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Pressemitteilung

EU-Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet: Deutsche Bundesregierung muss Vorreiterrolle bei Abfallvermeidung und Recycling übernehmen

Dienstag, 22.05.2018 Dateien: 1

Alle EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich offiziell der Kreislaufwirtschaft und dem Ressourcenschutz – Recycling und Getrenntsammlung von Wertstoffen werden gestärkt – Förderung von Mehrwegsystemen und der Wiederverwendung, Öko-Designstandards und Strategie gegen Lebensmittelverschwendung notwendig – Recyclingqualität muss verbessert und Einsatz von Recyclingmaterial verbindlich gemacht werden

© kosolovskyy - Fotolia

Brüssel/Berlin, 22.5.2018: Heute wurde in Brüssel durch den Europäischen Rat das EU-Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen und endgültig auf den Weg gebracht. Ziel des Vorhabens ist es, die Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und das Recycling europaweit voranzubringen. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gelingt dies mit dem beschlossenen Kreislaufwirtschaftspaket nur teilweise. Zwar sollen zukünftig die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Verpackungen angehoben, sowie deren Berechnung europaweit vereinheitlicht werden. Auch die Getrennterfassung von Wertstoffen, wie Bioabfall und Alttextilien, sollen gestärkt werden. Allerdings fehlen konkrete Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Vorgaben zum Öko-Design sowie ökonomische Lenkungsinstrumente für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Das Kreislaufwirtschaftspaket sollte, trotz seiner Unzulänglichkeiten, als starkes Signal an alle EU-Mitgliedsländer verstanden werden, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Dabei erwartet die DUH von der deutschen Bundesregierung die Übernahme einer Vorreiterrolle.

„Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich offiziell einer Kreislaufwirtschaft verschrieben und erkannt, dass sparsam mit Ressourcen umgegangen werden muss. Dies gelingt am besten, indem Verpackungen und Produkte wiederverwendet werden. Dabei ist es am einfachsten Mehrwegsysteme zu fördern, die bereits vorhanden sind. Mehrwegflaschen für Getränke entsprechen der ersten Stufe der Abfallhierarchie. Durch ihre häufige Wiederverwendung leisten sie einen entscheiden Beitrag zur Ressourcenschonung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss dafür sorgen, dass die gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent in Deutschland umgesetzt wird. Die aktuelle Mehrwegquote beträgt hierzulande nur 42 Prozent“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Über Mehrwegflaschen hinaus sollten verbindliche Wiederverwendungsziele für erfasste Textilien, Elektroaltgeräte und Sperrmüll von mindestens fünf Prozent bis 2025 und mindestens 15 Prozent bis 2030 festgelegt werden. Für Verkaufs- und Transportverpackungen muss der Anteil wiederverwendeter Verpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge um 15 Prozent bis 2025 und um weitere 30 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2018 erhöht werden.

Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen bis 2025 65 Prozent der Verpackungen und ab 2030 70 Prozent recycelt werden. Für Kunststoffverpackungen gilt eine verpflichtende Recyclingquote von 50 Prozent bis 2025 und 55 Prozent bis 2030. „Es gibt einen immer stärkeren Trend zu komplizierten Verbund- und Mehrkomponentenverpackungen, die häufig nicht mehr recyclingfähig sind. Dieser Trend steht höheren Recyclingquoten entgegen. Zudem gibt es insbesondere bei großen Markenherstellern kaum eine Nachfrage nach Recyclingmaterialien. Daher müssen verbindliche Standards zur Recyclingfähigkeit festgelegt und durch eine verbindliche Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten eine dauerhafte Nachfrage geschaffen werden“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Im Kreislaufwirtschaftspaket wird festgelegt, dass Bioabfälle EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden müssen. Gleiches gilt für Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab 2025. „Noch immer wird die getrennte Bioabfallerfassung in Deutschland nicht flächendeckend umgesetzt. Der Beschluss zur Getrenntsammlung im Kreislaufwirtschaftspaket muss endgültig zu einem Umdenken bei den Verweigerern unter den Landkreisen und Städten führen. Ansonsten bleibt das Potential des Bioabfalls als wertvoller Kompost oder als Biogas ungenutzt“, kritisiert Fischer.

Auch bei der flächendeckenden Sammlung von gefährlichen Haushaltsabfällen, wie Bauschaumdosen oder Lösemittel, müssen die Kommunen nachbessern und das Sammelangebot kommunaler Wertstoffhöfe auf ein exzellentes Niveau anheben. Die Rücknahme von Problemabfällen muss flächendeckend, zumutbar und serviceorientiert sein, sonst landen diese im Restmüll oder der Umwelt. Die Verbesserung der getrennten Abfallsammlung sollte durch die Ausweitung der Produktverantwortung ebenfalls auf Möbel, Teppichböden und Dämmstoffe ausgeweitet werden.

Als unverbindliches Ziel wird im Kreislaufwirtschaftspaket vorgegeben, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 25 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden soll. Pro Jahr entstehen in Deutschland etwa 18 Millionen Tonnen Lebensmittelabfall. Das entspricht 571 Kilogramm Lebensmitteln, die in jeder Sekunde entsorgt werden. Die DUH fordert von der Bundesregierung die Festlegung einer Strategie, um das Vermeidungsziel im EU-Kreislaufwirtschaftspaket zu erreichen. Neben einem gesetzlichen Wegwerfstopp für noch genießbare und unverkaufte Lebensmittel im Handel, ist eine Dokumentationspflicht von Lebensmittelverlusten sowie die Festlegung verbindlicher Reduktionsziele für die einzelnen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette notwendig.

Links:

Die DUH-Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftspaket finden Sie am Ende dieser Seite.

Weitere Informationen und Stellungnahmen der DUH zum Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket 

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, 030 2400867-43, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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