-Fahrzeuge, die Verringerung der innerstädtischen Pkw- und Lkw-Verkehrsmenge, die Verbesserung des ÖPNV und den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur – LKW-Fahrverbote, Erhöhung von Parkgebühren und neue Radwege gehören zu den beschlossenen Maßnahmen – Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid wird damit für das Jahr 2020 sichergestellt – Stadt und Land müssen Verkehrsmengen weiter reduzieren, wenn die Grenzwerteinhaltung beim Dieselabgasgift NO2 nicht wie vom Landesumweltamt berechnet eintritt

© Ralf Gosch / Fotolia

Berlin, 24.4.2020: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Saubere Luft in Wuppertal haben die DUH, das beklagte Land und die Stadt Wuppertal unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Wuppertal, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel noch in diesem Jahr einzuhalten. Damit endet eine mehr als zehnjährige Grenzwertüberschreitung. Mit der Veröffentlichung der Vereinbarung am 24. April 2020 ist der Vergleich rechtsgültig beschlossen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Wuppertal. Wie wichtig Saubere Luft ist, zeigt sich gerade jetzt. Denn erste Studien geben Hinweise, dass Covid-19 besonders dort schlimm wütet, wo die NO2-Belastung hoch ist. Wir freuen uns, auch für die elfte Stadt in Nordrhein-Westfalen nun ein detailliertes Maßnahmenpaket für eine echte Verkehrswende mit deutlich weniger Autos, dafür mehr Bus, Bahn und Fahrrad vereinbart zu haben. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und der Wuppertaler Oberbürgermeister Andreas Mucke haben in den über dreimonatigen Verhandlungen konstruktiv am Zustandekommen einer ‚Blaupause‘ für ein Sauberes Wuppertal mitgewirkt.“

Wenn Stadt und Land die nun rechtsverbindlich vereinbarten Maßnahmen zur Verkehrswende in Wuppertal konsequent umsetzen, wird nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift NO2 endlich die Saubere Luft in Wuppertal Wirklichkeit. Gemeinsam mit Land und Stadt hält die DUH die Einhaltung der Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 gerade jetzt für entscheidend. Denn saubere Luft rettet Leben, insbesondere das Leben von Menschen mit vorgeschädigten Lungen.

Bisher wurde der Jahresmittelgrenzwert für NO2 auf nahezu allen Steigungsstrecken von der Wuppertaler Talachse hoch zur Bundesautobahn A46 überschritten. Da alle parallelen Straßenzüge gleichermaßen von schlechter Luft betroffen sind, muss die Gesamtverkehrsmenge deutlich reduziert werden. Die Umleitung des Verkehrs auf Parallelstraßen ist keine Option. Die dem Vergleich zugrundeliegenden Modellierungen des Landesamts für Umwelt NRW halten eine Reduktion der Verkehrsmenge um bis zu 25 Prozent für erforderlich, um den Grenzwert einzuhalten.

Fünf Straßenzüge sind im beschlossenen Vergleich besonders in den Blick genommen worden: Steinweg/Carnaper Straße, Briller Straße, Gathe, Westkotter Straße und Haeseler Straße. Auf allen Straßenzügen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert und die Koordinierung der Ampelanlagen entsprechend angepasst. Die Ampelschaltungen werden so vorgenommen, dass die Verkehrsmenge in dem für die Grenzwerteinhaltung nötigen Umfang reduziert wird. Nach Prognosen des Landesamts für Umwelt kann dies bis zu 25 Prozent der Vor-Corona-Verkehrsmenge betragen.

Für einen Bereich der Briller Straße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar auf 30 km/h reduziert. Eine Erweiterung des Blitzer-Netzes stellt die Einhaltung des Tempolimits sicher. Auf den besonders stark betroffenen Straßen Steinweg/Carnaper Straße und Briller Straße wird darüber hinaus ein ganztägiges Durchfahrtverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen eingerichtet.

Darüber hinaus erhält der richterliche Vergleich eine Erhöhung der Parkgebühren um 50 Prozent bzw. 33 Prozent, die mit einer Ausweitung der Zeiten für kostenpflichtiges Parken im Innenstadtbereich einhergeht. Dadurch soll die Verkehrsmittelwahl beeinflusst werden. Die noch vorhandenen kostenlosen Parkplätze in den Innenstadtbereichen werden künftig kostenpflichtig und auch die Parkbereiche im Umfeld der Universität und des HELIOS-Klinikums sollen zukünftig bewirtschaftet werden. Zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung von neuen Radwegen und Radabstellplätzen führen zum Wegfall von Parkplätzen.

Neben kurzfristig zu realisierenden Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur setzen sich die DUH, das Umweltministerium NRW und die Stadt Wuppertal für eine Öffnung des Langerfeldtunnels für den Radverkehr ein. Das Umweltministerium hat sich zudem im Vergleich dazu verpflichtet, sich gegenüber dem NRW-Verkehrsministerium für eine finanzielle Förderung dieser Maßnahme zu verwenden.

Die NRW-Landesregierung muss nun den Luftreinhalteplan für die Stadt Wuppertal um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Hierzu gehört des Weiteren die Nachrüstung auf die Abgasnorm Euro 6/VI für alle ÖPNV-Busse und Kommunalfahrzeuge, für die eine Nachrüstung wirtschaftlich und technisch möglich ist. Zudem hat sich das Land verpflichtet, Diesel-Landesfahrzeuge durch Hardware-Updates technisch nachzurüsten.

Zum erzielten Ergebnis erklärt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Wie zuvor schon in 10 weiteren NRW-Städten ist für Wuppertal ein Vergleich gelungen, der endlich rechtmäßige Zustände schafft. Man hat sich verpflichtet, die Verkehrsmengen so weit zu reduzieren, dass die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 gelingen wird. Für November 2020 und Juli 2021 sind Kontrollen der Wirksamkeit vereinbart. Für den Fall, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht reichen, wird eine Verschärfung der Maßnahmen angeordnet.“

Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. An 32 Messpunkten wird die NO2-Belastung ermittelt. Sollte die DUH Hinweise bzw. Erkenntnisse haben, dass an anderer Stelle die Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen von der DUH gemeldeten Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls weitere Messungen zu veranlassen.

Zur Validierung der Maßnahmen, insbesondere auch der Verkehrsmengenreduzierung, wurden zwei Kontrollzeitpunkte vereinbart. Im November 2020 und im Juli 2021 soll die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Sollte trotz Anpassung der vereinbarten Maßnahmen immer noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame, harte Maßnahmen wie höhere Verkehrsmengenreduzierungen oder ein Dieselfahrverbot zusätzlich beschlossen werden können. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.

Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Wuppertal aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert. 

Links:

Die Anlagen des Vergleichs finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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